Hartmut Krauss

 

Maßnahmen zur Eindämmung der illegalen Masseneinwanderung
und ihrer destruktiven Folgen

Die Abwälzung der islamischen Kriegs- und Krisenlasten auf Europa muss sofort gestoppt werden

>Text<

 

 

 


 

 

 

 

 

 



 

Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und
Menschenrechte (GAM)

Säkulare Lebensordnung vs. islamisches Gottesrecht


Orientierungsgrundlage und Programm zur Zurückdrängung und Eindämmung
muslimischer Herrschaftskultur in Deutschland

 


Einleitung


Im Zuge folgender Prozesse und Aktivitäten hat sich in Deutschland der Islam und die sich auf ihn gründende Herrschaftsideologie, Normorientierung und Lebensweise als mehrdimensionaler Problemkomplex eingebürgert:


 An erster Stelle ist hier die Massenimmigration von Muslimen in mehreren ungesteuerten Einwanderungswellen anzuführen1. Nach der Studie „Muslimisches Leben in Deutschland“ (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2009) leben in Deutschland hochgerechnet etwa vier Millionen Muslime aus 50 Herkunftsländern. (Türkei 63%; Südosteuropa/Bosnien, Albanien 14%; Naher Osten/Libanon, Irak 8%, Nordafrika/Marokko 7% und Süd-Südostasien/Afghanistan, Pakistan 5%). Wenige stammen aus dem Iran (ca. 100.000 bis 120.000), Zentralasien oder dem sonstigen Afrika. (Diese Gesamtzahl erscheint künstlich hochgerechnet, da alle Einwanderer aus islamisch geprägten Ländern unter der Hand zu Muslimen gemacht werden.)

 Zudem fällt eine im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung und zu nichtmuslimischen Zuwanderern höhere Reproduktionsrate der Muslime ins Gewicht, die sich aus der vielfach noch ungebrochenen Tradierung islamisch-patriarchalischer Familienverhältnisse ergibt2.

 Die internationalen islamischen Organisationen wie die OIC (Organisation für Islamische Zusammenarbeit) und die Islamverbände in Deutschland betreiben eine ebenso massive wie systematische Lobbypolitik, die darauf abzielt, „die kulturelle Identität der Muslime gegen die Fallgruben ideologischer und politischer Trends zu schützen“, sprich: gegenüber nichtmuslimischen bzw. westlich-säkularen Einflüssen abzuschirmen und dementsprechende Sonderregelungen durchzusetzen. Zudem ist die Strategie der OIC und ihrer Unterorganisationen darauf ausgerichtet, „den Muslimen der Diaspora die erforderlichen Bedingungen zu schaffen, um die Schlüsselpositionen in den Gastgebergesellschaften zu besetzen - ökonomisch, kulturell, politisch, informationell.“3 Darüber hinaus sind die OIC und die Islamverbände eifrig darum bemüht, jede Form von kritischer Auseinandersetzung mit dem Islam, also das Recht auf religionskritische Meinungsäußerung, in absolut abwegiger Manier als „Rassismus“ oder „Islamophobie“ etc. zu diffamieren und zu kriminalisieren.




Islam und Grundgesetz


Die Festsetzung und Ausbreitung des Islam stellt für eine nach säkular-demokratischen Prinzipien und Regeln gestaltete Gesellschaft eine zunehmend bedeutsamere Herausforderung dar. Denn als aktiver Garant und Beschützer der Grund- und Menschenrechte gilt für den säkular-demokratischen Rechtsstaat die Prämisse, dass die religiösen Glaubenssysteme innerhalb der ‚Moderne’ nur in einer Form akzeptiert werden können, in der die Grund- und Menschenrechte nicht verletzt werden. Aus diesem Grunde ist eine kritische Bewertung der rituellen und normativen Grundgehalte der jeweiligen Religion bzw. religiösen Weltanschauung unverzichtbar. Insofern rituelle und normative Religionsaspekte mit Grund- und Menschenrechten kollidieren bzw. diese verletzten, muss das Recht auf positive Religionsfreiheit im Sinne einer konsequenten Prioritätssetzung eingeschränkt werden, d. h. der Grundsatz gelten:‚Grund- und Menschenrechte vor positiver Religionsfreiheit’. Deshalb kann es auch keine absolute bzw. unbeschränkte Glaubensfreiheit geben und etwa zugelassen werden, dass bestimmte Gruppen ihr gesamtes Verhalten an den Lehren eines Glaubens ausrichten, der in wesentlichen Aussagen und Vorschriften elementaren Grund- und Menschenrechten widerstrebt.

Im Verständnis des Grundgesetzes ist Religion implizit als modernisierte Religion unterstellt, also als „Privatreligion“, die ihre von der antifeudalen Revolution erteilte Lektion verstanden und ihre Platzanweisung akzeptiert hat. Ein solches modernes, individualrechtliches Religionsverständnis kann aber nicht unversehens auf den Islam übertragen werden. Denn: „Den Religionswandel des Christentums in Richtung einer Privatisierung der Religion als Folge der Moderne, d. h. die Säkularisierung, lassen selbst liberale Muslime für den Islam nicht zu“ (Tibi 1996, S. 231). Entsprechend ist der Islam, der in Abhängigkeit von konkreten Kräfteverhältnissen nach alleiniger Geltungsmacht strebt, nicht einfach nur ein privates Glaubenssystem, sondern eine umfassende Weltanschauung, politische Doktrin und Herrschaftsideologie. Als solche ist er aber - wie jede nach totalitärer Deutungs- und Normierungsmacht strebende Weltanschauung - nicht durch Artikel 4 GG geschützt4.

Der Islam besitzt somit weder den Status einer Privatreligion im Sinne der Verfasser des Grundgesetzes, noch lässt er sich auf seine rituellen Aspekte (fünf Grundsäulen) beschränken. Vielmehr verkörpert er eine ganzheitliche, d. h. sämtliche Lebensbereiche umfassende Vorschriftenreligion, die in ihrem normativen Gesamtgerüst eine vormodern-autoritäre Herrschaftsordnung festlegt. Nur sträfliche Unkenntnis oder bewusste Ignoranz kann über diesen Tatbestand hinweggehen. Im Einzelnen ergibt sich der grund- und menschenrechtswidrige Charakter des Islam aus folgenden elementaren Glaubensprinzipien:

1) Koran, Sunna (Vorbild des Propheten) und Scharia (hauptsächlich aus Koran und Sunna gewonnenes islamisches Recht) werden als Kanon göttlich bestimmter Lebensregeln aufgefasst, denen aufgrund dieses göttlichen Charakters eine prinzipiell viel höhere und verbindlichere Geltungsmacht zukommt als jedes von Menschen gemachte (säkulare) Recht. Insofern ist eine innere Rechts- und Verfassungstreue orthodox gläubiger Muslime grundsätzlich auszuschließen. Die Einhaltung säkularer Bestimmungen erfolgt - wenn überhaupt - dann immer nur unter dem Vorbehalt einer als vorläufig angesehenen Lage bzw. aus einer als vorübergehend betrachteten Position der Schwäche/Minderheitsposition.

2) Gemäß der islamischen Weltanschauung ist der Mensch ganz auf die Rolle eines gehorsampflichtigen Gottesdieners festgelegt. D. h: Der Mensch soll sich in seiner Lebensführung ganz und gar auf die Hingabe an Allah konzentrieren und sich dessen offenbarten Willen unterwerfen. Im Koran Sure 51, Vers 56 heißt es ausdrücklich: „Und ich habe die Dschinn und Menschen nur dazu geschaffen, daß sie mir dienen“ (Paret). Der ganze und einzige Lebenssinn des Menschen ist folglich absolut gehorsamer Gottesdienst bzw. Gottesverehrung, die sich fortlaufend in der alltäglichen Befolgung von Vorschriften in allen Lebensbereichen erweisen und bewähren muss. Diese Ineinssetzung von persönlichem Lebenssinn und unterwürfiger Gottesverehrung schließt sowohl die Annahme einer autonomen Würde des Menschen als auch deren Unantastbarkeit grundsätzlich aus. Desgleichen suspendiert die islamisch festgelegte Gottesknechtschaft das Recht des Einzelnen auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit bzw. auf individuelle Selbstbestimmung. Folgerichtig kennt der Islam als vormoderne Vorschriftenreligion keine Tradition individueller Rechte. Im Sinne eines ausschließlich selbstbezüglichen Partikularismus ist der Islam auch nur insoweit an Freiheit interessiert, wie es für die ungehinderte Realisierung seiner gottesknechtschaftlichen Glaubenspraxis erforderlich ist.

3) In seiner Selbstbespiegelung setzt sich der Islam als letztgültige und damit einzig wahre Religion. Demnach hat sich Gott/Allah vermittels Mohammed im Koran abschließend und kategorisch geoffenbart. Daraus wird dann der Geltungsanspruch des Islam als der ‚überlegenen’ und zur Herrschaft berechtigten Religion abgeleitet und mit der religiösen Pflicht zur Islamisierung verbunden, also der weltweiten missionarischen Verbreitung/Durchsetzung des Islam. Diese Idee, die gleichermaßen Dominanz und Überlegenheit bedeutet, bildet die zentrale Basis der islamischen Weltanschauung. Folgerichtig akzeptiert das islamische Glaubensbekenntnis auch keine interkulturelle Gleichberechtigung, sondern impliziert die Forderung nach Unterordnung/Unterwerfung der Anders- und Nichtgläubigen. Entsprechend kann der siegreiche Islam Minderheiten oder generell „die Anderen“ nur im Zustand der Unterwürfigkeit/Beherrschtheit und des Erniedrigtseins dulden. Die Grundlage für diesen Herrschaftsanspruch ist Sure 3, Vers 110 des Koran: „Ihr seid die beste Gemeinde, die für die Menschen erstand. Ihr heißet, was Rechtens ist, und ihr verbietet das Unrechte und glaubet an Allah“. (Rudolph, Werner) Wenn die Realität nun aber diesem Selbstanspruch widerspricht, resultiert aus dieser spezifischen Kränkungserfahrung bei den orthodox gläubigen Muslimen das Gefühl, beständig gedemütigt zu werden und sich dafür rächen zu müssen. Der Islam ist somit grundsätzlich antipluralistisch und gegen das Prinzip der Gleichberechtigung gerichtet.

4) Die klassische Weltsicht des Islam ist die herrschaftlich-moralistische Unterscheidung zwischen dem „Reich des Islam“ (Dar-al-Islam) und dem Reich des Krieges (Dar-al-Harb). Zum „Reich des Islam“ gehören demnach in erster Linie die Gemeinschaft aller rechtgläubigen Muslime und in zweiter Linie diejenigen Juden oder Christen („Schriftbesitzer“), die sich der politisch-gesellschaftlichen Herrschaft des Islam unterwerfen und gegen Zahlung einer Steuer den Status eines Dhimmis, d. h. eines ‚geschützten’ Bürgers zweiter Klasse, erlangen. Die Gesamtheit des Kufr hingegen, all jene Elemente, welche die Herrschaft des Islam ablehnen und sich damit der gottgewollten Ordnung verweigern, bilden das „Reich des Krieges“. Dieses Reich der Ungläubigen ist von den Muslimen als Feind anzusehen: Es in Form des ‚kleinen Djihad’ bzw. des ‚heiligen Krieges’ zu bekämpfen ist göttliche Pflicht. Die Handlungslogik der frühmuslimischen Beutezüge widerspiegelnd, wird die Verpflichtung zum heiligen Krieg im Koran sowie in den Traditionen des Propheten (Hadith) immer wieder betont.

Hinzu kommt eine massive Herabsetzung und Entwürdigung aller Nichtmuslime/Ungläubigen, die den Koran wie ein roter Faden durchzieht. So enthält diese „heilige Schrift“ der Muslime neben zahlreichen Gewaltaufrufen gegen Ungläubige viele Aussagen, die eindeutig eine Beleidigung und Diskriminierung nichtmuslimischer Bevölkerungsgruppen darstellen und damit den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB erfüllen.

So heißt es in Sure 8, Vers 55:

Siehe, schlimmer als das Vieh sind bei Allah die Ungläubigen, die nicht glauben.“ (Rudolph und Werner)


Ihr Gläubigen! Die Heiden sind (ausgesprochen) unrein. Daher sollen sie der heiligen Kultstätte nach dem jetzigen Jahr nicht (mehr) nahe kommen.“ (Sure 9, Vers 28) (Paret)

Und es sprechen die Nazarener: ‚Der Messias ist Allahs Sohn.’ Solches ist das Wort ihres Mundes. Sie führen ähnliche Reden wie die Ungläubigen von zuvor. Allah, schlag sie tot! Wie sind sie verstandeslos!“ (Sure 9, Vers 30) (Rudolph und Werner)


Zudem werden Nicht-Muslime in zahlreichen Versen pauschal diskreditiert und mit schrecklichen Strafen bedroht, wobei eine sadistische Metaphorik zum Ausdruck gelangt.


Das Feuer verbrennt ihnen das Gesicht, wobei sie (in ihrer Qual) die Zähne fletschen (Sure 23, 106). (Paret)


Nehmet ihn und fesselt ihn! Alsdann im Höllenpfuhl lasset brennen ihn! Alsdann in eine Kette von siebenzig Ellen Länge stecket ihn! Siehe, er glaubte nicht an Allah, den Großen, und sorgte sich nicht um die Speisung des Armen. Drum hat er heute hier keinen Freund und keine Speise außer Eiterfluß, den nur die Sünder verzehren.“ (Sure 69, 30-37). (Rudolph und Werner)


In einem Hadith heißt es zum Kampf gegen die Juden:

Ihr werdet die Juden bekämpfen bis einer von ihnen Zuflucht hinter einem Stein sucht. Und dieser Stein wird rufen: ‚Komm herbei! Dieser Jude hat sich hinter mir versteckt! Töte ihn!“ (Al-Buhari 1991, S. 311).


Damit wird deutlich, wie massiv der orthodoxe Kernbestand des Islam gegen die Grundrechte der Meinungs-, Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie gegen die Gleichheit vor dem Gesetz verstößt.


5) Der Islam beinhaltet einen ausgeprägt repressiven Patriarchalismus, der systematisch die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen außer Kraft setzt. Die Grundlage hierfür bietet die folgende unmissverständliche Aussage des Korans (Sure 4, Vers 34; Rudolph und Werner):

Die Männer sind den Frauen überlegen wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat, und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) auslegen. Die rechtschaffenen Frauen sind gehorsam und sorgsam in der Abwesenheit (ihrer Gatten), wie Allah für sie sorgte. Diejenigen aber, für deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet - warnet sie, verbannt sie aus den Schlafgemächern und schlagt sie. Und so sie euch gehorchen, so suchet keinen Weg wider sie; siehe Allah ist hoch und groß.“


In Sure 2, 228 heißt es:

Und die Männer stehen (bei alledem) eine Stufe über ihnen (den Frauen, H. K.)“. (Paret)


Zur Bannung der vom weiblichen Wesen ausgehenden Versuchung und zur Eindämmung der daraus erwachsenden Gefährdungen schreibt die praktische Ethik des Gesetzes-Islam eine Reihe von operativen Maßnahmen vor. Ihre wichtigsten sind: (a) eine rigorose voreheliche Trennung der Geschlechter; (b) die weitgehende Verbannung der Frauen aus dem öffentlichen Raum und (c) die Verschleierung der Frauen in der Öffentlichkeit. Während dem Mann (a) das Recht der Mehrehe, (b) das Recht auf Züchtigung der Frau und (c) das alleinige Recht auf Scheidung zusteht, tauscht die Frau Unterwerfung unter die Autorität und Kontrollherrschaft des Mannes gegen materielle Sicherheit und Schutz ein. Die eheliche Herrschaftsstellung des Mannes konkretisiert sich schließlich in seiner permanenten Verfügungsgewalt über den Körper der Frau, die ihm nicht nur jederzeit als Sexobjekt zu dienen hat, sondern der er auch verbieten kann, das Haus zu verlassen, einer Arbeit nachzugehen oder zu reisen. Hinzu kommt eine gravierende Benachteiligung der Frauen insbesondere im Erb- und Zeugenschaftsrecht. Hervorzuheben ist hier aber auch der innerhalb der islamisch bestimmten Lebensordnung massenhaft ausübte Zwang junger Menschen - zumeist Frauen - zur Heirat ungeliebter Ehepartner, der eine massive Verletzung eines elementaren Aspekts persönlicher Freiheit darstellt.


