In der Sendung von „Es werde Licht“ zum Thema „Islam und Faschismus“ mit Mina Ahadi und Hartmut Krauss wurden wichtige Aspekte der islamischen Herrschaftsideologie thematisiert und einige grundlegende Zusammenhänge angesprochen.

 

Da es im Rahmen einer Diskussionssendung nicht möglich ist, die gesamte Komplexität dieser vielschichtigen wie bedeutsamen Thematik abzuhandeln, dokumentieren wir im Folgenden einige grundlegende Texte zum vertiefenden Verständnis dieses Problemkomplexes und unterfüttern sie mit einigen Videoausschnitten.

 

Text und Videoausschnitte

 

Zum Verhältnis von Islam/Islamismus, Faschismus/Nationalsozialismus und totalitärer Gesellschaft

 

I. Charakteristik totalitärer Gesellschaftsformierung

Faschismus (betrachtet am Beispiel des deutschen „Nationalsozialismus“) und Islam/Islamismus lassen sich im Näheren kennzeichnen als kulturhistorisch-spezifische Varianten totalitärer Gesellschaftsformierung.

Dabei besteht das allgemeine Wesensmerkmal totalitärer Gesellschaftsformierung in dem Versuch, unter Rückgriff auf moderne Mittel eine vormoderne (autoritär-hierarchische) Herrschaftsordnung zu rekonstruieren.

Konkret handelt es sich dabei um die eigentümliche Synthese aus zentralen Komponenten vormoderner (vor- und nichtkapitalistischer) Herrschaftskultur (Religion, autoritär-hierarchische Sozialbeziehungen, persönliche Knechtschafts- und Abhängigkeitsverhältnisse, Patriarchalismus, Kriegerehre etc.) mit bestimmten Aspekten ökonomischer, technologischer (Waffen-, Transport-, Kommunikationstechnik etc.) und bürokratischer Modernität bei gleichzeitiger hasserfüllter Ablehnung und Bekämpfung der kulturellen Moderne (Menschenrechte, die humanistische Idee des freien und souveränen Subjekts, Demokratie, Säkularismus, Laizismus etc.).

 

Das zentrale Charakteristikum der totalitären Herrschaft als Ziel der totalitären Bewegung ist die terroristische Perfektionierung und Zuspitzung der zwischenmenschlichen Ausbeutungs-, Unterdrückungs- und Herrschaftsverhältnisse. In diesem Sinne erscheint sie in Gestalt der Totalisierung, Systematisierung und exzessiven Radikalisierung des Repressiven. Ein zentrales Konstitutionsmoment der totalitären Herrschaft/Bewegung ist zudem die ideologische und ‚operative‘ (handelnd vollzogene) „Entmenschlichung“ von spezifisch stigmatisierten Teilgruppen der Bevölkerung (Nicht- und Andersgläubige; Fremdrassige; Angehörige feindlicher Klassen, Nationen, Gemeinschaften etc.) unter Rückgriff auf ‚legitimatorische‘ Ausschließungsdiskurse religiösen, rassistischen, sozialdarwinistischen, ethnizistischen, nationalistischen, patriarchalischen etc. Inhalts. „Entmenschlichung“ bezieht sich hierbei in verdoppelter Form a) auf die Opfer, denen der Status eines „vollwertigen“ Menschen aberkannt wird sowie b) auf die Täter, die sich gegenüber den Opfern entsprechend „unmenschlich“ verhalten können, ja müssen, da es sich bei ihnen im ‚eigentlichen‘ Sinne nicht um Menschen handelt. Diese ‚doppelte Logik der Entmenschlichung‘ kennzeichnet in besonders radikaler Weise die totalitäre Negation der universalistisch-humanistischen Maxime, wonach die Menschen frei und gleich sind und unverletzbare Rechte besitzen. Demgegenüber setzt der totalitäre Diskurs den individuellen Menschen als apriorisch-fatalistisch stigmatisiertes Wesen.

Gemäß ihrer Grundausrichtung strebt totalitäre Herrschaft darüber hinaus nach vollständiger Liquidierung einer kritisch-reflektierenden (infrage stellenden, kontrollierenden und korrigierenden) Öffentlichkeit. Geistige Eigenständigkeit und Initiative sind für das totalitäre Regime, das auf „grenzenloser“ Gefolgschaftstreue, Gehorsamshaltung und Disziplin beruht, nicht nur dysfunktional, sondern bedrohlich. So „muß vom Standpunkt totaler Herrschaft allein die Tatsache, daß menschliche Wesen denken können, einen Verdacht erregen, den kein noch so vorbildliches Verhalten je zerstreuen kann. Denn die Fähigkeit zu denken ist unauflöslich mit der Fähigkeit, seine Meinung zu ändern, verknüpft.“ Schließlich „beherrschen gegenseitiges Mißtrauen und gegenseitige Verdächtigungen die Gesamtatmosphäre ganz unabhängig von den Spezialaufgaben der Geheimpolizei. Jeder ist gleichsam zum Polizeiagenten seines nächsten geworden“ (Arendt 1995, S. 665).

