Hartmut Krauss

 

All human lives matter

Hautfarbenorientierung ist keine Lösung

Sich mit aller Schärfe gegen tatsächliche rassistische Einstellungen und Handlungsweisen zu wenden, ist absolut richtig und notwendig. Denn ‚Rassismus‘ ist eine anti-menschenrechtliche ideologische Einstellung bzw. ein irrationales Vorurteilsmuster, das Menschen aufgrund biologischer (Abstammungs-)Merkmale, oftmals festgemacht an der sichtbaren Hautfarbe, spekulativ-willkürlich als negativ, d.h. „irreversibel minderwertig“ und „schlecht“ bewertet. Entgegen gängiger Klischees ist der Hautfarbenrassismus ursprünglich eine Hervorbringung aus dem Kontext der arabischen, später arabisch-islamischen Sklaverei und wurde von dort in den europäischen Sklavenhandel und Kolonialismus transportiert1. Ihm gegenüber steht die radikalaufklärerische Leitidee des universalistischen Humanismus, die Schluss macht mit der hierarchisch-repressiven Einteilung von Menschen nach biologischen Abstammungsmerkmalen, religiöser Gruppenzugehörigkeit und Standesunterschieden. „Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. Gesellschaftliche Unterschiede dürfen nur im allgemeinen Nutzen begründet sein.“ (Artikel 1 der Erklärung der Menschen- und Bürgerechte vom 26. August 1789) Der Artikel 9 dieses grundlegenden Dokuments lautet: „Da jeder solange als unschuldig anzusehen ist, bis er für schuldig befunden wurde, muss, sollte seine Verhaftung für unumgänglich gehalten werden, jede Härte, die nicht für die Sicherstellung seiner Person notwendig ist, vom Gesetz streng unterbunden werden.“

Bei der Verhaftung von George Floyd wurde dieses letztgenannte Prinzip massiv verletzt, so dass der unmenschliche und empörende Vorfall berechtigten Protest auslöste. Möglicherweise lag dieser videodokumentierten tödlichen Gewaltanwendung auch ein rassistisches Motiv zugrunde. Aber erwiesen ist das bislang nicht.

So berechtigt und nachvollziehbar die Proteste im Hinblick auf ihre Auslösung auch sind, so sind sie dennoch in ihrer Durchführung zu kritisieren, insofern sie mit Plünderungen, gewalttätigen Ausschreitungen und aggressiver Bilderstürmerei verbunden sind. Ginge es darum, Denkmäler aus vormodern-mittelalterlichen Herrschaftszivilisationen mit inklusiver Sklaverei zu stürmen, würde keine Kirche (der Ketzerverbrenner) und keine Moschee (der Ungläubigenhasser und -vernichter) mehr stehen.

Auch die Bewegungsparole „Black lives matter“ (BLM) markiert keine progressive Überwindung der antihumanistischen Einteilung und Abwertung von Menschengruppen nach biologischen Abstammungsmerkmalen/Hautfarben, sondern bleibt in Form einer einfachen Negation dem rassistischen Einteilungsschema verhaftet bzw. verkehrt es tendenziell ins Gegenteil. Der Selbstüberhöhung des weißen Rassismus wird nicht entgegengehalten „Alles menschliche Leben zählt, und damit natürlich auch das der Schwarzen“, sondern „Leben zählt vor allem dann, wenn es schwarz ist“ und „Der Täter ist immer ein Weißer“. Völlig zurecht wurde deshalb kritisch festgestellt:

„BLM verleiht (…) dem Wert des Lebens von jemandem wie George Floyd hauptsächlich deshalb Bedeutung, um die Verbreitung, Popularisierung und Zementierung der eigenen Ideologie zu fördern. Wäre George Floyd von einem schwarzen Polizeibeamten getötet worden, der Floyd das Knie in den Nacken zwang, wäre BLM nicht in Aktion getreten. Daher wissen wir, dass BLM heuchelt: Dave Patrick Underwood, ein schwarzer Polizist, wurde während der Unruhen nach Floyds Tod im Dienst vor einem Gerichtsgebäude erschossen und getötet. Der pensionierte schwarze Polizist David Dorn wurde von Plünderern getötet, während er den Laden eines Freundes bewachte. Italia Marie Kelly, eine 22-jährige Schwarze, wurde auf der Flucht vor einem gewalttätigen Black-Lives-Matter-Protest in Iowa tödlich in den Rücken geschossen. BLM verhielt sich gegenüber diesen Todesfällen bemerkenswert passiv. Wenn man bedenkt, dass eine der BLM-Hauptparolen ‚Schweigen ist Mittäterschaft‘ lautet, was verrät das über die Bewegung?“2