6) Zu beachten ist des Weiteren der zentrale Tatbestand, dass es im Islam keine Glaubensfreiheit und negative Religionsfreiheit gibt und somit entgegen wohlfeiler Ausreden sehr wohl „Zwang in der Religion“ vorherrscht bzw. ein ausgeprägtes Repressionsverhältnis innerhalb der islamischen Gemeinschaft vorliegt. So darf das Individuum, das in eine islamisch bestimmte Sozialordnung hineingeboren wird, seine Religion nicht etwa autonom auswählen. Nichtanerkennung bzw. Distanzierung vom Islam wird als Abfall vom ‚rechten Glauben‘ gewertet und massiv bestraft. So ist ein männlicher Apostat zum Tode zu verurteilen, wenn er nicht widerruft, eine weibliche Abtrünnige hingegen soll so lange gefangen gehalten werden, bis sie widerruft. Wenn auch die Todesstrafe für Glaubensabfall seit dem 19. Jahrhundert mancherorts durch Gefängnisstrafe, Verbannung, Einziehung des Vermögens und Annullierung der Ehe ersetzt worden ist, so ist doch der von dieser Norm ausgehende massive, sozialisatorisch wirksame Unterwerfungs- und Anpassungsdruck auf den Einzelnen erhalten geblieben. Es ist deshalb begründet davon auszugehen, dass zahlreiche Menschen nicht aufgrund eines autonomen Überzeugungsbildungsprozesses, sondern nur infolge dieser sozialisatorisch-kulturellen Drucksituation und Alternativlosigkeit Muslime (geblieben) sind.



Islam und Desintegration


In seiner objektiv vorliegenden orthodox-dogmatischen Form mit den dargelegten grundgesetzwidrigen Inhalten verkörpert der Islam einen absoluten Gegensatz zu den Grundprinzipien der kulturellen Moderne5. Die Werte und Errungenschaften der Aufklärung - zum Beispiel die Trennung von Religion, Staat/Politik und Gesellschaft sowie das Konzept des freien und mündigen Individuums - sind ihm nicht nur fremd, sondern er steht ihnen feindlich gegenüber.

Da Koran und Sunna die für Muslime verbindliche Lebensweise und -ordnung strikt festlegen und der Islam sowie die von ihm begründete Gemeinschaft der Rechtgläubigen von Allah zur Weltherrschaft auserkoren worden sind und somit eine geistig-moralische Ebenbürtigkeit und rechtliche Gleichstellung von Muslimen und Nichtmuslimen prinzipiell ausgeschlossen ist, untersagt der Islam folgerichtig die Integration in eine nichtmuslimisch bestimmte und regulierte, das heißt: gotteswidrige Gesellschaft.

Überträgt man diese religiös-ideologische Leitlinie auf die Bedingungen muslimischer Existenzweise in einer nichtislamischen, westlich-säkularen Lebensumwelt, dann folgt daraus eine Strategie der Minimierung kulturell-moderner Fremdeinflüsse bei gleichzeitiger Maximierung islamischer Normierungseinflüsse. Nichts wäre demzufolge ‚unislamischer’ als die soziokulturelle Integration in die säkular-demokratisch konstituierte Aufnahmegesellschaft. Vielmehr gilt es innerhalb der strategisch nutzbaren Fremdkultur des Gastlandes, so viel islamische Gestaltungs- und Geltungsmacht wie nur möglich durchzusetzen.


Vor dem Hintergrund dieser islamisch-dogmatischen Grundorientierung hat der türkische Ministerpräsident Erdogan in seiner Kölner Rede vom Februar 2008 der soziokulturell-normativen Integration der hier lebenden Muslime eine kategorische Absage erteilt, indem er

a) seine deutsch-türkischen Landsleute nachdrücklich zur Bewahrung ihrer türkisch-muslimischen Identität aufrief,

b) schon vor dieser Rede die obligatorische Einrichtung von türkischen Schulen und Universitäten in Deutschland verlangte und

c) die „Assimilation“, d. h. die Aufgabe bzw. Überwindung religiös-kultureller Traditionen, die den Grundwerten und -rechten einer demokratischen Gesellschaftsordnung widersprechen, als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ bezeichnete.

„Ich verstehe die Empfindlichkeit, die Sie gegenüber der Assimilation zeigen, sehr gut. Niemand kann von Ihnen erwarten, Assimilation zu tolerieren. Niemand kann von Ihnen erwarten, dass Sie sich einer Assimilation unterwerfen. Denn Assimilation ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Sie sollten sich dessen bewusst sein.“6


Bedeutet ‚Integration’ für die nichtmuslimische Aufnahmegesellschaft mehrdimensionale (sprachliche, berufliche, rechtlich-normative) Eingliederung in das bestehende Gesellschaftssystem, so bedeutet ‚Integration’ für den Islam und seine Protagonisten hingegen Installierung und Ausweitung islamherrschaftlicher Einflusszonen. Der Aufnahmegesellschaft wird „lediglich“ abverlangt, diesen Auf- und Ausbau islamherrschaftlicher Sektoren passiv hinzunehmen oder sogar affirmativ zu unterstützen, während der nichtmuslimische Staat diesen Prozeß absichern und fördern soll.


Ist angesichts der aktuellen Kräfteverhältnisse in den europäischen Zuwanderungsländern ein gewaltsamer Weg zum Ziel der islamischen Herrschaft auf längere Sicht ausgeschlossen, so bleibt dennoch die Option einer allmählichen Islamisierung Europas durch folgende Vorgehensweisen:


Erstens: Die sukzessive Eroberung und Ausdehnung sozialer Handlungsräume, in denen islamische Normen, Gesetze, Regeln, Vorschriften etc. eine unanfechtbare Geltung erlangen. In diesen Kontext gehören die Errichtung islamischer Gegenmilieus, in denen die Regeln und Rechtsnormen des Islam und nicht der westlichen Moderne gelten (islamische Paralleljustiz), der zunehmende Bau von repräsentativen (eroberungssymbolischen) Großmoscheen, die Durchsetzung eines flächendeckenden bekenntnisorientierten Islamunterrichts im deutschen Schulsystem, die Einrichtung von universitären Studiengängen zur unkritisch-bekenntnisorientierten Aneignung der islamischen Weltanschauung unter Aufsicht der Islamverbände, das Streben nach islamischen Sonderrechten im Schulsystem wie spezielle Gebetsräume, Befreiung vom Schwimm- und Sportunterricht, Nichtteilnahme an Klassenfahrten, die Forderung nach islamischer Kleidung im öffentlichen Dienst (Kopftuch für weibliche Beamte), die Durchsetzung einer islamkonformen „Halal-Kultur“ in öffentlichen Einrichtungen, das Verlangen nach islamischen Separateinrichtungen (Krankenabteilungen, Altenheime, Gräberfelder etc.), das Postulat islamkonformer Berichterstattung einschließlich entsprechender Medienkontrolle und generell die Anpassung der einheimischen und nichtmuslimischen Bevölkerung (darunter zahlreiche nichtmuslimische Zuwanderer!) an die islamische Herrschaftskultur schon in den Kindertagesstätten und Grundschulen etc.

Zweitens: Die bewusste Instrumentalisierung einer im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung nachhaltig höheren Geburtenrate; was die Aufrechterhaltung islamisch-patriarchalischer Kontrollmacht über Geist, Körper, Heiratsverhalten und Lebensweise der unterworfenen Frauen unabdingbar macht („die Wahrheit hinter dem Kopftuch“).

Wie ‚Biopolitik’ ganz bewusst als Mittel der islamischen Herrschaftsexpansion eingesetzt wird, zeigt eindeutig das folgende Zitat des ehemaligen Vorsitzenden der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG), Erbakan, der auf einer Veranstaltung des IGMG-Gebietes Schwaben am 4. Juni 2001 in Neu-Ulm vor 15.000 Anwesenden sagte: „Ich will deutsche Muslime sehen! Durch die Heirat von deutschen Muslimen mit türkischen Staatsangehörigen und dem Familiennachzug aus der Türkei könnte das Potential von deutschen IGMG-Anhängern rasch wachsen. In einem Zeitraum von fünf Jahren sei so das Ziel zu erreichen, eine erfolgreiche islamische Wahlpartei in Deutschland zu gründen. Voraussetzung für eine Teilnahme an Wahlen sei allerdings die deutsche Staatsangehörigkeit. Auch [Erbakan-Stellvertreter, H. K.] Karahan sprach von einer islamischen Partei in Deutschland, die in wenigen Jahren den Einzug in den Berliner Reichstag schaffen könne. Denn in Deutschland hielten sich etwa 7 Millionen Moslems legal oder illegal auf. In etwa fünf Jahren werde diese Zahl auf rund 11 Millionen anwachsen. Und in weiteren fünf Jahren etwa 16 Millionen betragen. Dann sei man bereits so stark wie die ehemaligen Einwohner der DDR.“7.

Auch wenn die im Zitat unterstellten Zahlen nicht stimmen, so ändert das doch nichts an der deutlich erkennbaren Grundabsicht.

In die gleiche Richtung propagiert unverhohlen auch der Statthalter des türkisch-neoosmanischen Herrschaftssystems in Deutschland, Kenan Kolat, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD). Auf einer Tagung dieser Organisation in Baden Württemberg protzte dieser Funktionär damit, sämtliche Zuwanderer vereinnahmend, dass 35 % der Bevölkerung in Deutschland unter sechs Jahren einen Migrationshintergrund haben. Weiter führte er aus:„In zwanzig Jahren wird dieser Anteil noch höher sein. Jetzt schon ist in manchen Städten dieser Anteil auf über 75% gewachsen. Deutschland muss diese Realität sehen.“ Diese Menschen werden Deutschland regieren und führen, triumphierte Kolat und richtete das folgende ermahnende Wort an die zukünftigen Regierungsparteien: „Die doppelte Staatsbürgerschaft ist die wichtigste Tagesordnung der TGD. Die SPD hat sie uns versprochen. Wenn die SPD zum zweiten Mal ihr Versprechen bricht und türkischstämmige Wähler enttäuscht, werden die Türken dies nicht vergessen.“8


Die Etablierung islamischer Kolonien und die vielschichtige Erringung der Möglichkeit zur freien und ungehinderten Auslebung der eigenen totalitären Regulierungsideologie hat zur Absicherung und erweiterten Reproduktion islamisch-patriarchalischer Sozialisationsverhältnisse geführt, deren negative Auswirkungen zunehmend spürbar werden. Dabei bilden die Angehörigen der eigenen islamischen Herkunftskultur das ‚natürliche’ Objekt einer gegengesellschaftlichen Kontrollmacht, in der nicht das moderne Bürgerrecht gilt, sondern die Regeln und Verbote islamischer Rechtgläubigkeit herrschen. Statt der Gewährung individueller Freiheit ist hier die strikte Unterwerfung unter das Prophetenwort, die Befehle der Familienpatriarchen und die Weisungen der Imame und Friedensrichter gefordert. Während die Front der „antirassistischen“ Demagogen aus Politik und Migrationsindustrie diese zutiefst reaktionären und autoritären Sozialräume unter multikulturalistischen Artenschutz stellen möchte und am liebsten als sozialpädagogisches Dauerreservat auf Kosten der nichtmuslimischen Steuererzahler ausbeuten würde, lassen sich folgende Effekte der islamischen Reproduktionsspirale auch durch die politisch korrekte Auftragsforschung kaum noch verschleiern9:


1) Zahlreiche Studien belegen, dass Kinder und Jugendliche mit einem islamisch-patriarchalischen Sozialisationshintergrund besonders schlechte Lernergebnisse und Schulleistungen aufweisen. Daraus erklärt sich unter zahlreichen anderen Aspekten auch die hohe Rate von 56,1 Prozent türkischstämmigen Jugendlichen10, die entweder über keinerlei Schulabschluss verfügen oder einen Hauptschulabschluss erreichen, jedoch keine berufliche Ausbildung beenden. Generell widerspiegeln (Bundes-)Ländervergleichsstudien zu den sprachlichen, mathematischen, naturwissenschaftlichen und historisch-politikwissenschaftlichen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern folgenden Tatbestand: Je höher der Anteil von Schülern mit türkisch- und arabisch-islamischem Sozialisationshintergrund, desto schlechter das durchschnittliche Leistungsniveau der untersuchten Einheit11.


2) Der 8. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland (Juni 2010, S. 126) hielt Folgendes fest: „Während nur 15 % der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund im Alter von 20 bis 64 Jahren keinen beruflichen Abschluss haben, gilt dies für 44% der Befragten mit Migrationshintergrund. Am höchsten liegt der Anteil der Unqualifizierten mit 72 % bei den in Deutschland lebenden Menschen türkischer Herkunft, von denen fast jede/r Fünfte (18,2 %) Deutsche/r ist.“


3) Aufgrund der schulischen Ausbildungs- und beruflichen Qualifikationsmängel ist der Anteil von Migranten an den Arbeitslosen und Transfereinkommensbeziehern überproportional hoch. Während ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung lediglich ca. 20 Prozent beträgt, waren im Juni 2013 36% der Arbeitslosen Menschen mit Migrationshintergrund. Von diesen wiederum bekamen knapp drei Viertel Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). „Das heißt, dass sie vorher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I in einem Arbeitsverhältnis erworben haben. Zwei von drei Personen haben zudem keinen formalen Berufsabschluss aufzuweisen. In der Gruppe ohne Migrationshintergrund ist es lediglich ein Drittel.“12 In Westdeutschland liegt der Migrantenanteil bei den Arbeitslosen bei 43 Prozent, in Ostdeutschland bei 18 Prozent. Aufgrund des besonders geringen Qualifikationsniveaus ist auch der Anteil der Langzeitarbeitslosen (Erfahrung mit länger als 12 Monate andauernder Arbeitslosigkeit) bei männlichen Türken mit 43,6% besonders hoch (zum Beispiel im Vergleich zu Polen mit 28,9%).