Terroristische Perfektion der antagonistischen Herrschaftsorganisation vermittels ideologischer und operativer „Entmenschlichung“ der Täter und Opfer sowie der Zerstörung der kognitiven und moralischen Subjektqualitäten in einer Gesamtatmosphäre wechselseitigen Mißtrauens - so lautet demnach die „Grundformel“ totalitärer Herrschaft.

 

Im Einzelnen lassen sich folgende Grundmerkmale totalitärer Herrschaftsausübung anführen:

1) Hervorstechend ist zunächst die verhaltensmäßige und ideelle (geistig-normative) Unterwerfung und ‚Gleichschaltung‘ der Gesellschaftsmitglieder im Sinne der ‚monistischen‘ bzw. absolutistisch gültigen totalitären Herrschaftsideologie(1).

2) Die Unterwerfung, Gleichschaltung‘ und Kontrolle der Gesellschaftsmitglieder erfolgt unter systematisch institutionalisiertem Einsatz von Indoktrination, Repression, Zwang, Angsteinflößung, Überwachung und psychischer Korruption (2) im Stil einer terroristischen Willkür- und Schreckensherrschaft. (Es kann jederzeit und systemintern überall jeden bei jeder Gelegenheit „treffen“.)

3) Die totalitäre Herrschaft bedeutet für die unterworfenen Individuen die Vorenthaltung bzw. Beseitigung der elementaren demokratischen Grundrechte und Freiheiten (Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit, Meinungs-, Informations-, Koalitions- und Versammlungsfreiheit; rechtsstaatliche Verfahrensregeln etc.).

4) Die totalitäre Unterwerfungspraxis beinhaltet darüber hinaus die weitestgehende Zerstörung selbstbestimmter zivilgesellschaftlicher Strukturen sowie die Ausmerzung der individuellen Privatsphäre (3).

Der zentrale Effekt totalitärer Herrschaft ist demnach die Auslöschung des Menschen als einem zu ‚freier‘, schöpferisch-selbstbestimmter Tätigkeit befähigten Wesen bzw. die umfassende Vernichtung emanzipationskompetenter Subjektivität. Diese repressiv-terroristische Entmündigungs-, Entsubjektivierungs- und Entindividualisierungspraxis offenbart das Wesen der totalitären Intention als radikaler Antihumanismus bzw. militante Konterrevolution gegen die ‚kulturelle Moderne. Dabei bezeichnet der Begriff ‚kulturelle Moderne‘das im neuzeitlichen Geschichtsprozess hervorgebrachte Bedeutungsensemble, das die Fundamente der feudal-ständischen Herrschaftsordnung radikal in Frage stellt und das traditionale Welt- und Menschenbild nachhaltig revolutioniert. Im einzelnen lassen sich folgende Konstitutionsaspekte anführen: Die Zurückdrängung des theozentrischen Weltbildes bzw. die tendenzielle ‚Entgöttlichung‘ des Mensch-Welt-Verhältnisses; die Entkoppelung von Wissen und Glauben, die Trennung von Politik und Religion sowie die Aufdeckung der herrschaftsideologischen Funktion des Religiösen; die grundsätzlich herrschaftskritische Idee des ‚freien‘, zur ‚Mündigkeit‘ befähigten Individuums, die Erklärung der Menschenrechte, das Prinzip der demokratischen Selbstregierung des Volkes sowie die durchgreifende Säkularisierung der Kategorien Wahrheit, Gerechtigkeit, Tugendhaftigkeit, Schönheit, Glück und ‚gutes Leben‘.

 

II. Der Islam als religiös-weltanschaulicher Code einer absoluten Herrschaftsordnung

Der Islam ist nicht einfach nur eine „Religion“ bzw. ein privates Glaubenssystem, sondern er verkörpert eine allumfassende monotheistische Weltanschauung mit absolutistischem Geltungsanspruch, die gleichermaßen als politische Herrschaftsideologie, Rechtssystem und Alltagsethik in Erscheinung tritt. Die Gesetze Allahs als dem einzigen und allmächtigen Schöpfer der Welt und des Menschen, die im Koran ewig und endgültig festgelegt sind, beinhalten folglich nicht etwa nur spirituelle Aussagen und rituelle Hinweise, sondern Regeln, Vorschriften und Hinweise für alle Lebensbereiche, denen der Gläubige unbedingt zu folgen hat. „Islam“ bedeutet damit Unterwerfung unter den Willen Allahs in allen Lebensfragen wie Tagesablauf, Ernährung, Kleidungsordnung, Geschlechterbeziehungen als Ausdruck von rechtgläubiger Moral, politisches, wirtschaftliches und soziales Handeln, das Verhalten gegenüber einer nichtmuslimischen Umwelt etc. Die alltagspraktische Befolgung der Gottesgesetze ist der wahre Gottesdienst der gläubigen Muslime und bildet den eigentlichen Kern des gesamten Islam = Hingabe an Gott.