Demografie und Kriminalität in den USA

Betrachten wir eine Fakten zur demografischen und kriminalstatistischen Konstellation in den USA:

Rasse/Ethnizität in Bezug auf die Gesamtbevölkerung

Weiße: 62,3%

Schwarze: 12,0%

Hispanics: 17,1%

Asiaten: 6,3%

Andere: 2,4%

(Andere: Dazu gehören die Ureinwohner Hawaiis und andere Inselbewohner des Pazifiks, amerikanische Indianer und Ureinwohner Alaskas sowie Personen zweier oder mehrerer Rassen)

Anteil der Ethnien an den Tätern von Gewalttaten

Weiße: 50,2%

Schwarze: 21,7%

Hispanics: 14,4%

Asiaten: 2,5%

Andere: 9%

Mehrere Täter verschiedener Rassen/Ethnien: 2,2%

Anteil der Ethnien an den Opfern von Gewalttaten

Weiße: 66,5%

Schwarze: 10,8%

Hispanics: 13,9%

Asiaten: 4,2%

Andere 4,7%3

Gewaltkriminalität als primär intraethnisches („rasseninternes“) Phänomen

Nach Angaben des FBI wurden 2015 in den USA genau 13.455 Morde begangen. Demnach haben schwarze Männer im Jahr 2015 rund 36 Prozent aller Morde verübt, weiße Männer 30 Prozent. 52 Prozent der Mordopfer waren schwarze Männer, der Anteil weißer Männer lag bei 43 Prozent. Den FBI-Zahlen zufolge wurden 81 Prozent der weißen Mordopfer von einem weißen Täter umgebracht. 89 Prozent der schwarzen (afroamerikanischen) Opfer wurden von schwarzen Tätern ermordet4.

Basierend auf der Wahrnehmung der Opfer wurde der größte Prozentsatz der gewalttätigen Vorfälle, die gegen weiße, schwarze und hispanische Opfer begangen wurden, von jemandem derselben Rasse oder Ethnie begangen. Die Täter waren in 62% der gewalttätigen Vorfälle, die gegen weiße Opfer begangen wurden, weiß, in 70% der Vorfälle, die gegen schwarze Opfer begangen wurden, schwarz und in 45% der Vorfälle, die gegen hispanische Opfer begangen wurden, Hispanoamerikaner. Wenn die Opfer Asiaten waren, gab es keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen dem Prozentsatz der Vorfälle, in denen der Täter als Asiate (24%), Weißer (24%) oder Schwarzer (27%) wahrgenommen wurde.

Basierend auf der Wahrnehmung der Täter durch die Opfer zeigt das Täter-Bevölkerungs-Verhältnis, dass der Prozentsatz der gewalttätigen Vorfälle mit schwarzen Tätern (22%) 1,8 mal so hoch war wie der Prozentsatz der Schwarzen (12%) in der Bevölkerung. Im Gegensatz dazu betrug der Prozentsatz der gewalttätigen Vorfälle mit weißen (50%) oder hispanischen (14%) Tätern etwa vier Fünftel (0,8 mal) des Prozentsatzes der Weißen (62%) oder Hispanics (17%) in der Bevölkerung, und der Prozentsatz mit asiatischen Tätern (2,5%) betrug etwa zwei Fünftel (0,4 mal) des Prozentsatzes der Asiaten in der Bevölkerung (6%). Der Prozentsatz der gewalttätigen Vorfälle, an denen Täter anderer Rassen (Hawaiianer und andere Inselbewohner des Pazifiks, Indianer und Ureinwohner Alaskas sowie Personen zweier oder mehrerer Rassen) beteiligt waren, betrug das 3,8-fache des Anteils dieser Rassen an der Bevölkerung. Das Verhältnis Täter/Opfer zeigt, dass der Prozentsatz der gewalttätigen Vorfälle mit schwarzen Tätern (22%) doppelt so hoch war wie der Prozentsatz der Vorfälle mit schwarzen Opfern (11%). Im Gegensatz dazu betrug der Prozentsatz der Vorfälle mit asiatischen Tätern (2,5%) drei Fünftel (0,6 Mal) des Prozentsatzes der Vorfälle mit asiatischen Opfern (4%)5.