4) Neben dem schulischen Misserfolg und dem dadurch bedingten Scheitern der beruflichen Integration fördert der Einfluss der orthodox-islamisch normierten Sozialisation die Tendenz zu gewalttätigem Verhalten. Generell gilt, dass Jugendliche mit islamischem Sozialisationshintergrund um so schlechter integriert sind und um so stärker zu Gewaltausübung tendieren, je höher die Bindung an die islamischen Weltanschauungsinhalte und Normen ausgeprägt ist13. „Mit wachsender religiöser Bindung steigt die Gewaltbereitschaft der jungen Muslime tendenziell an“ (Baier u. a. 2010, S. 127). Von den jugendlichen Intensivtätern in Berlin haben 80 Prozent einen Migrationshintergrund. Davon sind 43 Prozent arabischer Herkunft und 32 Prozent stammen aus der Türkei. Im Vergleich zu nichtmuslimischen Gruppen sind die islamischen Migranten „auch dann noch häufiger Gewalttäter, wenn ihre durchschnittlich schlechtere Schulintegration sowie ihre häufigere Abhängigkeit von staatlichen Transferzahlungen berücksichtigt wird“ (ebenda, S. 116).


5) Für streng gläubige Muslime haben die islamischen Rechtsvorschriften und nicht etwa die Bestimmungen des nichtmuslimischen säkularen Rechtsstaates Priorität. Zwar sollen die Gesetze des nichtmuslimischen Aufnahmelandes beachtet werden, aber im Zweifelsfall gilt die Höherrangigkeit bzw. ausschlaggebende Verbindlichkeit der Scharia. Deshalb ist es nicht überraschend, dass sich in jenen großstädtischen Milieus, wo größere Ansammlungen von muslimischen Zuwanderern auf relativ engem Territorium leben und Möglichkeiten zur Bildung einer islamischen Überwachungs- und Kontrollgemeinschaft bestehen, auch so weit wie möglich eine islamische Paralleljustiz etabliert hat. Innerhalb dieses gegengesellschaftlichen Schlichtungswesens werden nicht nur Ehe- und Familienstreitigkeiten reguliert, sondern auch Verbrechen und Feindseligkeiten innerhalb des Milieus organisierter Kriminalität, insoweit Täter und Opfer bzw. die Konfliktakteure Muslime sind. De facto existieren damit in Deutschland - begünstigt durch eine proislamische Willkommens-; Erfüllungs- und Laisser-faire-Politik - orthodox-islamisch dominierte Sozialräume, in denen das deutsche Recht tendenziell außer Kraft gesetzt ist und stattdessen menschenrechts-, grundrechts- und strafrechtswidrige islamische Rechtsnormen gelten und angewendet werden14.


6) Weitere zentrale Indikatoren für die (Des-)Integrationstendenz großer Teile der Muslime in Deutschland sind das Heiratsverhalten, die Kontakte zu Deutschen sowie die Mediennutzung. Hier soll nur noch kurz der erste Aspekt angesprochen werden. So zeigt das türkisch-muslimische Heiratsverhalten - aufgrund der Befolgung islamischer Heiratsregeln - ein hohes Maß an intraethnischer und intrareligiöser Orientierung. „Die überwiegende Mehrheit der Personen mit türkischer Abstammung sind mit Partnern türkischer Abstammung verheiratet, eingebürgerte oder nicht eingebürgerte.“15 Die Eheschließungsstatistik zeigt sogar, dass Heiraten mit zunehmender Tendenz nach religiösen Regeln erfolgt; d. h. der Anteil der interreligiösen Eheschließungen nimmt ab. Bei der jüngeren Generation der muslimischen Zuwanderer ist die Bindung an religiös-islamische Heiratsregeln sogar noch ausgeprägter als bei der mittleren oder älteren Generation. „Über alle Gruppen betrachtet ist bei 16 bis 20-Jährigen die Akzeptanz einer interreligiösen Ehe niedriger als bei Personen zwischen 21 und 27 Jahren, und bei Erwachsenen über 27 Jahren.“16



Islamisierung und promuslimische Gleichschaltungspolitik


Bilden die sich erweitert reproduzierenden islamischen Gegenmilieus, die in vielen Fällen durch staatliche Sozialtransferleistungen subventioniert werden17, mit ihrem sozialen Druckpotenzial die Ausgangsbasen des Islamisierungsprozesses, so fungieren die Islamverbände als aktive politische Transmissionsriemen des Islamisierungsprozesses. Dabei lässt sich der Prozess der Islamisierung im Näheren bestimmen als fortschreitender und multidimensional angelegter Einbau islamischer Normen und Praxen in die europäischen Gesellschaftssysteme.


Ein wesentlicher Ansatzpunkt für die Etablierung islamischer Herrschaftskultur in Deutschland ist das überkommene, auf das Christentum ausgerichtete, rechtliche Regelungsgefüge des Verhältnisses von Religion und Staat. Auf die Islamverbände wirkt es als ein Begehrlichkeiten erzeugender Magnet. Demnach besitzen die religiösen Weltanschauungsgemeinschaften gegenüber nichtreligiösen Weltanschauungsgruppen eine ganze Reihe gravierender Sonderrechte und Privilegien, die im Grunde dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen. Anzuführen sind hier insbesondere die Gewährung eines bekenntnisreligiösen Unterrichts im öffentlichen Schulsystem, die umfassende staatliche Subventionierung und steuerliche Begünstigung der Religionsgemeinschaften und ihrer Funktionäre, der staatliche Einzug der Kirchensteuern sowie die Akzeptanz eines speziellen kirchlichen Arbeitsrechts etc.


Ein weiterer zentraler Hebel des Islamisierungsprozesses ist die Instrumentalisierung des formaldemokratischen Rechtsstaates durch eben jene orthodoxen und radikalen Muslime, die ihn im Grunde als gotteswidrig verachten und ablehnen, gleichzeitig aber die von ihm gewährten Freiräume missbrauchen, um so unter dem Deckmantel der „Religionsfreiheit“ und unter Ausnutzung anderer Grundrechte eine menschenrechtswidrige religiöse Herrschaftskultur zu installieren und obendrein juristisch abzusichern.


So sind die islamischen Kräfte in Deutschland bislang in der Lage, nahezu sämtliche gesellschaftlichen Teilsysteme als operatives Feld eines legalen Islamisierungsprozesses zu infiltrieren, indem sie zum Beispiel proislamische bzw. islamkonforme Gerichtsurteile erwirken, eine proislamische Medienberichterstattung einfordern, die Islamisierung des Bildungswesens forcieren, Druck auf die etablierten Parteinen ausüben und vom Schächten über das Kindergartenessen und geschlechtsgetrennten Bäderordnungen bis zu bestattungsrechtlichen Sonderkonditionen den Zuwanderungsgesellschaften eine Halal- und Haram-Ordnung überstülpen wollen. Dabei kann an proislamische Einstellungen einheimsicher Entscheidungsträger angeknüpft werden, die deren ökonomischer und politischer Interessenlage entspringen, aber auch in staatlichen Institutionen und insbesondere in der Integrationsindustrie vorhanden sind, und dort - in rhetorisch passförmiger Verpackung - als „tolerantes Entgegenkommen im Interesse der Integration“ rationalisiert werden.


Diese im Einklang von Staat, politischer Klasse und den Islamverbänden betriebene Islamisierungspolitik folgt den strategischen Vorgaben sowohl der arabischen und türkischen als auch der iranischen islamischen Bewegungen wie insbesondere der Muslimbruderschaft („Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V.“; „Föderation islamischer Organisationen in Europa“ sowie der „Europäische Rat für Fatwa und wissenschaftliche Studien“), der „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e.V.“ (IGMG) sowie der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) und dem „Islamischen Zentrum Hamburg e.V.“ (IZH) als ideologische Hauptfiliale des iranischen Gottesstaates in Deutschland. Deren gemeinsames Ziel ist es, auf den Hoheitsgebieten der Ungläubigen soviel islamgesetzliche Machträume wie möglich zu schaffen. Dabei wird dieses reaktionäre Ansinnen mit der Parole verbrämt, die „islamische Identität“ zu bewahren.


In der These 20 der „Islamischen Charta“ des Zentralrates der Muslime werden die Eckdaten dieses Islamisierungsprogramms detailliert benannt. „Dazu gehören u. a.:

Einführung eines deutschsprachigen islamischen Religionsunterrichts

Einrichtung von Lehrstühlen zur akademischen Ausbildung islamischer Religionslehrer und Vorbeter (Imame)

Genehmigung des Baus innerstädtischer Moscheen

Erlaubnis des lautsprecherverstärkten Gebetsrufs

Respektierung islamischer Bekleidungsvorschriften in Schulen und Behörden

Beteiligung von Muslimen an den Aufsichtsgremien der Medien

Vollzug des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Schächten

Beschäftigung muslimischer Militärbetreuer

Muslimische Betreuung in medizinischen und sozialen Einrichtungen

Staatlicher Schutz der beiden islamischen Feiertage

Einrichtung muslimischer Friedhöfe und Grabfelder.“18


Insgesamt ist damit das Aufgabenfeld eines religiös-herrschaftskulturellen Durchdringungsprogramms abgesteckt, das nun auf der staatlich abgesicherten Deutschen Islamkonferenz unter dem wohlklingenden Deckmantel einer auf „Anerkennung“ beruhenden Pseudointegrationspolitik besprochen und dann von den Regierungsinstitutionen in Bund und Ländern Stück für Stück umgesetzt wird.


Diese Islamisierungsagenda in Deutschland ist wiederum fest eingebettet in die internationale Herrschaftsstrategie des Islam. Um das Ziel der islamisch-menschenrechtswidrigen Infiltration der westlichen Zuwanderungsgesellschaften möglichst effektiv voranbringen zu können, betreibt die aus 57 Staaten bestehende „Organisation für islamische Zusammenarbeit“ (OIC) eine systematische Politik der pauschalen Diffamierung und Kriminalisierung aller Formen von Islamkritik. Dabei wird Islamkritik zunächst in Form ebenso systematischer wie demagogischer Kampagnen als „rassistisch“, „islamophob“, „fremdenfeindlich“ etc. verleumdet, um die westliche Regierungen, Politiker, Gesetzgeber und Medien sodann dazu aufzustacheln, das Recht auf Religions- und Islamkritik massiv einzuschränken oder gar vollständig auszuhebeln.


Insgesamt lassen sich damit drei Grundmuster der islamischen Diaspora-Strategie erkennen:

1. Die Orientierung auf den biologischen Djihad,

2. Die Festigung und Absicherung islamischer Sozialisations- und Indoktrinationsräume, und

3. Die Herbeiführung staatlich-politischer und rechtlicher Legitimierung und finanziellen Förderung islamischer Herrschaftskultur durch internationale und nationale Verbandsarbeit.



Islam und Muslime


Niemand käme ernsthaft auf die Idee zu unterstellen, dass eine kritische Auseinandersetzung mit der Ideologie des Nationalsozialismus oder der Ideologie des Stalinismus eine Diskriminierung aller Nazis oder aller Stalinisten bedeute. Denn tatsächlich ist es rational durchaus begründet, davon auszugehen, dass zwischen den objektiven Inhalten der Weltanschauung/Ideologie und dem subjektiven Bewusstsein der Mitglieder der Weltanschauungs- bzw. ideologischen Gemeinschaft eine hohes Maß an identitätsbildender Übereinstimmung besteht.

Im Falle religiöser Weltanschauungsgemeinschaften ist zudem hervorzuheben, dass diese eine noch engere Verknüpfung von Ideologie und Subjekt setzen, indem sie (a) eine abstammungsbiologische Religionszugehörigkeit reklamieren (Judentum, Islam), (b) eine Erbsündenlehre generieren (Christentum) und (c) unmündige Abkömmlinge ohne subjektive Zustimmung zwanghaft eingemeinden (Beschneidung und Taufe). Der Islam behauptet gar, jeder Mensch werde im Grunde als Muslim geboren. Erst widrige soziokulturelle Einflüsse des äußeren Milieus machten ihn zu einem Juden, Christen, Polytheisten, Atheisten etc. und verhinderten so seine „naturgemäße“ islamgerechte Ausformung.

Vor diesem Hintergrund ist es eine extreme Perfidie, dass ausgerechnet Akteure und Apologeten jener religiösen Weltanschauungen von säkularen Kritikern stereotyp „Differenzierung zwischen religiöser Weltanschauung und Gläubigen“ einfordern und von verschiedener Seite immer wieder wahrheitswidrig suggeriert wird, es gäbe eine schier unendliche Elastizität und Willkür in der subjektiven Auslegung von Koran, Sunna und Scharia19.


Obwohl die abstrakt-mechanistische und propagandistisch weit übertriebene Entgegensetzung der Bezugsebenen ‚Islam’ einerseits und ‚Muslime’ andererseits einem apologetischen Täuschungs- und Verwirrmanöver entspringt - denn es gibt keinen Islam ohne Muslime -, gilt es klarzustellen, dass Kritik am Islam nicht gleichzeitig und automatisch bedeutet, sämtliche Menschen zu „diskriminieren“, die als Kinder eines muslimischen Vaters geboren worden sind und bislang noch nicht explizit ihren Austritt aus dem Islam erklärt haben. Allerdings ist ebenso klar hervorzuheben, dass die islamische Weltanschauungsgemeinschaft eine geistig-moralische Haftungs- und Verantwortungsgemeinschaft ist, aus der man sich nicht beliebig herausmogeln kann20.


Dennoch sind gegenüber dem Islam - als einem den konkreten Individuen aufgezwungenen religiös-weltanschaulichen System - die subjektiven Einstellungen und Verhaltensweisen konkreter Muslime nochmals gesondert zu betrachten. In entscheidungstheoretischer Perspektive können sich diese zum Beispiel entweder rigoros und dogmatisch (orthodox) an die objektiven Vorgaben halten oder sogar noch in radikalisierender Weise „überbieten“, diese nur partiell befolgen, diese ignorieren (ohne das nach außen zu zeigen), sich öffentlich distanzieren (austreten) oder aber einen subjektivistisch interpretierten „Self-Made-Islam“ kreieren bzw. gegenüber Nichtmuslimen inszenieren, der die „gefährlichen“, „anstößigen“, „problematischen“, „unliebsamen“ Aussagen einfach voluntaristisch ausblendet und so tut, als sei dieser subjektivistisch konstruierte Islam der „eigentliche“ Islam. Aus herrschaftskritisch-wissenschaftlicher Perspektive wäre es jedenfalls verfehlt, aus Rücksicht auf vermeintlich „unpolitische Self-Made-Muslime“ bzw. unreflektierte „Mitläufer“ des Islam die Kritik an der islamischen Herrschaftskultur und ihrer strenggläubigen Protagonisten zu verwässern oder abzubremsen.


Andererseits ist es selbstverständlich zu begrüßen und zu unterstützen, wenn sich Muslime von den dogmatischen Vorgaben des Islam lösen und sich explizit gegen dessen autoritäre Instanzen sowie die im Aufschwung begriffenen radikalen Kräfte wenden. Aber in diesem Fall handelt es sich nicht um „liberalen Islam“, sondern um Menschen, die sich tendenziell von islamisch-dogmatischen Vorgaben lösen und diese durch liberale, säkulare, emanzipatorische etc. Überzeugungen ersetzen. Anstatt diesen Ablösungsprozess im Sinne einer Exitstrategie konsequent zu unterstützen, macht der deutsche Staat fälschlicherweise das genaue Gegenteil und befestigt von außen in Gestalt der aufgezeigten Islamisierungsschritte deren reaktionär-islamische Identität.