 

„Wer folglich denkt, der Islam sei [nur] ein Glaube und nicht auch ein System (eine Ordnung=nizām), ist töricht und weiß nichts vom Islam“ (Abd al-Qadir `Udah, ein konservativer Anhänger der ägyptischen Muslimbrüder. Zit. n. Antes 1991, S. 59).

 

„Der Islam war schon immer totalitär. Er beherrschte praktisch jeden Gedanken und jede Handlung der Gläubigen. Für dieses Verhältnis stand symbolisch zum Beispiel das Hersagen der Bismillah auch während der unwichtigsten Tätigkeit ebenso wie die allumfassende Bedeutung der Überlieferungen. Jegliche Handlungen, selbst diejenigen, die äußerst fundamentalen biologischen Bedürfnissen entsprechen wie Defäkation oder Koitus, wurden durch religiöse Vorschriften bestimmt. Selbst gesellschaftliche Handlungen, die in anderen Kulturen für außerhalb der Religion stehend angesehen werden, seien sie technischer, wirtschaftlicher oder künstlerischer Natur, wurden in das System integriert und religiös ausgelegt. Jegliche Handlung, Einrichtung, selbst jeglicher Gedanke, der dem System fremd war, wurde entweder abgelehnt oder, wenn dies nicht möglich war, eingegliedert und islamisiert“ (Rodinson, zit. n. Gopal 2006, S. 411f.).

 

Indem der Islam in seiner orthodoxen Grundgestalt als allumfassendes Herrschafts- und Ordnungskonzept mit absolutem Gültigkeitsanspruch auftritt, ist er per se durch und durch politisch, d. h. auf die umfassende Regelung und Normierung zwischenmenschlicher Handlungen ausgerichtet. Die Rede vom „politischen Islam“ ist demnach ein „weißer Schimmel“ und suggeriert die unhaltbare Annahme der objektiven Existenz eines „unpolitischen Islam“.

 

Aus kritisch-gesellschaftswissenschaftlicher Perspektive lässt sich der Islam bzw. das islamische Bedeutungssystem bei näherer Betrachtung als die ‚Programmiersprache’ bzw. ‚Grammatik’ einer kulturspezifischen Herrschaftsordnung begreifen. D. h.: Der Islam fungiert als ideelle Begründungs-und Legitimationsbasis für eine kulturspezifische Form zwischenmenschlicher Herrschaftsverhältnisse. Dabei bilden der Koran, die Hadithsammlung, die Scharia (in Form von vier Rechtsschulen) sowie die dominanten Auslegungsdogmen der Religionsgelehrten die objektiven Grundquellen dieses herrschaftskulturellen Programmiersystems. Der Islam ist demnach zu bestimmen als ideelles Begründungssystem der Hervorbringung und erweiterten Reproduktion einer spezifischen zwischenmenschlichen Herrschaftsordnung sowie der dazu passenden selbstentmächtigenden und unterwerfungsbereiten Subjektivität.

Im Einzelnen sind die folgenden wesentlichen Knotenpunkte der historisch gewachsenen islamischen Herrschaftskultur als spezifisches System sozialer Ungleichheits-, Abhängigkeits- und Unterdrückungsverhältnisse erkennbar:

1) Die überlieferte altarabische Hierarchie zwischen den und innerhalb der Stämme(n) und Clans (überformt durch den islamischen Abstammungs- und Verdienstadel);

2) Der Klassengegensatz zwischen (überwiegend muslimischen) Sklavenhaltern und (überwiegend nichtmuslimischen) Sklaven (Teile der unterworfenen Bevölkerungen der eroberten Gebiete);

3) Die Ausbeutungs-, Abhängigkeits- und Repressionsbeziehungen zwischen muslimischen Herrschaftsgruppen und Dhimmis (unterworfene/tributpflichtige und systematisch entrechtete bzw. soziokulturell gedemütigte monotheistische/jüdische, christliche und zarathustrische „Schriftbesitzer“).