Im Jahr 2018 gab es ca. 7.400 schwarze Mordopfer in den USA, mehr als die Hälfte aller Morde des Landes, bei einer schwarzen Bevölkerung von 12%. Von dieser Zahl tötete die Polizei etwas mehr als 200 Schwarze, und fast alle von ihnen waren bewaffnet oder leisteten gewaltsamen Widerstand gegen die Verhaftung. Heather MacDonald vom Manhattan Institute stellte fest: „ Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Polizeibeamter von einem schwarzen Mann getötet wird, ist 18,5-mal höher als die Wahrscheinlichkeit, dass ein unbewaffneter schwarzer Mann von einem Polizeibeamten getötet wird“. Im vergangenen Jahr tötete die Polizei nach Angaben der Washington Post neun unbewaffnete Schwarze und 19 unbewaffnete Weiße. In den letzten Jahren wurden jährlich etwa 50 Polizisten im Dienst erschossen und getötet. Jedes Jahr werden also mehr Polizisten getötet als unbewaffnete schwarze Verdächtige.6

So richtig es also ist, sich gegen tatsächlichen Rassismus zu wenden, wo er tatsächlich existiert, so falsch ist es, Rassismus zu unterstellen, wo er nicht existiert. Und: So falsch und abstoßend es aus der Perspektive eines universalistischen Humanismus ist, wenn Schwarze von Weißen gedemütigt werden und vor ihnen niederknien, so falsch und abstoßend ist es, wenn jetzt Weiße sich selbst demütigend vor Schwarzen niederknien, um einen masochistischen Akt einer angeblichen Wiedergutmachung vorzunehmen.

Deutsche Polizei als Subjekt und Objekt von Gewalt

Im Unterschied zu Deutschland darf in den USA das Recht des Volkes auf den Besitz und das Tragen von Waffen nicht beeinträchtigt werden. (Zweiter Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten) Aufgrund dieser Sachlage ist beim Aufeinandertreffen von Polizei und den in eine Kontrolle geratenen, tatverdächtigen, zu verhaftenden etc. Bürgern von einem strukturell höheren Gewaltpotenzial auszugehen. Dennoch gibt es auch hier in Deutschland sicher kritikwürdige Polizeieinsätze und bei genauer zu quantifizierenden Polizeiangehörigen rassistische Einstellungen, was ebenso einzudämmen und zu bekämpfen ist wie polizeiinterne rechte Netzwerke.

Andererseits ist aber auch die jetzt grassierende mediale Tendenz zu kritisieren, einseitig und mit pauschalisierendem Unterton nur die Polizei als Subjekt von Gewalthandlungen zu fokussieren, während die gerade auch aus kriminellen Migrantengruppen sich verstärkende Gewalt gegen Polizeikräfte ausgeblendet bleibt. (Manipulative Aufmerksamkeitslenkung) So heißt es zum Beispiel in einem für den deutschen Mainstreamjournalismus durchaus repräsentativen Artikel auf t-online.de: „Polizisten, die hemmungslos auf Demonstranten einprügeln. Polizisten, die sich in Chatgruppen über ihre rechtsextreme Gesinnung austauschen. Polizisten, die instinktiv den Radfahrer mit der dunklen Hautfarbe kontrollieren statt den Weißen. Das ist Alltag, und zwar nicht nur in den Vereinigten Staaten. Stereotype und rassistische Vorurteile grassieren auch bei der deutschen Polizei.“7

Das Bundeskriminalamt zeichnet demgegenüber ein völlig entgegengesetztes Bild: „Sie werden mit Steinen beworfen, mit Messern oder Eisenstangen angegriffen, getreten und geschlagen: Polizistinnen und Polizisten in Deutschland sind täglich gewaltsamen Angriffen ausgesetzt – ob im täglichen Streifendienst, bei Fußballeinsätzen oder bei Demonstrationen. 36.126 Fälle von ‚Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen‘ wurden 2019 polizeilich registriert, fast 3.000 Fälle mehr als im Vorjahr (2018: 33.260 Fälle / + 8,6 Prozent).“ Wie das aktuelle Lagebild weiter zeigt, „wurden im Vorjahr 69.466 Polizistinnen und Polizisten Opfer von Widerstandshandlungen und tätlichen Angriffen, eine Zunahme von 5,4 Prozent im Vergleich zum Jahr 2018 (65.896 Opfer). 31.194 Tatverdächtige konnten ermittelt werden, 5,9 Prozent mehr als 2018.“8