Betrachtet man nun die Einstellungen von Muslimen in Deutschland genauer, so zeigt sich folgendes Bild:

Die vom Bundesinnenministerium herausgegebene Studie „Muslime in Deutschland“ (2007) klassifiziert die Befragten in folgende vier Gruppen: 1. „Fundamental orientierte“ Muslime: 40,6%. 2. „Orthodox-religiöse“ Muslime: 21,7%. 3. „Traditionell-konservative“ Muslime: 21,7%. 4. „Gering religiöse“ Muslime 18,8%.

Der Aussage „Der Islam ist die einzig wahre Religion“ stimmten 65,6% „völlig“ (53,4%) oder „eher“ (12,2%) zu. 45% sind der Meinung, „Nur der Islam ist in der Lage, die Probleme unserer Zeit zu lösen“ und 50,6% sind der Überzeugung „Auf lange Sicht wird sich der Islam in der ganzen Welt durchsetzen“. Der Aussage „Die Befolgung der Gebote meiner Religion ist für mich wichtiger als Demokratie“ stimmen 46,7% zu. Laut der Studie „Integration in Österreich“ gaben 72% der befragten türkisch-muslimischen Zuwanderer an, „dass die Befolgung der Gebote ihrer Religion für sie wichtiger ist als die Demokratie“. 90% meinen, der Staat solle Fernsehen und Zeitungen kontrollieren, um Moral und Ordnung sicherzustellen.

In einer Vergleichsstudie zur Wertewelt der Deutschen, Deutsch-Türken (Türken in Deutschland/TiD) und Türken (Liljeberg Research International 2009) wird festgestellt, dass 20% der Deutschen, 79% der Deutsch-Türken und 93% der Türken an die Hölle glauben. An die Evolutionslehre nach Darwin glauben 61% der Deutschen, aber nur 27% der Deutsch-Türken und 22% der Türken. Dort wird auch festgestellt: „Die religiöse Toleranz findet insgesamt ihr Ende, wenn es um ein mögliches Einheiraten in die eigene Familie geht: 28% der Deutschen fänden es unangenehm, wenn ein gläubiger Moslem in ihre Familie einheiraten würde. Dagegen fänden es 49% der TiD und 63% der Türken unangenehm, einen gläubigen Christen in die Familie aufnehmen zu müssen. Noch schlimmer wäre ein gläubiger Jude (Ablehnung bei 48% der TiD und 72% der Türken), der Gipfel wäre jedoch ein bekennender Atheist (Ablehnung von 69% der TiD und 87% der Türken).“


2012 stimmten 72% der TiD der Aussage zu: „Der Islam ist die einzig wahre Religion“. 2010 waren es 69%.

2010 stimmten „nur“ 33% der TiD der folgenden Aussage zu:

„Ich wünsche mir, dass in Deutschland irgendwann mehr Muslime als Christen wohnen.“ 2012 waren es nun 46%.

Speziell in Deutschland, vor dem Hintergrund der Beschneidungsdebatte und der damit verbundenen medialen Kampagne gegen Atheisten sowie angesichts des Umstandes, dass von „gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ fast immer nur in Bezug auf Muslime als Objekt gesprochen wird (Heitmeyer u. a.), ist das folgende Ergebnis besonders zu gewichten:

„Atheisten empfinde ich als minderwertige Menschen“ Zustimmungsrate 2012: 25%; 2010: 22%.

„Juden empfinde ich als minderwertige Menschen“. Zustimmungsrate 2012: 18%; 2010: 14%.

Bemerkenswert ist auch folgender Befund: 31% 2010 und 46% 2012 stimmten der folgenden Aussage zu:

„Wenn ich in Deutschland im Falle der Arbeitslosigkeit keine Sozialleistungen bekommen würde, würde ich sofort in die Türkei gehen.“


Auch die Auftragsstudie des Bundesministeriums des Innern (BMI) mit dem Titel „Lebenswelten junger Muslime in Deutschland“ (November 2011) kommt trotz präskriptiver Problementschärfung nicht umhin, folgende bekannten Erkenntnisse zu bestätigen:

Die untersuchten 14- bis 32-jährigen „muslimischen Immigranten aus arabisch- und türkischsprachigen Ländern (differenziert nach eigener geografischer Herkunft und der Herkunft der Eltern, nach Aufenthaltsdauer, nach traditionellen und fundamentalistischen religiösen Orientierungen, Bildung und Integrationsgrad) und muslimischen Deutschen (differenziert unter anderem nach traditionellen und fundamentalistischen religiösen Orientierungen, Konvertiten und Nichtkonvertiten, Bildung)“ (S. 38), lassen ein deutlich stärker ausgeprägtes autoritäres Einstellungsprofil erkennen als die deutschen Nichtmuslime. „Deutlich sind die wesentlich stärker ausgeprägten autoritären Einstellungen der Muslime gegenüber denen der Nichtmuslime. Dass aber mehr als 50 Prozent der nichtdeutschen Muslime den autoritären Aussagen auf der entsprechenden Skala zustimmen, dürfte besonders bemerkenswert sein.“ (S. 172).

Hervorhebenswert ist auch folgendes Ergebnis: „Innerhalb der Muslime fanden sich bei Betrachtung verschiedener Herkunftsregionen (zum Beispiel Türkei, Balkan) und auch bei Betrachtung verschiedener Glaubensrichtungen (zum Beispiel Schiiten, Sunniten) keine Unterschiede in den Mittelwerten autoritärer Einstellungen.“ (S. 176) Dieser Befund spricht deutlich gegen das stereotype Abwehrideologem, den Islam (in seiner orthodox-dogmatischen Grundgestalt) gäbe es nicht bzw. der Islam zerfalle in unterunterschiedlichste, im Grunde unvergleichbare, länderspezifische und konfessionelle Varianten.

Darüber hinaus weisen die untersuchten Muslime u. a. deutlich höhere Werte im Hinblick auf „religiösen Fundamentalismus“ und „Demokratiedistanz“ auf und zeigen insgesamt signifikant größere „Vorurteile gegenüber Juden“ als deutsche Nichtmuslime. Eine relevante Rolle bei der Generierung und Stabilisierung religiös-autoritärer, fundamentalistischer, demokratiedistanter etc. Einstellungen spielen auch die Rezeption türkischer und arabischer Medien und die Teilnahme an islamischen Internetforen.

Insgesamt ergibt diese von gravierenden theoretisch-konzeptionellen Ungereimtheiten gekennzeichnete Studie, dass 52,3% der befragten deutschen Muslime und 75,9% der befragten nichtdeutschen Muslime in starkem Ausmaß auf dem Bewahren der traditionell-islamischen Herkunftskultur bestehen. Wie dieses (orthodox-islamisch grundierte) starke Interesse an der Bewahrung der traditionellen Herkunftskultur mit der Übernahme der deutschen Kultur in Übereinstimmung gebracht werden soll, bleibt theoretisch das Mysterium der deutschen Auftragswissenschaft und praktisch der noch nicht einmal im Ansatz entschärfte Sprengsatz der deutschen Integrationspolitik.


In einer im Dezember 2013 vorgestellten Studie wurde nachgewiesen, dass „religiöser Fundamentalismus“21 unter den in Europa lebenden Muslimen deutlich weiter verbreitet ist als unter Christen. „Fast 60 Prozent stimmen der Aussage zu, dass Muslime zu den Wurzeln des Islam zurückkehren sollten; 75 Prozent meinen, dass nur eine Auslegung des Korans möglich ist, an die sich alle Muslime halten sollten; und 65 Prozent sagen, dass ihnen religiöse Regeln wichtiger sind als die Gesetze des Landes, in dem sie leben“ (Koopmans 2013, S. 22). Insgesamt ermittelt die Studie 44% konsistente Fundamentalisten unter den europäischen Muslimen, währenddessen nur ca. 4 Prozent der Christen als „konsistent fundamentalistisch“ zu bezeichnen sind. In Österreich wurden gar 55 Prozent der befragten Muslime als „konsistente Fundamentalisten“ eingestuft. Dort stimmten „79 Prozent der Aussage zu, es gebe nur eine korrekte Auslegung des Islam, 73 Prozent hielten die islamischen Gebote für wichtiger als staatliche Gesetze und 65 Prozent eine Rückkehr zu den Wurzeln des Islam für erstrebenswert.“22


Sind bei jungen Muslimen fundamentalistische Einstellungen in gleichem Maße verbreitet wie unter älteren, so sind sie hingegen bei jungen Christen deutlich seltener anzutreffen als bei älteren. Markante Ergebnisse, die im Hinblick auf die Akzentuierung religionskritischer Theorie und Praxis berücksichtigt werden sollten.

Zudem ist auch die Fremdgruppenfeindlichkeit unter Muslimen deutlich stärker ausgeprägt als unter Christen. So lehnen knapp 60 Prozent der Muslime Homosexuelle als Freunde ab, bei Christen sind es 13 Prozent (in Deutschland 10 Prozent). 45 Prozent der Muslime denken, dass man Juden nicht trauen kann. Bei den Christen denken 9 Prozent so (in Deutschland 11 Prozent). Sind 23 Prozent der einheimischen Christen (in Deutschland 17 Prozent) der Meinung, dass die Muslime die westliche Kultur zerstören wollen, so denken hingegen 45 Prozent der Muslime, dass der Westen den Islam zerstören will23. D. h.: Die christliche „Islamophobie“ ist erheblich geringer ausgeprägt als die islamische Phobie gegenüber dem Westen. (Koopmans spricht hier von „Abendlandphobie“).

Insgesamt lässt sich somit feststellen, dass orthodoxe und „fundamentalistische“ Einstellungen und Dispositionen unter Muslimen in Europa und Deutschland24 nicht etwa ein irrelevantes Randphänomen darstellen, sondern ein Kernphänomen, das - in enger Verbindung zu den staatlich gestützten Islamisierungsprozessen sowie in Anbetracht der signifikant höheren Gewaltaffinität und Demokratiedistanz von Muslimen25 - in den Brennpunkt kritischer Theorie und widerständiger politischer Praxis gehört.

 


Konkrete Maßnahmen zur Eindämmung und Zurückdrängung islamischer Herrschaftskultur in Deutschland


Sowohl Deutschland als auch andere westliche Länder weisen eine paradoxe, tendenziell antidemokratische Konstellation auf: Während eine große Mehrheit der nichtmuslimischen Bevölkerung stark ausgeprägte islamkritische Einstellungen teilt26, sind fast die gesamte politische Klasse, die etablierten Parteien sowie die Massenmedien proislamisch ausgerichtet und neigen verstärkt zur pauschalen Diskriminierung von Islamkritik als „rassistisch“, „islamophob“, „fremdenfeindlich“ etc. Neben dieser proislamischen Meinungsmanipulation erweisen sie sich gleichzeitig als Garanten und Förderer der voranschreitenden Islamisierung. Dabei nutzen die proislamischen Herrschaftsträger das überkommene und zunehmend fragwürdige Rechts-Links-Schema, um Verwirrung zu stiften und praktisch-kritische Widerstandsimpulse zu ersticken. Wer sich der neuen Verbündungsstrategie mit nichtwestlich-despotischen Herrschaftsträgern und deren religiösen „Leitkulturen“ widersetzt und den Migrationsimport zusätzlicher religiös-reaktionärer Denk- und Verhaltensweisen kritisiert und ablehnt, wird pauschal als „rechtspopulistisch“ gebrandmarkt. Wer demgegenüber als willfähriger Unterstützer und Schönredner der eingewanderten, tatsächlich „rechten“ und autoritären Herrschaftskultur des Islam fungiert und deren totalitäre Ideologieinhalte verharmlost, gilt - in moralischer Ausbeutung einer noch nachwirkenden naiv-unkritischen Multikulturalismusideologie - als „fortschrittlich“, „aufgeschlossen“ bzw. als „toleranter Gutmensch“.


Um den regressiven Abwärtstrend in Richtung auf zunehmende Islamisierung zu stoppen und den Ausverkauf der Grundwerte der Aufklärung und kulturellen Moderne umzukehren, bedarf es einer grundlegenden Veränderung der politischen Kräfteverhältnisse. Ohne die Verdrängung der aktuellen proislamischen Herrschaftsträger von den Schalthebeln der Macht wird keine nachhaltige Wende zum Besseren durchführbar sein.


Unabhängig davon, ob und wann sich durchsetzungsfähige praktisch-kritische Akteure herausbilden werden, sind bereits jetzt folgende Eckpunkte eines Programms zur Zurückdrängung und Eindämmung der islamischen Herrschaftskultur anzuführen:


1. Präzisierung von Artikel 4 Grundgesetz: Der Islam ist keine Religion im Sinne des Grundgesetzes


Der Islam kennt keine Trennung von Religion einerseits und Staat, Recht, Bildungssystem etc. andererseits. Zudem stellen die aktuell ausschlaggebenden islamischen Instanzen die Menschenrechte unter Schariavorbehalt. Soziale, politische und juristische Normen sind demnach untrennbare Bestandteile des Islam.

Religiöse (spirituelle und rituelle) und nicht-religiöse Aspekte der koranischen Lehre lassen sich nicht klar voneinander unterscheiden, so dass es keinen rein religiösen Islam geben kann. Vor allem aber verstoßen elementare Aussagen, Normen und Handlungsaufforderungen des Korans und der Hadithe gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Aus diesem Grund ist der Islam keine Religion im Sinne des Grundgesetzes und kann deshalb auch die in Artikel 4 gewährten Rechte nicht bedingungslos in Anspruch nehmen. Dieser Sachverhalt muss im Gesetzestext ausdrücklich dargelegt werden.


Die vom Grundgesetz gewährte Religionsfreiheit gilt ohnehin nicht ohne Einschränkung. Es sollte deshalb explizit ausgesagt werden, dass Religionsfreiheit lediglich eine nicht privilegierte Form weltanschaulicher Bekenntnisfreiheit meint. Darüber hinaus verbietet sich eine Höherstellung von religiösen gegenüber nichtreligiösen Weltanschauungen. Zudem findet jede Form der religiösen Betätigung dort ihre Grenze, wo sie mit anderen Grundrechten kollidiert.


Insbesondere auch die Anwendung von Teilen der Scharia kollidiert mit Grundrechten und in Deutschland geltenden Gesetzen (z. B. dem Zivilrecht und dem Strafrecht). Deshalb kann eine Anwendung der Scharia in Deutschland in keiner Form hingenommen werden. Jede Form einer islamischen Paralleljustiz ist deshalb mit allen Mitteln zu verhindern. Dementsprechend gilt es den Sicherheits- und Justizapparat grundlegend zu renovieren.


2. Keine Akzeptanz gegenüber der abstammungsbiologischen Festlegung der Religionszugehörigkeit - Für ein geschlechtsübergreifendes Verbot von Genitalbeschneidung aus religiösen Gründen


Die abstammungsbiologische Festlegung der Religionszugehörigkeit sowie die spekulative Anmaßung, der Mensch sei a priori „von Natur aus“ Muslim, ist ebenso wie das Apostasieverbot dem modernen Konzept der Religionsfreiheit direkt entgegengesetzt und deshalb nicht zu tolerieren. Kein Mensch wird als Jude, Christ, Muslim, Atheist, Polytheist, Agnostiker etc. geboren. Deshalb gilt es, jede bekenntnisreligiöse Behandlung, Vereinnahmung, Kulturalisierung etc. von unmündigen Kindern und Heranwachsenden in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen - gewissermaßen als verlängerter Arm religiös indoktrinierender Eltern - zu vermeiden.