4) Die intramuslimischen ökonomisch-politischen Herrschaftsbeziehungen auf der Basis prämoderner/despotischer Eigentums- und Rechtsverhältnisse (4). Es gibt weder Gewaltenteilung noch ein Konzept individueller Rechte. Ein Widerstandsrecht gegen despotische Willkürherrschaft wird explizit verneint. Die Staatsbeamten, Richter, Religionsgelehrten etc. sind in letzter Instanz Hörige bzw. Unterworfene unter die Willkürherrschaft und Befehlsgewalt der despotischen (rechtlich ungebundenen) Herrscher. Somit dominiert „im orthodoxen Islam eine klare Tendenz zur fast bedingungslosen Unterwerfung unter die Obrigkeit, ein theologischer Quietismus“ (Steppat, zit. n. Tibi 1991a, S. 149).

5) Die intramuslimischen politisch-rechtlichen und soziokulturellen Ungleichheitsverhältnisse zwischen arabischen Muslimen und (neu)bekehrten/islamisierten, ethnisch andersartigen Volksgruppen (Mawalis) (Intramuslimischer Rassismus);

6) Die intramuslimischen patriarchalischen Herrschaftsbeziehungen zwischen umfassend bevorrechteten Männern und systematisch subordinierten Frauen im Rahmen einer gravierenden normativen Privilegierung von Älteren gegenüber Jüngeren;

7) Die ideologisch-normativen Abhängigkeits- und Gefolgschaftsverhältnisse zwischen religiösen Instanzen und Funktionsträgern (Geistlichen) und der Masse der „rechtgläubigen“ Muslime einerseits sowie das „alltagsislamische“ Repressionsverhältnis dieses Blocks der „Rechtgläubigen“ gegenüber den „Nichtrechtgläubigen“ andererseits und

8) Die Herausbildung des Gegensatzes zwischen islamischem Staats- und Privatkapital (oftmals im Besitz feudal-aristokratischer und klientelistischer Herrschaftsgruppen/„Ölscheichs“) und entrechteten Lohnarbeitern (oftmals importierte Arbeitskräfte wie in den arabischen Golfstaaten) auf der Grundlage einer spezifischen interkulturellen Herrschaftssynthese: Aneignung der ökonomisch-technisch-bürokratischen Modernität bei gleichzeitiger aktiver Bekämpfung der kulturellen Moderne.

 

Die Verse 104, 110 und 114 der Sure 3 des Korans bilden dann in diesem strukturellen Gesamtkontext die normative Grundlage für den Aufbau eines umfassenden Kontroll- und Überwachungssystems: Alle Gläubigen sind demnach an ihrem jeweiligen Platz in der hierarchisch gegliederten Gesellschaft dazu angehalten, das Rechte zu gebieten und Falsches/Unrechtes/Sünd-haftes in die Schranken zu weisen und zu ahnden. Das heißt: Im Islam ist der Gläubige nicht nur Gottesknecht, sondern zugleich immer auch „herrberechtigt“ gegenüber Andersgläubigen, Nonkonformen, Sündern etc. Der Einzelne soll sich nicht nur selbst an die Gesetze Gottes halten, sondern er ist auch dazu aufgefordert, andere zur Einhaltung des islamischen Pflichtenkanons anzuhalten bzw. sie entsprechend zu überwachen. Dabei wird die Verletzung der göttlichen Vorschriften in erster Linie nicht als individuelle Handlung eines Einzelnen gewertet, der wegen seines Seelenheils von weiterem sündhaften Verhalten abgebracht werden soll, sondern als Beschädigung bzw. Beschmutzung der Umma in ihrer Eigenschaft als sakrale Gemeinschaft. So zielt die koranische Aufforderung, Rechtes zu gebieten und Unrechtes zu bekämpfen im Endeffekt immer auf die Wahrung bzw. Wiederherstellung der „Ehre“ der zur absoluten Herrschaft berufenen Gemeinschaft der Rechtgläubigen.

Eine alltagspraktisch sehr wirksame Form der islamspezifischen Verschmelzung von Herrschaft, Ökonomie und religiöser Überwachung bildete die Institution der sittlichen Marktaufsicht durch den muhtasib, den Marktinspektor. Dieser überwachte nicht nur die Qualität der Waren und überprüfte die Korrektheit der Maße und Gewichte, sondern kontrollierte auch die Einhaltung der religiösen Pflichten und achtete auf ein islamisch korrektes Verhalten. Dazu gehörte - neben der angemessenen Durchführung der in den Tagesablauf eingebauten rituellen Praxen - insbesondere die penible Trennung der Geschlechter, gottesfürchtiges Auftreten und sittsame Kleidung sowie ein exakt unterwürfiges Verhalten der Dhimmis gegenüber den bevorrechteten Muslimen. Damit erweist sich die Marktaufsicht als eine integrale Herrschaftsinstanz, die sittliche Überwachung und Zensur in sowohl weltlichen (ökonomischen) als auch religiösen Verhaltensfragen verbindet. Durch einschüchternde Anwesenheit, Kontrolle und gegebenenfalls physische Disziplinierung von Personen, die unbotmäßiges oder abweichendes Verhalten an den Tag legen, verhinderte die Instanz des muhtasib, dass sich im unübersichtlichen Marktgeschehen offene und damit freie, individueller Selbstbestimmung zugängliche Räume bilden konnten. Die öffentliche „Marktinspektion“ ist somit ein wesentlicher Funktionsbereich bzw. ein unverzichtbares Kettenglied der auf Totalität ausgerichteten islamischen Kontrollherrschaft, das sich nahtlos an die Überwachung durch die patriarchalische Hausgemeinschaft anschließt. Verlässt der oder die Einzelne den häuslichen Kontrollbereich, so ‚greift’ umgehend das Überwachungsregime der ‚Marktinspektion’.