Vor diesem Hintergrund erscheint es verstehbar zu sein, dass die Polizeikräfte nicht überall und jedem gegenüber beständig ein freundliches Gesicht zeigen, ohne dass es sich dabei dann gleich um „Rassismus“ oder „Rechtsextremismus“ handeln muss. Vielmehr besteht die Gefahr, dass das ideologisch einseitige „Polizei-bashing“ dazu instrumentalisiert wird, relevante Akteure des kriminellen Mobs zu verharmlosen und diesen „moralisches Oberwasser“ zu verschaffen.

Demagogischer „Antirassismus“ in Europa

Auch in Europa gibt es rechtsextremistisch orientierte Menschen unterschiedlicher Herkunft mit einer tatsächlichen rassistischen Einstellung und Handlungsweise, die klar identifiziert und bekämpft werden müssen. Darüber besteht weitgehende Einigkeit.

Allerdings dominiert in den europäischen Einwanderungsgesellschaften schon seit geraumer Zeit die politisch-medial gestützte Tendenz, den Vorwurf des Rassismus systematisch zu pervertieren. D.h.: Der Rassismusvorwurf wird dazu missbraucht, jede Kritik an Zuwanderern, deren Einstellungen, Handlungsweisen, weltanschaulich-normativen Orientierungen etc. – und zwar unabhängig von ihrer realen Validität – von vornherein durch Diffamierung abzuwehren und zu delegitimieren. Dabei sollen mit Hilfe dieser missbräuchlichen Diffamierungs- bzw. Stigmatisierungsstrategie zwei Effekte erzielt werden:

A. Die Immunisierung der zugewanderten Migrantenkulturen und ihrer Träger gegen Kritik „von außen“ und

B. Die vorurteilende Diskriminierung/Herabwürdigung der Kritiker als per se moralisch minderwertig. Mit anderen Worten: Die vermeintlichen (Diskriminierungs-)Opfer und ihre Unterstützer agieren selbst als (Diskriminierungs-)Täter. Auch hier wieder ein klassischer Fall von „einfacher Negation“ bzw. Umkehrung ins bloße Gegenteil.

In Deutschland wird diese Strategie vor allem dazu benutzt, die grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung des Islam gewissermaßen unter Naturschutz zu stellen: Kritik am Islam=Rassismus; Kritik am herrenmenschlich-islamischen Diskurs gegenüber Ungläubigen=Rassismus; Kritik an der minderwertigen Rolle der Frau im Islam=Rassismus; Kritik an den islamischen Rechtsvorstellungen= Rassismus; Kritik an den orthodoxen und radikalen Trägern der islamischen Herrschaftskultur=„Du bist ein antimuslimischer Rassist“ u.s.w. Dazu hatten wir bereits Folgendes festgestellt:

„Der Gipfelpunkt der Verwandlung des Rassismusbegriffs in eine reine Diffamierungskeule ist dann erreicht, wenn jede Form der Kategorisierung von Menschen nach gruppenbezogenen Merkmalen und deren kritische Bewertung als ‚Rassismus‘ gebrandmarkt wird. Damit soll offensichtlich zweierlei erreicht werden: Zum einen die absolute Immunisierung bestimmter Gruppen vor Kritik und zum anderen die – ihrerseits ‚rassistische‘ (demagogische) – Konstruktion einer Gruppe von ‚feindlichen Kritikern‘/‚Rassisten‘. (‚Semantischer Totalitarismus‘)“9

Wie demagogisch-realitätsverzerrend der in Europa virulente „Antirassismus“ sein kann, hat Alain Funkielkraut in Bezug auf Frankreich beschrieben:

„In Paris und den meisten anderen französischen Städten hielten die Demonstranten, die da von einer wahren mimetischen Besessenheit ergriffen wurden, die gleichen Plakate und Schilder hoch wie in den USA: ‚I can’t breathe‘, ‚No justice, no peace‘ und ‚Black lives matter‘. Sicherlich gibt es Rassisten in den Reihen der Polizei, die streng bestraft werden müssen. In dieser Hinsicht hat der Innenminister recht: Das Unerträgliche kann nicht toleriert werden.