Inklusion in Kindertagesstätten und Schulen hat über die Vermittlung universeller Werte zu erfolgen und nicht über die Gruppeneinteilung gemäß irrational-religiöser Ernährungsregeln. „Religionsadäquate Schulverpflegung“ hingegen fördert das religiöse Stammesdenken bzw. fundamentalistisch-separatistische Prägungen und wirkt interkulturell reflektierendem und hinterfragendem Lernen sowie integrativen Zielen direkt entgegen.


Der zwangsweisen religiösen Vereinahmung dient auch das blutige Ritual der Genitalbeschneidung aus religiösen Gründen. Zudem werden dadurch elementare Grundrechte der beschnittenen Kinder massiv verletzt. Deshalb muss ein uneingeschränktes Verbot dieser Praktik auch im Hinblick auf Knaben durchgesetzt werden.


3. Einbürgerung setzt explizites Bekenntnis zum Grundgesetz voraus


Grundlegende islamische Glaubensinhalte, Wertvorstellungen und Normen des Islam sind grundgesetzwidrig: So kennt er keine Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, keine Gleichberechtigung der Frau, keine Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit sowie keine Freiheit der Kunst.


Der Islam beansprucht zwar in Deutschland sein Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz, widerspricht aber selbst als Ideologie und in der Praxis systematisch diesem Grundsatz. Zuwanderer aus islamischen Gesellschaften müssen sich deshalb explizit auf das Grundgesetz festlegen, wenn sie eingebürgert werden wollen.


Nicht einmal im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz - unter Vorsitz des deutschen Innenministers, gleichzeitig oberster Verfassungsschützer! - ist es gelungen, die islamischen Verbände zu einem eindeutigen Bekenntnis zu allen Aspekten unserer Rechtsordnung zu bewegen. Dies sollte allen zu denken geben, die auf allzu große Erfolge im „Dialog mit dem Islam“ hoffen.


4. Für die Aufhebung der doppelten Staatsbürgerschaft


Entgegen der propagandistischen Behauptung, die Gewährung der doppelten Staatsbürgerschaft bewirke eine verbesserte Integration, ist genau das Gegenteil der Fall: Sie schwächt auf Seiten der Doppelpassinhaber die subjektive Identifikation mit dem Einwanderungsland und bestärkt stattdessen die Bindung an äußere Mächte und Herkunftskulturen mit weltanschaulich, politisch und normativ disparaten und oftmals divergierenden Wertorientierungen. Damit erzeugt die Doppelpassregelung zu Lasten der historisch gewachsenen soziokulturellen und weltanschaulich-politischen Integrität der Aufnahmegesellschaft auf künstliche Weise eine große Gruppe von Menschen, die zwar einerseits die institutionellen Rechte und Teilhabemöglichkeiten des Aufnahmelandes nutzen, sich anderseits aber an die Werte, Normen und nationalen Vorgaben ihres Herkunftslandes bzw. ihrer Herkunftskultur gebunden fühlen. Diese für die Aufnahmegesellschaft schädliche Asymmetrie von Loyalitätsbindung und formalrechtlichem Utilitarismus gilt es angesichts der dargelegten Gründe insbesondere für Gruppen mit islamischen und türkisch-nationalistischen Orientierungen zu unterbinden.


Des Weiteren ist die Einführung des Doppelpasses grundgesetzwidrig, da eine solche rechtliche Sonderstellung/Privilegierung eines Teils der deutschen Staatsbevölkerung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Artikel 3, Abs. 1 GG verstößt. Auch resultierte daraus - bezogen auf internationale Rechtsverhältnisse - eine Zweiklassengesellschaft von Staatsbürgern: Nämlich solche mit nur einem und solche mit zwei Abstimmungs- bzw. Beteiligungsrechten.

De facto ermöglicht die doppelte Staatsangehörigkeit die Ausschöpfung der staatbürgerlichen Rechte des Einwanderungslandes bei gleichzeitiger überzeugungs- und handlungsrelevanter Identifikation mit einem fremden, national-kulturell divergenten Staats- und Gemeinwesen. (Wobei zu berücksichtigen ist, dass - wie im Falle der Türkei - der „Identifikationsstaat“ die Handlungen der Immigranten im „Einwanderungsstaat“ steuert.)


Unabhängig davon ist das Ausländer- und Zuwanderungsrecht insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Wir fordern ein Abschiebeverbot für islamkritische und demokratisch-oppositionelle Regimegegner sowie für verfolgte und von Genitalverstümmelung bedrohte Frauen und Männer in islamische Länder. Andererseits muss die Aufnahme von Flüchtlingen aus islamischen Kriegsländern mit intramuslimischen Konfliktszenarien (zwischen Sunniten, Schiiten, Alawiten) begrenzt werden. Im Kontext dieser muslimischen Kriege sind vielmehr jene Länder stärker in die Pflicht zu nehmen, die, wie Saudi-Arabien und Katar oder der Iran , die Konflikte schüren und mit Waffenlieferungen und militärischer Unterstützung anheizen und obendrein, wie insbesondere die superreichen Ölmonarchien, über große Finanzmittel zur Flüchtlingsaufnahme und -versorgung verfügen.



5. Kein bekenntnisreligiöser Islamunterricht an deutschen Schulen


Weil grundlegende Inhalte der islamischen Weltanschauung grundgesetzwidrig sind, muss bekenntnisreligiöser Islamunterricht im öffentlichen Schulsystem abgeschafft bzw. darf nicht eingeführt werden


Wesentlicher Bestandteil des Islamunterrichtes ist die Lektüre des Korans, dessen Suren häufig sogar auswendig gelernt werden müssen. Der Text des heiligen Buches der Muslime enthält aber viele gewalttätige Ausführungen, die dem Grundgesetz und anderen deutschen Gesetzen widersprechen.

Islamwissenschaftler haben gezählt, dass die Verbalwurzel ’qtl, «töten», 187-mal vorkommt, davon 25-mal im Imperativ (z. B. Sure 4, 89 und 91; Sure 9, 4 und 14 und 29). Zudem werden Nicht-Muslime in zahlreichen Versen pauschal diskreditiert und mit schrecklichen Strafen bedroht. Die Wurzel ’db, «strafen/Strafe», ist im Koran über 400-mal belegt. Die Lehre von der Überlegenheit des Islam über alle anderen Religionen ist fester Bestandteil des Glaubenbildes in seiner orthodoxen Mehrheitsauslegung und lebenspraktisch unter einer breiten Mehrheit der Muslime weltweit verwurzelt.


Da der Koran im Islam als unmittelbar offenbartes, überzeitlich gültiges und für alle Muslime verpflichtendes Wort Gottes gilt, haben Muslime sich bislang nirgendwo auf der Welt darauf verpflichten lassen, allen solchen Gewaltversen - auch in der Hadith-Sammlung - die rechtliche Gültigkeit ein für allemal abzusprechen.


Bekenntnisreligiöser Islamunterricht mit seiner Zentrierung auf unhinterfragbare göttliche Bestimmungen und Normierungen ist deshalb nicht geeignet, Heranwachsende an ein Leben in einem säkularen Rechtsstaat heranzuführen, der auf Prinzipien der Vernunft, der Menschenrechte, der Gleichberechtigung und der demokratischen Vergesellschaftung beruht. Vielmehr läuft er im Endeffekt auf die künstliche Befestigung einer desintegrativen Identität hinaus, die keine Loyalität zu den Werten der kulturellen Moderne zulässt und in starkem Maße einer rückschrittlichen Geschlechtertrennung und patriarchalischen Grundorientierung Vorschub leistet.

Sinnvoll wäre demgegenüber die Einführung eines neuen Schulfachs „Religions- und Weltanschauungskunde“, das die Herwachsenden neutral und sachlich sowohl über alle religiösen Weltanschauungen als auch über die philosophisch-humanistische Religionskritik und über säkulare Ethik informiert.


6. Die Zentren für islamische Theologie an deutschen Universitäten müssen geschlossen werden


Die staatliche Einrichtung, Förderung und Finanzierung von Lehrinstitutionen für islamische Theologie an deutschen Hochschulen stellt einen herausragenden politischen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Skandal dar und muss ohne Einschränkung rückgängig gemacht werden.

Zum einen ist es höchst abwegig, Theologie und offenbarungsreligiösen (hier: islamischen) Glauben als „Wissenschaft“ zu bezeichnen und zu behandeln. Zum anderen verstößt die Einrichtung einer staatlichen Ausbildung von bekenntnisorientierten islamischen Theologen und Imamen grundsätzlich gegen das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot des Staates in Religionsangelegenheiten. Drittens darf es nicht sein, zwielichtigen Islamverbänden, die einerseits ein klares Bekenntnis zum Grundgesetz verweigern und denen andererseits Verbindungen zu radikalislamischen Kreisen nachgesagt werden, institutionalisierten Einfluss auf Lehrinhalte und die Berufung von Lehrpersonal zu geben.

Darüber hinaus ist der Misstand zu beseitigen, dass dem ungefragten deutschen Steuerzahler, darunter ein Drittel Konfessionsloser, nun auch noch die Finanzierung des geistlichen Personals einer grund- und menschenrechtswidrigen Fremdreligion aufgebürdet werden soll, die zu den Grundlagen der säkularen Moderne buchstäblich auf Kriegsfuß steht.


Begründet wird diese verfassungswidrige und demokratisch illegitime Institutionalisierung mit dem angeblichen Vorhaben, den Islam „von außen“ zu domestizieren und gegenüber radikalen Ausformungen zu immunisieren. Für die Einsicht, dass diese dogmentheoretische Einmischung von Seiten des „Staates der Ungläubigen“ bei dem ausschlaggebenden orthodoxen Mainstream-Islam und seinen berufsmuslimischen Vertretern auf wenig Verständnis und Hinnahmebereitschaft stoßen dürfte, muss man kein Hellseher sein. De facto bestätigen bereits einschlägige personalpolitische Querelen zwischen formalislamischen Häretikern („Reformern“) und Islamverbänden diese Einschätzung.


7. Kein Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts für die muslimischen Verbände


Das Selbstbestimmungsrecht der christlichen Kirchen in Deutschland - das schon in der Paulskirchenverfassung gewährt wurde - ist aufgrund der historisch bedingten unvollständigen Säkularisierung mit einer Reihe von anachronistischen und revisionsbedürftigen Hoheitsrechten verknüpft, die normalerweise nur dem Staat zustehen. Die Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Art. 140 GG setzt deshalb allerdings u. a. voraus, dass das Wirken der Religionsgemeinschaft die Grundrechte Dritter oder andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtsgüter nicht beeinträchtigt. Die betreffende Religionsgemeinschaft darf die Grundlagen der staatlichen Ordnung nicht prinzipiell in Frage stellen, sondern muss dem Staat explizit loyal gegenübertreten.


Das göttlich überhöhte Aussagesystem des Islam stellt aber, wie bereits ausgeführt, zahlreiche Rechtsgüter mit Verfassungsrang in Frage: die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung der Frau, die Religionsfreiheit, die grundlegende Trennung von Staat und Religion etc. Deshalb darf den muslimischen Verbänden der Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts nicht gewährt werden. Dies wäre erst möglich, wenn es eine Mehrheitsvertretung der Muslime in Deutschland gäbe, die sich ohne jede Einschränkung zum Primat der deutschen Verfassung sowie der Menschenrechte (ohne Schariavorbehalt) bekennen würde.


8. Keine Sonderrechte für Muslime

Im deutschen internationalen Privatrecht gilt das Staatsangehörigkeitsprinzip. Deutsche Gerichte müssen in persönlich-rechtlichen Angelegenheiten ausländisches Recht anwenden, wenn die Beteiligten in Deutschland leben, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Nur wenn die Anwendung ausländischen Rechts zu Ergebnissen führen würde, die mit deutschem Recht unvereinbar sind, greift der deutsche Ordre public.


Dennoch kann diese Regelung zu einer rechtlichen Begünstigung von gegengesellschaftlichen Strukturen führen und ist deshalb abzuschaffen. Denn eine Infragestellung von Rechtsgütern mit Verfassungsrang wie die Gleichberechtigung der Frau ist zum Beispiel dann gegeben, wenn es im Falle des Vorliegens von islamischer Polygamie in Erbrechts- oder Scheidungsfragen zu einer Teilberücksichtigung der Scharia kommt. In dieser Form hat das islamische Recht bereits Eingang in deutsche Gerichtsentscheidungen gefunden. Diesen Misstand gilt es zu beenden.


Das deutsche Schulrecht muss uneingeschränkt auch für Schülerinnen und Schüler mit islamischem Herkunftshintergrund gelten. Das bedeutet: Die Teilnahme am Biologie-, Sexualkunde-, Musik- und Sportunterricht ist zwingend. Schulleiter und Lehrkräfte, die rechtswidrige Ausnahmeregelungen für Muslime genehmigen, sind disziplinarrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen.


Medien und Öffentlichkeit dürfen keine Zensur von Meinungen, Kunst und Kulturproduktion zugunsten islamischer „Empfindlichkeiten“ dulden (Beispiele: Ausschreitungen anlässlich der Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen; Zerstörung von missliebigen Ausstellungsobjekten durch muslimische Sachbeschädiger).


Sonderregelungen für betäubungsloses Schlachten/Schächten aus religiösen Gründen sind aufzuheben.


9. Für die Ersetzung der Deutschen Islamkonferenz durch eine regelmäßig tagende Integrationskonferenz mit allen Zuwanderergruppen unter Einschluss von einheimischen zivilgesellschaftlichen Organisationen


Entgegen der offiziellen Begründung, (a) die Radikalisierung der Muslime in Deutschland vermittels Aufwertung durch einen institutionalisierten Dialog zu verhindern27, (b) die Muslime in Deutschland auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verpflichten und (c) repräsentative Ansprechpartner als Voraussetzung für die Hereinnahme des Islam in das deutsche Staatskirchenrecht zu erzeugen28, hat die Deutsche Islamkonferenz (DIK) nur zu einer Aufwertung des orthodoxen Verbandsislam geführt. Anstatt eine tatsächliche Integration der Muslime in Deutschland zu bewirken, hat sie nur die Islamisierung vorangebracht und damit desintegrative Tendenzen befördert.

De facto bilden die zugewanderten Muslime in Deutschland die am schlechtesten integrierte Immigrantengruppe in Deutschland. Deshalb ist es ein unhaltbarer Misstand, ausgerechnet diese Gruppe gegenüber anderen nichtislamischen Migranten mit einem besseren Integrationsstatus zu bevorzugen und über die Köpfe und Teilhabemöglichkeiten der einheimischen Bevölkerung hinweg mit einer gesonderten Konferenz für ihren schlechten Integrationsstand obendrein zu belohnen.

Die DIK ist deshalb aufzulösen und durch eine regelmäßig tagende Deutsche Integrationskonferenz zu ersetzen, auf der die Anliegen aller Migantengrupen gleichberechtigt zur Sprache gebracht sowie die Forderungen der Aufnahmegesellschaft an die Zuwanderergruppen behandelt werden sollen. Dementsprechend gilt es auch, regelmäßig den Integrationsstand der einzelnen Gruppen festzustellen und diesbezüglich für eine differenzierte Statistik zu sorgen, die nicht nur den allgemeinen Migrationshintergrund, sondern den spezifischen Herkunfts- und Sozialisationshintergrund festhält und ausweist.