Dieser der islamischen Glaubensgemeinschaft normativ eingeschriebene Drang nach strikter Verhaltenskontrolle in sämtlichen Lebensbereichen dehnte sich von der ‚Marktinspektion’ auf den gesamten Raum des öffentlichen Geschehens aus und führte schließlich zur Herausbildung einer formalen Religionspolizei wie in Saudi-Arabien oder zur Etablierung von staatsislamistisch eingesetzten Tugendwächtern wie im Iran.

„Schon im 18. und 19. Jahrhundert streiften Patrouillen einzelner Tugendwächter durch die Straßen Dir’iyas und Riads. Sie züchtigten all jene, die nicht zum fünfmaligen täglichen Gebet in der Moschee erschienen, im Ramadan nicht fasteten, die rauchten, sangen oder musizierten oder seidene Kleidung trugen“ (Steinberg 2004, S.148).

Heute dient die repressive Überwachung des öffentlichen Raumes durch formelle oder informelle islamische Religionspolizisten insbesondere dem vorschriftsmäßigen Verhalten der Frauen sowie der Einhaltung der ihnen auferlegten Bekleidungsvorschriften.

Insgesamt lässt sich damit die folgende allgemeine Bestimmung ableiten:

Objektive Herrschaftsstruktur + Islam als legitimierendes und normierendes (hegemoniales) Bedeutungssystem = Islamische Herrschaftskultur

Die Reproduktion der islamischen Herrschaftskultur ergibt sich wiederum ganz elementar aus der subjektivitäts- bzw. bewusstseinsbestimmenden Prägekraft der islamischen Glaubensinhalte (Behauptungen), Wertungen, Normen, Vorschriften, (konservierten und initiierten) Bräuche etc. in Form von spezifisch strukturierten Sozialisationsprozessen. Dabei kommt den patriarchalischen Familienverhältnissen sowie den religiösen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen eine zentrale Bedeutung für die (Re-)Produktion herrschaftskonformer Individualentwicklung zu, nämlich: die Generierung einer Masse streng gläubiger Muslime.

 

III. Der Islamismus als regressive Widerspruchsverarbeitung und totalitär erneuerte Variante des orthodoxen Islam

Während der mittelalterlichen Glanzperiode schien die islamische Selbstbespiegelung, die „beste von Gott erschaffene Gemeinschaft unter der Menschheit“ zu sein, ihre Entsprechung in der Wirklichkeit zu finden. Seit der Niederlage der osmanisch-türkischen Armeen, die mit den Verträgen von Karlowitz (1699) und Passorowitz (1718) besiegelt wurde, setzte dann allerdings ein schmerzlicher Wahrnehmungsprozess ein, in dessen Spannweite nicht die eigene, sondern die fremde (‚westlich-abendländische’) Kultur in Gestalt von ‚moderner’ (Waffen-)Technik und Wissenschaft, kriegerisch-kolonialistischer Durchsetzungs- und Behauptungsfähigkeit, ökonomischer Potenz etc. als überlegen und übermächtig erfahren wurde und wird. D. h. der nach universeller Herrschaft strebende Islam sieht sich, spätestens seit dem Einfall Napoleons in Ägypten (1798) und dem Zerfall des osmanischen Reiches, durch den ‚überlegenen’ Westen in seinen elementaren (identitätsbildenden) Herrschaftsambitionen blockiert.

Während folglich im Selbstverständnis der streng gläubigen Muslime der Islam bzw. die im Koran fixierte Offenbarung den End- und Höhepunkt allen menschlichen Wissens darstellt und die Umma offenbarungsgemäß die beste aller menschlichen Gemeinschaften bildet, steht die weltweite politisch-militärische Vorherrschaft und ökonomisch-technologische Überlegenheit der westlich-nichtislamischen Zivilisation dazu in einem eklatanten Widerspruch.