Es wäre jedoch böswillig, daraus nun zu schließen, dass die Polizei in unserem Land gegenüber der Bevölkerung mit afrikanischem oder arabischem Einwanderungshintergrund rassistischen Terror verbreitet. Tatsächlich ist die Realität eine ganz andere.

In den sogenannten Arbeitervierteln sind es die Polizisten, die Angst haben. Sie werden dort, wie auch die Feuerwehrleute, in Hinterhalte gelockt und dann Opfer von Mörserfeuer, sie werden mit Eisenstangen attackiert, mit Steinen von den Dächern oder sogar Kanaldeckeln von Fußgängerbrücken beworfen.

Als 2007 ‚Jugendliche‘ in Villiers-le-Bel mit scharfer Munition auf sie schossen, haben sie das Feuer nicht erwidert. Das Ergebnis: Ein Dutzend verletzter Polizisten, aber kein einziger Demonstrant. Nach den Unruhen von 2005, die damals das ganze Land heimsuchten, verlangen die Vorgesetzten von den Beamten vor Ort, alles dafür zu tun, um Zwischenfälle und ungebührliches Verhalten zu vermeiden.

Und dieses ‚alles dafür zu tun‘ bedeutet auch, nichts gegen die Stadt-Rodeos oder wilden Fuβballspiele in den letzten Wochen des Lockdowns zu unternehmen. Ein Charakteristikum unserer Zeit ist nicht die Omnipräsenz oder Allmacht des Polizeistaats, sondern die Schwäche und Resignation des Staates gegenüber dem, was man – nicht zu Unrecht – die verlorenen Gebiete der Republik nennt.

Und wenn es tatsächlich einen institutionellen Rassismus gäbe, würden die Demonstranten dann den Ordnungshütern wirklich ‚MörderPolizisten‘ ins Gesicht brüllen? Wenn der Staat autoritär wäre oder auch einfach nur für die Respektierung seiner Gesetze sorgen würde, könnten dann illegale Einwanderer durch Paris marschieren, ohne befürchten zu müssen, dass man sie verhaftet und ohne viel Federlesen in ihre Heimatländer zurückschickt? Wenn sie sich nicht völliger Straflosigkeit erfreuen würden, könnten dann Rapper von sich geben, dass Brigitte, die Ehefrau eines Polizisten, sich ‚von allen Jungs der Stadt‘ glücklich die ‚Fotze durchknallen‘ lässt?“10

Zuletzt gingen im ostfranzösischen Dijon tschetschenische und nordafrikanische Angehörige der desintegrierten islamisch normierten Sozialmilieus auf einander los, die sich häufig als Konkurrenten auf dem Drogenmarkt begegnen. „Die Einsatzkräfte hätten es teilweise mit 50 bis 100 Menschen zu tun gehabt, die «mit Schlagstöcken, Sturmgewehren und Kriegswaffen» ausgerüstet gewesen seien, sagte der regionale Vorsitzende der Gewerkschaft der Nationalpolizei Alliance PN, Stéphane Ragonneau, der Nachrichtenplattform Franceinfo. Der Vorfall könne nicht mit anderen Auseinandersetzungen in Vororten verglichen werden.“11

Auch in anderen europäischen Einwanderungsländern wie zum Beispiel Belgien, Großbritannien, Schweden und auch Deutschland herrschen solche oder ähnliche Zustände. Die verfehlte und mit Hilfe des demagogischen „Antirassismus“ seit 2015 als „humanitäre Großtat“ verteidigte Migrationspolitik hat dort und in anderen westeuropäischen Ländern gegengesellschaftliche Strukturen in Gestalt grundrechtswidriger Siedlerkolonien entstehen lassen, die den Grundregeln einer säkular-demokratischen Grund- und Menschenrechtsordnung zutiefst widersprechen. Während der orthodoxe Gesetzes-Islam als herrschaftsideologisches Begründungssystem dient, das in den Moscheen und Koranschulen vermittelt wird, fungiert die patriarchalisch-despotische Familienstruktur als operative Grundzelle der muslimischen Gegengesellschaft. Signifikante Anzeichen und zugleich Bewährungsebenen der islamischen Kontrollherrschaft sind zum einen die rigide Abgrenzung gegenüber der ‚Fremdkultur der Ungläubigen‘ sowie zum anderen die systematische Überwachung der Frau als Zentralobjekt der muslimischen Familienehre. Entgegen allen kruden Dementis bildet das Kopftuch die symbolische Schnittstelle zwischen beiden Bereichen: Zeichen der Abgrenzung sowie zugleich Zeichen der (Selbst-)Unterwerfung und „moralischen“ (Selbst-)Erhöhung über die Ungläubigen.