10. Für ein Kopftuch- und Verschleierungsverbot im gesamten öffentlichen Raum


Das Kopftuch ist mehr als ein privat-religiöses Symbol, deshalb kann eine Kopftuchträgerin sich nicht auf die in Art. 4 Grundgesetz gewährte Religionsfreiheit berufen.


Mit dem Tragen des Kopftuches vollzieht eine Muslima einen Akt geschlechtsspezifischer, sozialer und kultureller Segregation - und dies unabhängig davon, ob die Verschleierung „freiwillig“ erfolgt oder nicht. Frauen, so der symbolische Gehalt, müssen im Gegensatz zu Männern geschlechtsspezifische Bedingungen einhalten, wenn sie sich im sozialen Raum bewegen wollen. Die Gleichberechtigung der Frau aber ist in Deutschland ein Rechtsgut mit Verfassungsrang. Zudem verpflichtet sich unsere Verfassung in Artikel 3 GG explizit, auf die Beseitigung noch bestehender Nachteile für Frauen hinzuwirken.


Die Aussagen aus Koran und Sunna, auf die sich Befürworter der Verschleierung beziehen, sind frauenverachtend und diskriminierend. Mit dem Grundgesetz ist eine solche demonstrative Anerkennung der geschlechtsspezifischen Diskriminierung von Frauen nicht zu vereinbaren. Ebenfalls abzulehnen ist die mit dem Tragen eines Kopftuchs vollzogene Zurschaustellung einer integrationsfeindlichen und herabsetzenden Abgrenzung zur deutschen Mehrheitsgesellschaft.


Letztendlich artikuliert sich im Tragen des Kopftuches eine doppelte Diskriminierung:

Zum einen symbolisiert es immer auch die Herabsetzung von Frauen ohne Kopftuch als unrein und moralisch minderwertig. Zum anderen ist es Ausdruck einer archaischen Kulturstufe, auf der eine Selbstkontrolle des männlichen Sexualverhaltens durch Verinnerlichung und Sublimierung noch nicht stattgefunden hat bzw. nicht stattfinden soll. Wie Ayubi (2002, S. 60) klarstellt, „legt die arabisch-islamische Kultur den Nachdruck auf die Durchsetzung der Moral ‚von außen’ - auf Vorkehrungsmaßnahmen anstelle von ‚verinnerlichten Verboten’. Anstelle von Männern Sozialisierung und Erziehung zur Selbstbeherrschung zu erwarten, besteht die Lösung im Endergebnis darin, den Körper der Frau zu verbergen und sie - mit Ausnahme der ehelichen Beziehung - so gut wie möglich von Männern fern zu halten.“ Damit unterstellt das Tragen des Kopftuches in einer überwiegend nichtislamischen Lebensumwelt auch Männern ohne islamischen Sozialisationshintergrund, dass der Anblick von Frauen ohne Kopftuch sie sofort in sexuelle Rage versetzen und die Gefahr des Übergriffs heraufbeschwören würde.


Die von der Verfassung garantierte Religionsfreiheit begründet zudem nicht nur das Recht der Bekenntnisfreiheit, sondern auch das Recht auf Freiheit von der Religion. Dazu gehört auch der Schutz vor einem Übermaß religiöser Belästigung im öffentlichen Raum.


11. Für einen Stopp neuer Moscheebauten


Moscheen sind entgegen falscher Behauptungen und Auffassungen keine reinen Sakralstätten, sondern muslimische Mehrzweckbauten, die sowohl spirituellen wie politischen und sozialen Zwecken dienen. Als Orte der Geschlechtersegregation gefährden sie zudem demokratische Grundwerte.

In Moscheen werden auch die grundgesetzwidrigen Glaubenssätze des orthodoxen Mehrheitsislam gelehrt bzw. gepredigt. Wird in einer Moschee der gesamte Korantext gelehrt, stellt dies - wie oben an Beispielen ausgeführt - bereits einen Straftatbestand dar. Laut §111 Strafgesetzbuch nämlich wird „wie ein Anstifter” bestraft, „wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat auffordert.“


Dazu nur ein Beispiel als Illustration: Koran, Sure 2, 193: „Und kämpft gegen sie, bis niemand (mehr) versucht, (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen, und bis nur noch Allah verehrt wird!“ (Paret)


Auch mit dem Grundgesetz lässt sich der Moscheebau nicht begründen. Das Menschenrecht der Religionsfreiheit, wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im UN-Zivilpakt begründet wird, ist klar auf das religiöse Bekenntnis begrenzt und schließt das Leben und Handeln nach der jeweiligen Religion nicht ein. Der Wortlaut im deutschen Grundgesetz ist vager formuliert, impliziert aber nach Auffassung von Verfassungsrechtlern dieselbe Beschränkung. Es wäre erforderlich, auch hier den Gesetzestext zu präzisieren.


12. Für die Aufhebung des unbefristeten Aufenthaltsrechts sowie der unbefristeten Alimentierung von zugewanderten Extremisten, Schwerkriminellen und Integrationsverweigerern


Die aktuelle Situation ist durch den irrationalen und soziopathologischen Zustand gekennzeichnet, dass Zuwanderer mit gewaltkriminellen Verhaltensweisen, darunter zahlreiche Intensivtäter, militante Djihadisten und Salafisten, Sympathisanten islamischer Terrorgruppen, türkische Rechtsextremisten und eine große Zahl von Integrationsverweigerern in weitgehend islamisierten Gegenmilieus einen unbefristet legalen Aufenthaltsstatus innehaben und ebenso unbefristet auf Kosten der verachteten ungläubigen Mehrheitsgesellschaft Sozialtransfereinkommen beziehen. Diesen absurden Zustand gilt es zu überwinden. Voraussetzung hierfür ist die Installierung einer vollständig neuen zuwanderungsrechtlichen, ausländerrechtlichen, staatsbürgerschaftsrechtlichen und sozialrechtlichen Regelungsstruktur in Folge einer Veränderung der bestehenden politisch-ideologischen Kräfteverhältnisse auf der Grundlage direktdemokratischer Prozesse. Andernfalls besteht die zunehmende Gefahr, dass sich erweitert reproduzierende grundrechtsfreie Zonen inmitten der Aufnahmegesellschaft ausbreiten und die Grundlagen des säkular-demokratischen Gemeinwesens untergraben.

Die beiden Ansatzpunkte des Grundgesetzes für einen politischen Kurswechsel im Interesse der Überwindung der proislamischen Demontage der säkular-demokratischen Grundordnung ergeben sich aus Artikel 18 GG (in Anwendung auf den Islam und seine Überzeugungsträger) und Artikel 20, Abs. 4 (gegen die regierenden proislamischen Akteure in Bund, Ländern und Kommunen).


13. Für eine umfassende Bekämpfung rechtsextremistischer Organisationen mit ausländischen Wurzeln


Die Ächtung des einheimischen Rechtsextremismus ist ebenso wie ein Verbot der NPD (ca. 6.000 Mitglieder) unverzichtbarer Bestandteil einer fortschrittlich-demokratischen Gesellschaftsordnung, für die das selbsterhaltungslogische Prinzip gilt: Keine Freiheit den Feinden der Freiheit und ihren reaktionären bzw. totalitären Ideologien.

Zu kritisieren ist allerdings der deutsche Misstand, dass nur der einheimische Rechtsextremismus bekämpft wird, während der zugewanderte Rechtsextremismus in Gestalt von radikalislamischen und nationalistisch-faschistischen Organisationen wie zum Beispiel die Islamische Gemeinschaft Milli-Görus (ca. 30.000 Mitglieder), die Salafisten (ca. 5.000 Mitglieder) und die „Grauen Wölfe bzw. die „Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland“ (ca. 7.000 Mitglieder), weitgehend ungeschoren davon kommt, obwohl er über ein erheblich größeres Personenpotenzial verfügt.

Gefordert ist deshalb eine ebenso gezielte und umfassende Bekämpfung auch dieser rechtsextremistischen Organisationen29.


14. Für die Aufnahme des türkischen Völkermords an den Armeniern in die Lehrpläne des deutschen Bildungssystems


In Deutschland hat sich nach dem Zweiten Weltkrieg eine ausgeprägte Erinnerungs- und Trauerkultur angesichts der Verbrechen der Nazibarbarei herausgebildet. In der Türkei hingegen wird bis heute der türkische Völkermord an den Armeniern (1915) geleugnet bzw. allein die Erwähnung dieses Verbrechens als „Beschmutzung der nationalen Ehre“ geächtet und in manchen Fällen sogar bestraft.

Vor diesem Hintergrund ist es dringend geboten, die erweiterte Reproduktion einer Gruppe von türkischstämmigen „Passdeutschen“ zu verhindern, die sich einerseits aufgrund ihrer systematisch gepflegten nichtdeutschen Identität von der antinazistischen Vergangenheitsbewältigung nicht angesprochen fühlt und gleichzeitig im Sinne der türkisch-nationalistischen Verleugnungsdoktrin den Massenmord an den Armeniern bestreitet.

Zu fordern ist deshalb, dass Deutschland - auch im Sinne einer europäischen Angleichungspolitik - dem Beispiel Frankreichs folgt und die Leugnung anerkannter Völkermorde unter Strafe stellt sowie die Behandlung des türkischen Völkermords an den Armeniern zu einem festen Pflichtbestandteil des Schulunterrichts und relevanten Gegenstand der politischen Bildung macht.


15. Kein EU-Beitritt der Türkei


Steigende Islamisierungstendenzen und wachsende antidemokratische Repression in der Türkei belegen, dass das Land nicht nur ökonomisch, sondern auch gesellschaftlich-kulturell und politisch die Voraussetzungen für einen EU-Beitritt nicht erfüllt. Deshalb gilt es zukünftig entschieden gegen die von großen Teilen der ökonomisch-politischen Herrschaftsträger in Deutschland und Europa forcierten Bestrebungen zu opponieren, die Türkei in die EU aufzunehmen.


16. Für eine neue „Willkommenskultur“ - Gegen den Umbau Europas zu einem Versorgungslager der Migrationsindustrie


Kritik am Islam, der staatlich geförderten Islamisierungspolitik und reaktionären Muslimen hat nichts mit „Zuwanderungsfeindlichkeit“ zu tun. Umgekehrt führt die staatlich verordnete abstrakt-dogmatische „Fremdenliebe“, die Immigration per se als „Bereicherung“ aufnötigt, gesellschaftspolitisch, geistig-moralisch und kulturell in die Irre, ja tendenziell sogar in den Bürgerkrieg. Deshalb bedarf es der direkt-demokratisch legitimierten Grundlegung einer neuen Zuwanderungs- und Integrationspolitik mit einer differenzierten „Willkommenskultur“: Offene Türen für qualifizierte, bildungsorientierte und integrationswillige Immigranten, die sich den Leitideen der kulturellen Moderne anpassen bzw. diese befürworten; Beendigung der Alimentierung, rechtlichen Duldung und offiziellen Ignorierung bis Verharmlosung von Zuwanderern mit einem vormodernen, antiemanzipatorischen, reaktionär-menschenrechtsfeindlichen Einstellungs-, Bewusstseins- und Handlungsprofil bis hin zur erweiterten Reproduktion grundrechtsfreier Zonen und krimineller Gegenmilieus mit eigener „Paralleljustiz“.


17. Gegen die diffamierende Umdeutung von wissenschaftlich-emanzipatorischer Islamkritik in Fremdenfeindlichkeit


Erforderlich ist eine nachhaltige Umwälzung der öffentlichen Debattenkultur über den Islam: Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Islam auf emanzipatorisch-menschenrechtlicher Grundlage muss nicht nur erlaubt sein, sondern sollte zur fortschrittlich-demokratischen Staatsräson werden. Moderne, an den Ideen der Aufklärung orientierte, säkular-demokratische Gemeinwesen können sich schon aus Selbsterhaltungsgründen keine „Neutralität“ gegenüber totalitären Weltanschauungen leisten, auch dann nicht, wenn diese in einem religiösen Gewand auftreten.


Demgegenüber ist ein Großaufgebot von schönfärbenden Gegenaufklärern seit dem 11. September 2001 in Politik, Medien, Kirchen etc. unentwegt darum bemüht, die nichtmuslimische Bevölkerungsmehrheit mit positiven Vorurteilen über den Islam zu indoktrinieren und Deutschland tendenziell in ein islamkonformes Umerziehungslager zu verwandeln. Doch diese „von oben“ gelenkte und zum Teil mit infamer Demagogie durchsetzte Ideologiekampagne verfängt nicht. Als zu überlegen wirkungsmächtig erweist sich die objektive Wahrheit der entgegenstehenden Tatbestände.

Zwar ist das Auftreten tatsächlich rechter Kräfte zu verurteilen, die aus dem Islamthema Honig für ihre generell ausländer- und fremdenfeindliche sowie autoritär-chauvinistische oder christlich-fundamentalistische Propaganda saugen wollen. Doch diese einheimischen Gegner der Aufklärungskultur werden von den ebenso reaktionären Unterstützern und Quislingen des grund- und menschenrechtswidrigen Islam als Popanz missbraucht, um generell auch die progressiv-emanzipatorische Islamkritik als „rassistisch“, „islamophob“ etc. zu verleumden.


Woran Deutschland akut leidet, ist demnach keine „Islamophobie“ sondern eine islamophile Demagogie, die in Diskriminierungsphobie umschlägt. Viele haben Angst, sich öffentlich zu ihrer wohl begründeten islamkritischen Überzeugung zu bekennen, weil sie befürchten, als „Rassist“, „Fremdenfeind“ oder „Rechtsextremist“ verleumdet und stigmatisiert zu werden und gar berufliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Dabei wird es immer bedeutsamer, sich aktiv und offensiv gegen das vorherrschende proislamische Diffamierungskartell aufzustellen und sich couragiert gegen die islamophile Repression zur Wehr zu setzen.

Deshalb gilt es, die wahrheitswidrige Diskriminierung von argumentativer Kritik am Islam als „rassistisch“, „fremdenfeindlich“, „islamophob“ etc. sowie die Aufforderung zur „Bestrafung“ von Islamkritikern als Vergehen gegen die demokratischen Grund- und individuellen Menschenrechte unter Strafe zu stellen.

Ohne die Überwindung dieses islamapologetischen Populismus und die damit verbundene „antirassistische“ Demagogie wird es nicht gelingen, die Islamisierung aufzuhalten und schließlich Zug um Zug zurückzudrängen.



Literatur:


Al-Buhari, Sahih: Nachrichten von Taten und Aussprüchen des Propheten Muhammad. Ausgewählt, aus dem Arabischen übersetzt und herausgegeben von Dieter Ferchl. Stuttgart 1991.

Ayubi, Nazih: Politischer Islam. Religion und Politik in der arabischen Welt. Freiburg 2002.

Baier, Dirk, Pfeiffer, Christian, Rabold, Susann, Simonson, Julia, Kappes, Cathleen: Kinder und Jugendliche in Deutschland: Gewalterfahrungen, Integration, Medienkonsum. Zweiter Bericht zum gemeinsamen Forschungsprojekt des Bundesministeriums des Innern und des KFN. KFN Forschungsbericht Nr. 109. Hannover 2010.