Zudem rief und ruft das koloniale und postkoloniale Eindringen des westlichen Industriekapitalismus mit seiner rational-säkularen Wissens- und Wertekultur eine systematische Erschütterung der autochthonen islamischen Herrschaftsverhältnisse, Sozialbeziehungen und subjektiven Überzeugungen hervor. Angesichts dieser gravierenden objektiven Umwälzungsprozesse und der dadurch hervorgerufenen Widerspruchs- und Krisenerfahrungen fand in breiten Sektoren der muslimischen Gesellschaften eine Transformation bzw. Neuanpassung des überlieferten islamischen Bedeutungssystems an die negativ veränderte Wirklichkeit statt. Wie seine verwandten monotheistischen Ausprägungsformen verkörpert auch der „islamische Fundamentalismus“(5) bzw. Islamismus, ähnlich wie die (neo-)faschistische Ideologie und Praxis als andersartige Totalitarismusvariante (vgl. Krauss 2003), den Typus einer aktivistischen, reaktionär-regressiven Widerspruchsverarbeitung angesichts einer zugleich objektiv-realen (ökonomischen, sozialen, politischen) und geistig-kulturellen Krisensituation. Charakteristisch ist hierbei, dass zwar reale gesellschaftliche Krisensymptome (soziale Gegensätze, Werteverfall, gesellschaftliche Anomie, Entsittlichungsphänomene u. a.) mobilisierungsideologisch aufgegriffen und angeprangert werden, aber zugleich hinsichtlich der ihnen zugrunde liegenden herrschaftsstrukturellen Verursachungs- und Erzeugungsmechanismen verkannt und verzerrt, d. h. regressiv umgedeutet werden. Daraus resultiert dann eine ‚reaktionäre’ Orientierung und Handlungslenkung auf die Wiederherstellung traditioneller bzw. die Vertiefung bestehender Herrschaftsverhältnisse. Der Islamismus repräsentiert demnach keine „Verfälschung“ oder „wesenswidrige Instrumentalisierung“ des Islam, sondern jene konsequente Innovationsgestalt der islamischen Herrschaftskultur, die durch den Herausforderungsrahmen, wie er von der westlichen Moderne objektiv gestellt wurde und wird, „hindurchgegangen“ ist. Nur in dieser radikalisierten Form vermag die islamische Herrschaftskultur als Typus prämodern-religiöser Herrschaft mit absolutem Geltungsanspruch zu überleben. Die eigene, obwohl objektiv rückständig gebliebene Kultur, wird irreal idealisiert und zur Selbstbehauptung gegenüber der überlegenen Fremdkultur mobilisiert. Dabei bildet die Koppelung des individuellen Selbstwertgefühls an die „Demütigung“ der rückständigen Herkunftskultur - im Sinne der kulturspezifischen „Ehrenmoral“ - die emotionale Quelle der regressiven Widerspruchsverarbeitung.

‚Hass auf den Westen’ ist angesichts dieser interkulturellen Unterlegenheits- und Fremdbestimmungserfahrung nicht etwa die unschuldige Reaktion eines Subjekts, das nach freiheitlicher Selbstbestimmung und emanzipatorischem Abbau zwischenmenschlicher Herrschaftsverhältnisse strebt. Was im sich nun entwickelnden ‚Islamismus’ aufschäumt, ist vielmehr der aggressive Ausdruck eines frustrierten Willens zur globalen Herrschaft bzw. die sozialpsychologisch-ideologische Präsenz eines sich dominiert fühlenden Subjekts, das selbst Herrscher sein will und lange Zeit Herrscher war.

 

Während die westlich-abendländische Zivilisation infolge von rationaler Entzauberung, Aufklärung und Säkularisierung - trotz der kapitalistischen Selbstnegation der Moderne - eine Höherentwicklung erlebte und global bestimmend wurde, blieb der Mensch im ungebrochen fortexistierenden theozentrischen Weltbild des orthodoxen Islam „Gottesknecht“ und folglich in seinen rational-kreativen und emanzipatorisch-gesellschaftsverändernden Handlungspotentialen entscheidend blockiert und gelähmt. Diese kulturhistorisch wirksame und gesamtgesellschaftlich prägende Dominanz des Gottesgesetzes über instrumentelle Rationalität und kritisch-humanistische Vernunft erzwang das Verharren des islamischen Subjekts in einer veralteten, fatalistisch-passiven Selbstsicht und bildet den endogenen Krisengrund der islamischen Zivilisation. Die Missstände innerhalb des islamischen Kulturkreises sind demnach überwiegend strukturelle Auswirkungen prämoderner Herrschaftsverhältnisse, für deren Stabilität und Resistenzfähigkeit wiederum der Islam ein zentraler Faktor ist. Anstatt aus der kapitalistischen Selbstnegation der Moderne zu lernen, wurde die kulturelle Moderne verteufelt, die ökonomische und technologische Modernität partiell übernommen und die Tradition des Despotismus beibehalten. Diese Beibehaltung der despotischen und oligarchisch-klientelistischen Herrschaftskultur bei nur partieller und einseitiger Übernahme westlicher Modernität (Technologie und kapitalistische Profitlogik ohne Menschenrechte, Pressefreiheit, freie Zivilgesellschaft und ein säkulares Werte- und Bildungssystem) führte wiederum zur verfälschten und eindimensionalen Wahrnehmung der Moderne in der islamischen Welt und musste schließlich scheitern.