In diesen gegengesellschaftlichen Milieus mit zum Teil eigenständigen Strukturen einer islamischen Paralleljustiz bewegen sich kriminelle arabische Großfamilien wie die Fische im Wasser und ermöglichen diesen eine erweiterte Reproduktion. So haben sich zum Beispiel die Ermittlungen gegen kriminelle Clans allein in Duisburg und Essen binnen eines Jahres verdreifacht. Demnach wurden Ende 2019 allein in Duisburg 662 und in Essen 221 Verfahren geführt12. Insgesamt rückte die Polizei in NRW ca. 870 mal zu Kontrollaktionen zwecks Bekämpfung der Clankriminalität aus13. Gingen die Ermittlungsbehörden noch im November 2018 von 50 kriminellen arabisch-islamischen Familienclans in NRW aus, so zählte ein aktualisiertes Lagebild von 2019 dann 108 dieser kriminellen Clans. „Laut Lagebild haben Clanmitglieder in den vergangenen drei Jahren 14.225 Straftaten begangen, 6.449 tatverdächtige Personen zählten die Ermittler. 300 von ihnen sind allein für rund ein Drittel der Straftaten verantwortlich. Die Ermittler gehen davon aus, dass die tatsächliche Zahl der Taten und Täter noch deutlich höher ist. Auffällig: 20 Prozent der Tatverdächtigen sind Frauen.“

Zudem ist festzustellen, dass die abgeschotteten Sozialräume dieser islamisch-patriarchalisch geprägten Gegengesellschaft immer wieder auch die Möglichkeit zur Ausübung von repressiv-einschüchternder Kontrollmacht sowie zur Schaffung von „Tumultlagen“ bieten, d.h. zur aggressiven Abwehr von Polizeieinsätzen. So heißt es in einer Situationsschilderung eines Bereitschaftspolizisten: „Rund um das Einkaufszentrum patrouillieren die Clans in Gruppen von fünf bis sechs jungen Männern, stecken so ihr Territorium ab. Junge Frauen müssen dort besonders vorsichtig sein. ‚Die werden nicht nur aufs Übelste angebaggert, sondern richtig heftig belästigt‘, sagt Pelzer. Wer hier den Weg oder auch nur die Blicke von Clanmitgliedern kreuzt, bekommt Probleme. ‚Dann wird man definitiv sofort von denen angemacht. Wenn man dann dagegen hält, eskaliert die Situation, und sie zeigen dir dann, wer hier das Sagen hat, sprich: sie wenden Gewalt an‘, so der 51-Jährige.“

Und weiter: „Das Auftreten der Clanmitglieder in der Öffentlichkeit hängt stark von der Gruppenstärke ab. Je größer sie ist, umso aggressiver wird das Verhalten. ‚Trifft man einen allein an, ist dieser umgänglich. Sobald sie zu mehreren sind, ist das sofort anders‘, sagt (die Polizistin, H.K.) Martini. Auch die Zahl der Polizisten, auf die die Clanmitglieder treffen, spielt eine Rolle. So wird einer Fußstreife mit zwei Beamten aggressiver gegenübergetreten als einer Streife mit Bereitschaftspolizisten einer Hundertschaft.“14 Dabei geht das aggressive Auftreten so weit, dass Clanmitglieder die Verhaftung von Familienmitgliedern verhindern wollen. So zum Beispiel geschehen Mitte Mai 2020 in Duisburg, als rund 30 Angehörige eines mit Haftbefehl gesuchten 18-Jährigen gegen dessen Festnahme vorgingen. Laut Polizei hätten diese lautstark geschrien und die Einsatzmaßnahmen gefilmt. Erst den Besatzungen von mehreren Streifenwagen sei es gelungen, die Menschen zurückzudrängen und sie einigermaßen in Schach zu halten15.