Bat Ye’or: Europa und das kommende Kalifat. Der Islam und die Radikalisierung der Demokratie. Übersetzung, Hintergründe und Kommentierung von Hans-Peter Raddatz. Berlin 2013.

Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Hrsg.): 8. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland. Juni 2010.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.): Muslimisches Leben in Deutschland. Im Auftrag der Deutschen Islamkonferenz. Nürnberg 2009.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.): Fortschritte der der Integration. Zur Situation der fünf größten in Deutschland lebenden Ausländergruppen. Nürnberg 2010.

Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Muslime in Deutschland. Integration, Integrationsbarrieren, Religion und Einstellungen zu Demokratie, Rechtsstaat und politisch-religiös motivierter Gewalt. Ergebnisse von Befragungen einer multizentrischen Studie in städtischen Lebensräumen. Autoren: Katrin Brettfeld und Peter Wetzels unter Mitarbeit von Ramzan Inci, Sarah Dürr, Jan Kolberg, Malte Kröger, Michael Wehsack, Tobias Block und Bora Üstünel. Hamburg, Juli 2007.

Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Lebenswelten junger Muslime in Deutschland. Abschlussbericht von W. Frindte, K. Boehnke, H. Kreikenbom, W. Wagner. Ein sozial- und medienwissenschaftliches System zur Analyse, Bewertung und Prävention islamistischer Radikalisierungsprozesse junger Menschen in Deutschland. Berlin 2011.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Zwölfter Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Berlin 2006.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Jugendliche Migranten - muslimische Jugendliche. Gewalttätigkeit und geschlechterspezifische Einstellungsmuster. Kurzexpertise. Berlin 2010.

Dienstbühl, Dorothee: Paralleljustiz in Deutschland - Machtlose Polizei? In: Deutsche Polizei. Fachzeitschrift und Organ der Gewerkschaft der Polizei. Berlin 62(2013)10. S. 4 - 8.

Grundmann, Johannes: Islamische Internationalisten. Strukturen und Aktivitäten der Muslimbruderschaft und der Islamischen Weltliga. HECEAS/AKTUELLE DEBATTE/Band 02. Hg. vom Heidelberger Centrum für Euro-Asiatische Studien e. V. Wiesbaden 2005.

Koopmans, Ruud: Fundamentalismus und Fremdenfeindlichkeit. Muslime und Christen im europäischen Vergleich. In: WZB Mitteilungen Heft 142, S. 21-25.

Der Koran (herausgegeben von Kurt Rudolph und Ernst Werner), Leipzig 1984. 6. Auflage.

Der Koran. Übersetzung von Rudi Paret. 10. Auflage. Stuttgart 2007.

Krauss, Hartmut (Hrsg.): Feindbild Islamkritik. Wenn die Grenzen zur Verzerrung und Diffamierung überschritten werden. Osnabrück 2010.

Krauss, Hartmut: Der Islam als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung. Ein analytischer Leitfaden. Osnabrück 2013.

Krauss, Hartmut: Islam im Kopf. . In: FreidenkerIn. Zeitschrift für Freidenker, Humanisten und Atheisten. Heft 2/2013a. 43. Jahrgang, S. 22-23.

Krauss, Hartmut; Vogelpohl, Karin: Spätkapitalistische Gesellschaft und orthodoxer Islam. Zur Realität eines Desintegrationsverhältnisses jenseits von Verdrängung, Verschleierung und Bewältigungsromantik. In: Krauss, Hartmut (Hrsg.): Feindbild Islamkritik. Wenn die Grenzen zur Verzerrung und Diffamierung überschritten werden. Osnabrück 2010, S. 217-262.

Liljeberg Research International: Presseinformation. Erste Internationale Vergleichsstudie zur Wertewelt der Deutschen, Deutsch-Türken und Türken. 19. November 2009.

http://www.infogmbh.de/wertewelten/Wertewelten-2009-Pressemitteilung.pdf

Tibi, Bassam: Der wahre Imam. Der Islam von Mohammed bis zur Gegenwart, München 1996.

Tibi, Bassam: Islamische Zuwanderung. Die gescheiterte Integration. Stuttgart München 2002.

Wagner, Joachim: Richter ohne Gesetz. Islamische Paralleljustiz gefährdet unseren Rechtsstaat - Wie Imame in Deutschland die Scharia anwenden. Berlin 2012.


(Osnabrück, Dezember 2013, Januar 2014)

 

1 Zunächst hatte die christdemokratisch geführte Adenauer-Regierung die Anwerbung von Arbeitskräften nur auf europäische Länder ausgerichtet und die Türkei gar nicht im Blick gehabt. Erst als die Türkei in der damals zugespitzten Phase des Kalten Krieges mit dem eifersüchtigen Argument intervenierte, man wolle als NATO-Land nicht diskriminiert und mit Griechenland gleichbehandelt werden, wurde 1961 auch ein Anwerbeabkommen mit der Türkei vereinbart. Die Initiative zur Einwanderung von Türken nach Deutschland ging also in diesem konkreten Fall nicht von Westdeutschland, sondern von der Türkei aus, die dabei aus globalstrategischen Gründen massiv von den USA unterstützt wurden. Im Endergebnis bildeten Anfang der 1970er Jahre Arbeitsmigranten aus der Türkei (605.000), dem damaligen Jugoslawien (535.000) und aus Italien (450.000) die größten Gruppen.

Vgl. hierzu http://www.hintergrund-verlag.de/texte-kapitalismus-50-jahre-anwerbeabkommen-mit-der-tuerkei.html

2 Im Vergleich zu Immigranten aus Polen, Ex-Jugoslawien, Italien und aus Griechenland haben Zuwanderer aus der Türkei deutlich mehr Kinder. Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2010: Fortschritte der Integration S. 65ff. Etwa die Hälfte der Muslime sind unter 25-Jährige.

3 Die Zitate stammen aus einem Strategiepapier der OIC, das im November 2000 in Doha verabschiedet worden war und den Titel trägt „Strategie islamischer Kulturaktion im Westen“, nach 2009 umbenannt in „Die Strategie islamischer Kulturaktion außerhalb des islamischen Westens.“ Darin werden die muslimischen Einwanderer in Europa als Teil der islamischen Nation begriffen. Vgl. Bat Ye’or 2013, S. 69.

4 Es ist begründet zu bezweifeln, dass die Autoren des Grundgesetzes die herrschaftskulturelle Gesamtproblematik des Islam überblickt und zum Beispiel dessen multiple Verletzung der Freiheit der Person (Artikel 2 Grundgesetz) bei der Formulierung von Artikel 4 reflektiert haben. Zudem dürften sie nicht das gesellschaftlich-rechtliche Problem der Massenzuwanderung islamisch sozialisierter Menschen vorhergesehen haben.

5 Vgl. hierzu ausführlich Krauss 2013.

7 Das Zitat stammt aus dem Monatsüberblick Juli 2001 „Politischer Extremismus“ des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz. Hier ist es entnommen aus: Bassam Tibi, Islamische Zuwanderung. Die gescheiterte Integration, Stuttgart München 2002, S. 269f. Auch Grundmann (2005, S. 85) stellt fest: „Die Bedeutung des ‚demographischen Faktors’ und damit die Werbung für eine möglichst hohe Geburtenzahl von Muslimen wird in Strategiepapieren (der Islamischen Weltliga, d. Red.) oftmals als geeignetes Mittel beschrieben, um den Westen in eine muslimische Mehrheitsgesellschaft zu verwandeln.“

8 Quelle der Kolat-Zitate: http://www.sabah.de/de/die-beste-investition-sind-die-migranten.html

Was Kolat u. a. freilich übersehen, sind folgende möglichen Szenarien: 1. Der SPD könnte die Rolle des Steigbügelhalters der überwiegend reaktionären Formation der türkisch-muslimischen Zuwanderer in Deutschland schlecht bekommen, sie weiter schwächen und ihr Ansehen in breiten Teilen der nichtmuslimischen Bevölkerung noch weiter ruinieren. 2. Gestützt auf eine breite passiv-islamkritische Massenstimmung innerhalb der nichtmuslimischen Mehrheitsbevölkerung, darunter eine große Masse an Nichtwählern, ist ein regime change zuungunsten der bisherigen Islamisierungspolitik nicht gänzlich auszuschließen. 3. Die Islam-Funktionäre unterschätzen die realistische Möglichkeit, dass sich ein großer Teil der russlanddeutschen, russischstämmigen, osteuropäischen, serbischen, süd(ost)europäischen und westeuropäischen EU-Zuwanderer nicht an die Seite der Muslime stellt, sondern in die islamkritische Front einreiht, also so etwas wie eine breites, „buntes“, „multikulturelles“ Abwehr- und Eindämmungsbündnis gegen den Islam in Deutschland entstehen könnte.

9 Vgl. hierzu ausführlich Krauss/Vogelpohl 2010.

10 Die Fokussierung auf Türkischstämmige ergibt sich daraus, dass die türkischen Zuwanderer die größte Migrantengruppe in Deutschland bilden und gleichzeitig am schlechtesten integriert sind. So heißt es zum Beispiel im Zwölften Kinder- und Jugendbericht (S. 66): „Besonders Kinder, deren Familien aus der Türkei kommen, sind zu einem hohen Anteil an den niedrigen Schulstufen vertreten.“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2006)

11 Vgl. hierzu http://www.hintergrund-verlag.de/texte-kapitalismus-krauss-zuwanderung-und-bildung.html

12 http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/menschen-wirtschaft/bundesagentur-fuer-arbeit-jeder-dritte-arbeitslose-hat-auslaendische-wurzeln-12677000.html

13 Nach einer Studie der Kieler Christian-Albrechts-Universität steigt auch die Ablehnung von Homosexuellen vor allem bei türkischstämmigen Jugendlichen mit zunehmender Religiosität. http://www.sueddeutsche.de/panorama/migrantenkinder-gegen-schwule-homophobes-berlin-1.335341

14 Nach Schätzungen werden in Großstädten mit hohem Migrantenanteil bis zu einem Drittel aller Straftaten nach islamischem Recht und damit vorbei an der deutschen Justiz geregelt.

Vgl. ausführlich: Joachim Wagner 2012 und Dorothee Dienstbühl 2013: Paralleljustiz in Deutschland - Machtlose Polizei? In: Deutsche Polizei Oktober 2013. Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei S. 4-8. Im Internet unter http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp201310/$file/DP_2013_10.pdf

15 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Jugendliche Migranten - muslimische Jugendliche. Gewalttätigkeit und geschlechterspezifische Einstellungsmuster. Kurzexpertise. Berlin, November 2010, S. 34.

16 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Jugendliche Migranten - muslimische Jugendliche. Gewalttätigkeit und geschlechterspezifische Einstellungsmuster. Kurzexpertise. Berlin, November 2010, S. 36.

17 So bezogen zum Beispiel sowohl der später in die Türkei abgeschobene Islamistenführer Metin Kaplan („Kalifatstaat“) als auch der Kölner Salafist Abou Nagie, Initiator der Verteilung kostenloser Koranausgaben im gesamten Bundesgebiet, unberechtigt Sozialtransfereinkommen in beträchtlicher Höhe.

18 http://www.zentralrat.de/3035.php

19 Zur Frage der Auslegbarkeit und Reformierbarkeit des Islam vgl. Krauss 2013, S.30ff.

20 Das würden wir auch keinem Nazi oder Stalinisten durchgehen lassen.

21 In Anlehnung an die Fundamentalismus-Definition von Altemeyer und Hunsberger wird „Fundamentalismus“ anhand von drei Einstellungen erfasst:

1. Die Gläubigen sollen zu den ewigen und unveränderlichen Regeln zurückkehren, wie sie in der Vergangenheit festgelegt wurden. 2. Diese Regeln lassen nur eine absolut gültige Interpretation zu. 3. Religiöse Regeln haben Vorrang gegenüber weltlichen Gesetzen. Vgl. Koopmanns 2013, S. 21.

22 Online-Pressemitteilung von religion.ORF.at/APA/AFP. Publiziert am 11.12.2013.

23 Die „Fremdgruppenfeindlichkeit“ bei Muslimen und Christen in Österreich zeigt folgendes Bild:

„Ich möchte keine Homosexuellen als Freunde haben.“ Zustimmung: Muslime 69 Prozent, Christen 15 Prozent. „Juden kann man nicht trauen.“ Zustimmung: Muslime 63 Prozent, Christen 11 Prozent.

„Die westlichen Länder wollen den Islam zerstören.“ („Die Muslime wollen die westliche Kultur zerstören.“). Zustimmung: Muslime 66 Prozent, Christen 25 Prozent. (Quelle: Siehe Fußnote zuvor.)

24 In islamischen Ländern sind reaktionäre Einstellungen unter Muslimen noch stärker ausgeprägt als in Europa. Vgl. Krauss 2013a.

25 Vgl. Krauss 2010.

26 „Das allgemeine Image des Islam ist verheerend. Die Befragten wurden gebeten, unter 21 Aussagen diejenigen auszuwählen, die ihrer Ansicht nach auf den Islam zutreffen. 83 Prozent meinten daraufhin, der Islam sei von der Benachteiligung der Frau geprägt, 77 Prozent meinten, typisch für den Islam sei das Festhalten an althergebrachten Glaubensgrundsätzen, 70 Prozent assoziierten mit dem muslimischen Glauben Fanatismus und Radikalität. Deutliche Mehrheiten der Bevölkerung attestierten dem Islam darüber hinaus unter anderem Gewaltbereitschaft (64 Prozent), die Neigung zu Rache und Vergeltung (60 Prozent), missionarischen Eifer (56 Prozent) und das Streben nach politischem Einfluss (56 Prozent). Nächstenliebe brachten nur 13 Prozent mit Islam in Verbindung, 12 Prozent dachten beim Stichwort Islam an Wohltätigkeit und nur 7 Prozent an Offenheit und Toleranz“ (Petersen 22.11.2012: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/allensbach-studie-die-furcht-vor-dem-morgenland-im-abendland-11966471.html?printPagedArticle=true).

27 „Der Dialog in der Islamkonferenz dient dazu, dass Muslime verstehen, dass sie in unserem Land willkommen sind.“ Dies sei „der einzige Weg, um eine Radikalisierung von Muslimen zu verhindern.“ http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Islamkonferenz

28 „Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Staatsministerin Maria Böhmer, forderte anlässlich der DIK, die Muslime müssten sich nicht nur zur Rechts- und Werteordnung, sondern auch zur Verantwortung für den Integrationsprozess bekennen. Böhmer hofft, dass es am Ende der Islamkonferenz zu „konkreten Vereinbarungen“, beispielsweise beim Islamunterricht, kommen werde. Außerdem forderte sie die zahlreichen islamischen Verbände in Deutschland auf, endlich repräsentative Strukturen zu entwickeln, damit der Staat Ansprechpartner habe. Nur so ließen sich die Probleme bei der Imamausbildung oder dem Moscheenbau lösen.“ Pressemitteilung vom 27.9.2006 http://www.bundesregierung.de/

29 Vgl. Hierzu ausführlich: http://www.hintergrund-verlag.de/texte-islam-krauss-wider-den-rechtsextremismus-innerhalb-und-ausserhalb-der-islamischen-communities.html

 

Zum Anfang


Hartmut Krauss


Maßnahmen zur Eindämmung der illegalen Masseneinwanderung
und ihrer destruktiven Folgen

Die Abwälzung der islamischen Kriegs- und Krisenlasten auf Europa muss sofort gestoppt werden


Die EU und die deutsche Bundesregierung praktizieren angesichts der sich von Tag zu Tag verschärfenden „Flüchtlingskrise“ eine konzeptionslose und rechtsbrüchige Politik, die nicht die Ursachen bekämpft, sondern lediglich eine chaotische Folgenbewältigung betreibt. Demgegenüber gilt es, umgehend ein Konzept der ursachenorientierten Problembewältigung umzusetzen, das destruktive Symptomabwälzung vermeidet und die legitimen Interessen der europäischen Aufnahmebevölkerung in den am meisten belasteten Ländern berücksichtigt.