Dieses Scheitern der selektiven Modernisierung mit dem Resultat technologisch erneuerter Despotien bildet den politischen Nährboden für die Kräfte des islamistischen Totalitarismus, deren demagogisches Geschäft u. a. darin besteht, „das ausländische Modell an sich schlecht zu machen, ohne die Verfälschung zu beachten, die es bei seiner Anwendung erfahren hatte. Indem sie zur Rückbesinnung auf das eigene Modell aufrufen, vergessen diese halbgebildeten Agitatoren, dass das Scheitern der Demokratie im Rückfall in den Despotismus begründet ist, auf dem auch das von ihnen vertretene Modell basiert“ (Meddeb 2002, S. 126).

Der regressiv-reaktionäre Charakter der globalen Widerspruchsverarbeitung seitens der islamistischen Bewegung zeigt sich nun insbesondere darin, dass die Ergründung für die

frustrierende Unterlegenheit nicht etwa in Form einer selbstkritischen Analyse der endogenen Entwicklungsprozesse und der internen Beschaffenheitsmerkmale der eigenen Herrschaftsordnung vorgenommen wird, sondern zur Konstruktion eines selbstentlastenden, alle Selbstverantwortung von sich weisenden Doppelmythos geführt hat (6). Demnach resultiert die Unterlegenheit zum einen aus dem Abfall der islamischen Eliten und der ihnen folgenden Bevölkerungsanteile vom „wahren Glauben“ und zum anderen aus einer „Verschwörung“ des Westens mit den abtrünnigen Elementen der einheimischen Bevölkerung. Nicht der Despotismus und Autokratismus der eigenen Herrschaftsträger wird primär angeprangert, sondern deren Zusammenarbeit mit dem verteufelten ‚Westen’ und die Zulassung westlicher Einflüsse. Dem ‚Westen’ wiederum wird im Rahmen einer ebenso selbstgerechten wie paranoiden Verschwörungsideologie, die nicht nur den Islamismus, sondern weite Sektoren des heutigen Mehrheitsislam kennzeichnet, die Schuld für sämtliche Übel und Missstände der islamischen Welt zugeschrieben.

 

Aus dem Hang zur Konstruktion einer selbstgerechten Verschwörungsideologie ergab sich dann aber auch die islamismustypische Aufnahmebereitschaft gegenüber dem europäischen Antisemitismus. Während sich nämlich der antiwestliche Affekt primär gegen den englischen, französischen und amerikanischen Kolonialismus/Imperialismus sowie gegen die kulturelle Moderne richtet(e), war die islamistische Bewegung aus nahe liegenden Gründen von der antijüdischen Verschwörungs- und Eliminationsideologie der Nazis sowie von deren Hass auf die politischen Errungenschaften der bürgerlichen Revolution und der Vernichtung der atheistisch-sozialistischen Arbeiterbewegung fasziniert.

 

IV. Zur Konstitution des deutschen Faschismus/„Nationalsozialismus“ als Paradigma totalitärer Gesellschaftsformierung

Es sind insbesondere drei zentrale Bedingungsfaktoren gewesen, die in ihrer komplementären Wirkung die massenhafte Akzeptanz und Durchsetzungsfähigkeit der totalitär-faschistischen Bewegung in Deutschland ermöglicht haben:

1) die  autoritär-militaristische (antidemokratische) Entwicklungsdominante in der deutschen Geschichte der Neuzeit, die sich sowohl in einem breit gefächerten reaktionären Bedeutungsensemble objektiviert als auch in Gestalt nationalspezifisch geprägter und klassenspezifisch gebrochener psychisch-mentaler Dispositionen (Haltungen, Überzeugungen, normative Orientierungen etc.) subjektiviert hat;

2) die krisenhaften Desintegrationsprozesse im „zwischenkriegskapitalistischen“ deutschen Gesellschaftssystem sowie

3) die gezielte Förderung und Unterstützung der „national-sozialistischen“ Bewegung durch die maßgeblichen Kräfte des deutschen Großkapitals im Interesse der Rekonsolidierung und expansiven Erweiterung der erschütterten kapitalistischen Herrschaft.