Die kritische Reflexion und Bewertung der immigrierten Clankriminalität ist aber nur eine Facette eines weit darüber hinaus gehenden Problemkomplexes, der mit dem demagogischen Konstrukt des „antimuslimischen Rassismus“ verdrängt und abgeschirmt werden soll. Hinzu treten weitere, an anderer Stelle dargelegte Phänomene wie die Ansammlung radikalislamischer Kräfte, das Einsickern islamischer Terroristen, Ehrenmorde, eine überproportional hohe Kriminalitätsrate insbesondere unter muslimischen Immigranten und Zuwanderern, die große Zahl von reaktionären islamisch-nationalistischen Anhängern des Erdogan-Regimes, Kinderheiraten, Polygamie und Genitalverstümmelung als „Mitbringsel“ einer unregulierten Migrationspolitik16 etc.

Aktuell fungiert der demagogische „Antirassismus“ zugleich als Aufputschdroge und Legitimationsvorhang für multiple Gewaltausbrüche unterschiedlicher Abteilungen des bunten spätkapitalistischen Mobs. So zum Beispiel die Ausschreitungen multikulturell zusammengesetzter Randalierer und Plünderer wie in Stuttgart17 oder aber ein krimineller libyscher „Schutzsuchender“, der in Reading (Großbritannien) drei Männer mittleren Alters auf offener Straße erstach18

Wer angesichts dieses Tatsachenhintergrundes noch einen Funken kritischer Vernunft und aufgeklärtes Ehrgefühl besitzt, der lässt sich durch den zunehmend entfachten demagogischen „Antirassismus“ nicht davon abbringen, weiterhin gegen diesen Import reaktionärer und emanzipationsfeindlicher Herrschaftskultur aufzustehen – egal mit welcher Hautfarbe.

21.06.2020

1 Vgl. Egon Flaig: Weltgeschichte der Sklaverei, München 2009, S. 124ff.

3 Criminal Victimization, 2018 Bureau of Justice Statistics, September 2019

https://www.bjs.gov/content/pub/pdf/cv18.pdf

5 Criminal Victimization, 2018 Bureau of Justice Statistics, September 2019

https://www.bjs.gov/content/pub/pdf/cv18.pdf

6 https://www.larryelder.com/column/the-george-floyd-riots-wheres-black-lives-matter-when-you-need-them/

7 https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_88026060/rassismus-bei-der-polizei-experte-das-ist-eine-katastrophale-botschaft-.html

8 ttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7/4608191

9 http://www.gam-online.de/text-begriffserklarung.html

10 https://www.welt.de/kultur/plus209419763/Alain-Finkielkraut-Beim-Antirassismus-geht-es-leider-nicht-mehr-um-Gleichheit.html

11 https://www.srf.ch/news/international/ausgeruestet-mit-kriegswaffen-schwere-unruhen-im-ostfranzoesischen-dijon

12 https://www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/deutschland/clan-kriminalitaet-fast-900-verfahren-gegen-clans-in-duisburg-und-essen_aid-48709851

14 https://www.general-anzeiger-bonn.de/news/panorama/kriminelle-clans-in-nrw-mitglieder-arabischer-grossfamilien-bedrohen-polizisten_aid-46111815 Was für ein Verhalten die angeblichen Opfer des „antimuslimischen Rassismus“ so mitunter an den Tag legen, wird zu Anfang des Artikels ins Hellfeld gerückt: „‚Ich scheiß hier auf alles. Hört ihr, ich scheiß hier auf alles!‘ Ohne Hemmungen brüllt die Frau mit Kopftuch, Gucci-Handtäschchen und teurer Armbanduhr die beiden jungen Polizisten an, die in Essen nahe einem Friedhof auf einem Feldweg dicht an ihrem Streifenwagen stehen, um sich im Notfall sofort zurückziehen zu können. Die Frau gehört einem großen Essener Clan an, ist vermutlich die Frau eines der Bosse. Sie ist aufgebracht, weil es die Beamten gewagt haben, eine Beerdigung zu stören. Hinter ihr stehen 15 bis 20 weitere Clanmitglieder auf einem Parkplatz.“

15 https://www.welt.de/regionales/nrw/article208066807/Angehoerige-von-Clanmitglied-wollen-Festnahme-verhindern.html



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