Der bisherige kardinale Fehler besteht darin, das Gesamtphänomen der Flüchtlingsproblematik und der entstandenen Migrationsströme als europäisches bzw. deutsches Problem zu behandeln, anstatt es als außereuropäisch entstandenes und globalpolitisch zu lösendes Problem anzugehen und zu bearbeiten. Diese Fehlinternalisierung des Flüchtlingsproblems sowie die aktuelle Lenkung der Flüchtlingsströme nach Europa als unausweichliches „Schicksal“ müssen sofort überwunden werden.

Erforderlich ist deshalb die rasche Einberufung einer Weltflüchtlingskonferenz auf UNO-Ebene, um

a) eine globale Aufteilung und ausgewogene Steuerung der Migrationsströme auf alle Weltregionen durchzusetzen und so die einseitige und überlastende Bewegung nach Europa zu beenden,

b) eine bessere Ausstattung und Versorgung von Aufnahmelagern in den Anrainerstaaten der Krisenregion zu erreichen und

c) eine internationale Koordination und Effektivierung der Schleuserbekämpfung zu vereinbaren.

An die Stelle der unverantwortlichen Politik, die Länder Europas und vor allem Deutschland zu einem riesigen Problemauffangbecken entwicklungsblockierter nichtwestlicher Herrschaftssysteme und -kulturen zu verwandeln und damit gesellschaftlich zu destabilisieren, muss das Ziel einer globalen Menschenrechtsordnung gegen die problemverursachenden Mächte und Akteure durchgesetzt werden. Darin, in der Unterstützung und Herbeiführung einer Umwälzung unmenschlicher Herrschaftsverhältnisse, und nicht in einer vordergründigen, fehlinternalisierenden und in ihren Folgen selbstzerstörerischen Caritas besteht die wahre Humanitas.


Im Einzelnen sind folgende Orientierungen und Maßnahmen umzusetzen:

 

1. Aufgrund des aktuell verstärkten und überfordernden Massenandrangs von illegalen Zuwandererströmen sind einschneidende Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um das Geschehen im Interesse der europäischen Bevölkerung zu steuern und in vernünftige Bahnen zu lenken.

Dazu gehören:

a. Die konsequente Sicherung der europäischen Außengrenzen zur Abwehr und Rückführung des fortlaufenden Andrangs von Flüchtlingen, die illegal aus sicheren Drittländern außerhalb von Syrien und dem Irak nach Europa einströmen.

b. Das sofortige Eintreten der EU-Verantwortlichen sowie der europäischen Regierungschefs für die Einberufung einer Weltflüchtlingskonferenz mit der eingangs genannten Zielsetzung.

2. Deutschland hat im Vergleich zu anderen europäischen Ländern und nichteuropäischen westlichen Staaten relativ und absolut bereits eine (zu) große Zahl von „Flüchtlingen“ aufgenommen. Im Rahmen der Folgenbewältigung dieser überzogenen und verantwortungslosen Aufnahmepolitik („Wir schaffen das“) droht das Land sich jetzt schon negativ zu verändern und in einen destabilisierenden Niedergangsprozess zu geraten. D.h.: Mit weit über einer halben Millionen zumeist illegaler Zuwanderer (Asylzuwanderung) allein seit Anfang 2013 sowie vor dem Hintergrund der großen Zahl bereits im Land lebender desintegrierter Muslime ist die Grenze der sozialökonomischen und soziokulturellen Integrationsfähigkeit bereits überschritten.

Vgl. hierzu http://www.gam-online.de/text-Migrationseuphorie.html

Vor diesem Hintergrund gilt es bis zu einer weltweiten (Verteilungs-)Lösung des Flüchtlingsproblems einen sofortigen Aufnahmestopp für Personen zu verhängen, die illegal die deutsche Grenze übertreten und entsprechende Grenzkontrollen einzuführen. Dieser Aufnahmestopp gilt nicht für Personen, die als tatsächlich politisch Verfolgte um politisches Asyl bitten, einen Antrag schon im Ausland gestellt haben und entsprechende Identitätspapiere vorlegen können.

Es kann nicht länger der aktuell desaströse Zustand aufrecht erhalten bleiben, dass aus sicheren Regionen kommende Flüchtlinge, von Angela Merkel dazu ermuntert, sich Deutschland wie in einem Reisekatalog als neues Wunschdomizil aussuchen, die Grenzen mit oftmals gefälschten Pässen illegal überschreiten und dabei von zahlreichen EU-Staaten einfach „durchgewunken“ werden.

3. Von wesentlicher Bedeutung für die mittel- und langfristige Eindämmung der Zahl von Kriegsflüchtlingenist die möglichst baldige Zerschlagung der islamistischen Terrorgruppen im Nahen und Mittleren Osten und in Afrika als oberstes Ziel. Im Interesse der konsequenten Beseitigung dieser religiösen Barbarei gilt es vor allem, eine breite und effektive Anti-IS-Koalition unter Einschluss von Russland und China auf die Beine zu stellen. In diesem Sinne wäre auch die seitens des Westens im Rahmen des Ukraine-Konflikts künstlich hochgeschaukelte und überzogene antirussische Propaganda zurückzuschrauben. Erforderlich ist folglich eine unverzügliche internationale Einigung über die Priorität der multidimensionalen Bekämpfung des islamischen Terrorismus an Haupt und Gliedern.

4. Von entscheidender Bedeutung für die Eindämmung des Zustroms von Armutsflüchtlingen/Scheinasylantenist die Zurückdrängung und Überwindung religiös-patriarchalischer Strukturen als Ursache für Überbevölkerung und der sich daraus ergebenden chronischen Bildungs- und Arbeitsplatzmisere. Dementsprechend ist es notwendig, ökonomischen und politischen Druck auf die entsprechenden Länder auszuüben und entwicklungspolitische Projekte sowie Wirtschaftshilfeabkommen mit diesbezüglichen Auflagen (Maßnahmen zur Empfängnisverhütung, gegen Polygamie, fremdbestimmte Verheiratung Minderjähriger sowie gegen weibliche Genitalverstümmelung etc.) zu versehen bzw. davon abhängig zu machen. Des Weiteren gilt es, die korrupten und kleptokratischen Strukturen in den betreffenden Ländern aufzubrechen und entsprechenden Druck auf die dortigen Regime auszuüben.

5. An die Stelle militärischer und politischer Kollaboration mit menschenrechtswidrigen Regimen (inklusive Lieferung von Waffen und Sicherheitstechnik etc.) wie zum Beispiel den djihadfördernden und Fremdarbeiter ausbeutenden Golfmonarchien (Saudi-Arabien, Kuwait, Katar etc.) muss eine gezieltere Unterstützung säkularer und modernisierungsorientierter politischer Kräfte mit klarer antiislamistischer Ausrichtung treten. Zu unterstützen sind jene oppositionellen Kräfte in den betreffenden Ländern und Regionen, die sich gegen Korruption, Vetternwirtschaft, politische Repression und inhumane Lebensbedingungen zur Wehr setzen.

6. Anstatt europäische und deutsche Geldströme in nachgeschaltete Symptombekämpfung wie die kostenintensive Aufnahme, Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Verwaltung, Integration etc. von überwiegend illegalen Zuwanderern zu leiten, ist es sinnvoller, in den betroffenen Krisenländern präventive und kausaltherapeutische Maßnahmen zu finanzieren; insbesondere zur Aufklärung, Empfängnisverhütung, Stärkung der Frauenrechte, Verbesserung der Gesundheits- und Bildungsinfrastruktur etc. . Denn: In Sekundarbildung qualifizierte Frauen „bekommen nicht nur später und weniger Kinder als Frauen mit weniger Schulbildung, sie ziehen auch gesündere Kinder groß und sorgen dafür, dass diese ihrerseits eine gute Ausbildung erlangen. Bildung ist statistisch der wichtigste Faktor für ökonomisches Wachstum.“1 Da aber aufgeklärte und besser ausgebildete Frauen den zählebig tradierten islamisch-patriarchalischen Herrschaftsanspruch untergraben und tendenziell in Frage stellen, richtet sich der islamistische Haram-Terror nicht zuletzt gegen verbesserte Bildungschancen für Frauen.

7. Menschen mit kultureller Prägung lassen sich entgegen verdinglichender neoliberaler/multikulturalistischer Ideologie nicht „globalisieren“ wie Waren und Geld. Die EU sollte sich deshalb auf die Aufnahme von wirklichen politischen Asylsuchenden und jenen Flüchtlingen konzentrieren, die verfolgten nichtmuslimischen Minderheiten angehören oder als Oppositionelle gegen islamische Herrschaftsverhältnisse verfolgt werden und eine stärkere soziokulturelle Affinität mit säkularen Wertorientierungen aufweisen. Demgegenüber sollten muslimische Flüchtlinge wie zum Beispiel sunnitische Syrer, die sich bereits außerhalb der unmittelbar lebensbedrohlichen Kriegsgebiete befinden und nicht wegen ihrer „Rasse“, Religion, Nationalität etc. verfolgt werden, in sicheren islamischen Ländern verweilen.

8. Erforderlich ist eine nachhaltige Bekämpfung der kriminellen Schleusermafia und ihrer Infrastruktur. Demensprechend gilt es, entgegenstehende Regelungen und Strukturen zu überwinden sowie Diskurse der Verharmlosung zurückzudrängen, die Schleuserkriminalität, Anstiftung zur Urkundenfälschung und Anleitung zum Asylbetrug als „mitmenschliche Hilfe“ verharmlosen. Stärker in die Pflicht zu nehmen sind in diesem Zusammenhang auch jene Staaten, von denen aus die Schleuserbanden weitestgehend ungehindert agieren können.

9. Der Rettung von in Seenot geratenen Flüchtlingen kommt zweifellos oberste Priorität zu. Allerdings sollte das quasiautomatische Verbringen von geretteten Flüchtlingen nach Europa als zentraler Pull-Faktor ausgeschaltet werden. In diesem Sinne wären zwecks Rückführung von irregulären Immigranten Abkommen mit jenen Ländern zu schließen, von denen aus die Flüchtlingsboote starten.

10. Sinnvoll wäre es, wenn Deutschland und andere EU-Staaten bestimmte Jahreskontingente für legale Zuwanderung festlegen und ausschreiben würden, für die sich auch Personen aus den genannten Krisenländern zwecks Ausbildungs- und Arbeitsaufnahme bewerben können. „Unabhängig davon ist“, wie die Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte e.V. betont, „das Ausländer- und Zuwanderungsrecht insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Wir fordern ein Abschiebeverbot für islamkritische und demokratisch oppositionelle Regimegegner sowie für verfolgte und von Genitalverstümmelung bedrohte Frauen und Männer in islamische Länder. Andererseits muss die Aufnahme von Flüchtlingen aus islamischen Kriegsländern mit intramuslimischen Konfliktszenarien (zwischen Sunniten, Schiiten, Alawiten) begrenzt werden. Im Kontext dieser muslimischen Kriege sind vielmehr jene Länder stärker in die Pflicht zu nehmen, die, wie Saudi-Arabien und Katar oder der Iran, die Konflikte schüren und mit Waffenlieferungen und militärischer Unterstützung anheizen und obendrein, wie insbesondere die superreichen Ölmonarchien, über große Finanzmittel zur Flüchtlingsaufnahme und -versorgung verfügen.“

11. Von zentraler Bedeutung sowohl für die Ausschaltung der Anziehungskraft illegaler Zuwanderung als auch für die Vermeidung nachvollziehbarer Bürgerproteste ist andererseits die grundlegende Beseitigung des aktuellen Missstandes der rechtswidrigen Abschiebeverschleppung illegal eingereister Personen. Vor diesem Hintergrund der großen Zahl nichtabgeschobener illegaler Immigranten ist auch die aktuell vorgeschlagene Quotenregelung der EU-Kommission als realitätsfremd in Frage zu stellen.

12. Die Forderung nach Verkürzung der Asylverfahren ist grundsätzlich zu unterstützen. Ebenso zielt eine möglichst rasche berufliche Eingliederung anerkannter Asylbewerber in die richtige Richtung. Generell sollte das Prinzip gelten: Raschere Integration Asylberechtigter, schnellere Abschiebung Illegaler. Zu vermeiden ist allerdings der rechtswidrige, aber kapitalfunktionale Versuch, aus Illegalen billige Arbeitskräfte auf Abruf und Zeit zu machen und so das Prekariat bzw. das Heer atypisch Beschäftigter im Niedriglohnsektor aufzufüllen - das Ganze natürlich unter der Maskerade gutmenschlicher (Wirtschafts-)Liberalität.

13. Grundsätzlich sollte eine Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu Lasten von Einheimischen und lange in Deutschland lebenden Einwanderern unterlassen werden - wie etwa durch Verdrängungskündigungen oder erzwungener Zweckentfremdung öffentlicher Einrichtungen wie Turnhallen, Bildungsstätten etc. Hier zeigt sich in lokal zugespitzter Form, dass die unregulierte „Flüchtlingsaufnahme“ aus dem Ruder läuft und vermeidbare Konflikte heraufbeschwört.

14. Das medial inszenierte Bild von den pauschal als arm, verfolgt und hilfsbedürftig dargestellten Flüchtlingen, das die undifferenzierte „Willkommenskultur“ rechtfertigen und stimulieren soll, entspricht nicht der Realität. Vielmehr befinden sich unter den hauptsächlich jungen, männlichen und muslimischen Asylbewerbern auch zahlreiche gewaltbereite, kriminell handelnde und radikal-islamisch eingestellte Personen, die für zahlreiche Übergriffe und Delikte innerhalb und außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen verantwortlich sind. Vor diesem Tatsachenhintergrund ist die Forderung zu erheben, dass diese Personen keinen Asylanspruch geltend machen können, für ihre Taten strafrechtlich verfolgt und nach ihrer Verurteilung in sichere Länder ihrer Herkunftsregion (zum Beispiel Türkei, Jordanien und Libanon mit entsprechenden international finanzierten Einrichtungen) abgeschoben werden.

15. Nicht zuletzt ist eine transparente statistische Information der zuständigen Institutionen einzufordern (Arbeitsmarktstatistik, Bildungsstatistik, Kriminalitätsstatistik etc.), die über den konkreten Werdegang sowie den realen Integrationsstand der Asylbewerber und Flüchtlinge sachgerecht Aufschluss gibt und eine rationale Debatte ermöglicht.


1 Klingholz, Reiner; Sievert, Stephan: Krise an Europas Südgrenze. Welche Faktoren steuern heute und morgen die Migration über das Mittelmeer? Berlin Institut für Bevölkerung und Entwicklung, Discussion Paper 16, Oktober 2014, S. 28.

 

Osnabrück, 22.09.2015

 


zum Anfang