 

Von herausragender Bedeutung für die inhaltliche Konstitution der faschistischen Ideologie war der deutsche ‚Jungkonservatismus’, d. h. der sich in Anbetracht der zwischenimperialistischen Widerspruchskonstellation nach dem 1. Weltkrieg erneuernde Konservatismus im Unterschied zum vorkriegsfixierten monarchistischen Konservatismus alter Prägung. So findet die faschistische Sozialismus-Demagogie in Eduard Stadtlers „Deutschem Sozialismus“ und Oswald Spenglers „Preußischem Sozialismus“ ihre geistige Quelle und Vorbahnungen; Arthur Moeller van den Bruck vermittelt mit seinem Buch „Das Dritte Reich“ den Nazis nicht nur einen propagandistischen Schlüsselbegriff, sondern ‚beliefert‘ sie darüber hinaus mit einer Reihe weiterer ideologischer Kernelemente (aggressiv-expansiver Nationalismus, Antiliberalismus, Vermischung von Antimarxismus und Antisemitismus etc.); Ernst Jünger, Max Hildebert Boehm, Edgar Julius Jung u. a. stellen mit ihrer Ästhetisierung des Kriegserlebnisses, der Beschwörung des ‚Frontkämpfergeistes‘ und der Idealisierung des Opfertodes im Kriege geistiges Rüstzeug für die nazistische Heranzüchtung des deutschen Herrenmenschen zur Verfügung. In seiner differenzierten und instruktiven Studie über „Konservative Theoretiker des deutschen Faschismus“ hat Joachim Petzold (1982, S. 124) das Verhältnis zwischen ‚substanztheoretischem“ Jungkonservatismus und popular-demagogischer Nazibewegung folgendermaßen umrissen: Die Jungkonservativen „schufen das theoretische Fundament, von dem aus das Ziel und die Grenzen faschistischer Demagogie bestimmt werden konnten. Vereinfacht könnte man sagen: Hitler und seine Anhänger fanden die demagogische Form, die auf beträchtliche Volksteile, insbesondere das Kleinbürgertum und die Bauernschaft, anziehend wirkte. Moeller van den Bruck und sein Kreis bestimmten die reale Substanz dieser Demagogie, indem sie mit letzter Konsequenz den Chauvinismus zum Dreh- und Angelpunkt faschistischer Ideologie entwickelten und die sozialen Konsequenzen davon ableiteten.“

 

Die funktionale Besonderheit der „national-sozialistischen“ Ideologie besteht demnach in einer mehrschichtige Synthese - und Transformationsleistung. Zum einen ist, wie Lukács (1989, S. 325) bemerkt, in inhaltlicher Hinsicht „die faschistische Ideologie selbst nichts weiter als die eklektische Zusammenfassung und die demagogische Ausnützung der im Laufe von Jahrzehnten herausgebildeten reaktionären Ideologien, eine demagogische ‚Synthese‘ ihrer verschiedenen, groben wie feinen Spielarten.“ Die eigentliche ‚schöpferische‘ Leistung der Nazis besteht aber in der wirkungsoptimierenden selektiven Radikalisierung („Steigerung“) und Popularisierung des vorgefundenen reaktionären Bedeutungsensembles sowie in der Verknüpfung von reaktionär-antihumanistischer Hochkultur (Schopenhauer, Nietzsche, Spengler etc.) und antidemokratisch-militaristischer Massenkultur. Zudem ‚arbeitet‘ die faschistische Bewegung „glaubwürdig“, d. h. weithin wahrnehmbar, an der operativ-praktischen Umsetzung der propagierten Ideologeme: Die Nazis redeten nicht nur von der prinzipiellen Minderwertigkeit bestimmter Menschengruppen, Rassen und Völker, sondern quälten, folterten und mordeten auch schon vor 1933. Der Übermensch, so Lukács, saß nicht nur im Kaffeehaus und führte dort verworrene Gespräche ohne praktische Konsequenzen, sondern demonstrierte als peitschenschwingender SS-Mann im KZ den Unterschied zwischen höherer und niederer Rasse. Kurzum: Die faschistische Bewegung organisiert und vollstreckt den Übergang antihumanistischer Ideen in eine barbarische Praxis.

 

Desweiteren vollziehen die Nazis eine diskursiv-propagandistische Verknüpfung von aktueller Realitäts- und Krisenerfahrung, sozialisatorisch wirksamer prämoder-autoritärer  Subjektprägung und radikalisierter Herrschaftsideologie mit der Rassentheorie als Focus bzw. ‚Integrator‘ des faschistischen Bedeutungssystems. So gelingt vermittels des antisemitischen Rassismus ja nicht nur die Erzeugung massenhafter Akzeptanz des Holocaust, sondern sowohl die regressive Kanalisierung spontan-antikapitalistischer Gefühle, Instinkte, Einstellungen etc. als auch die assoziative Stigmatisierung („Verjudung“) aller Feindgruppen: „jüdisch-bolschewistische Verschwörung“; „jüdisch-marxistisch infizierte Arbeiterbewegung“; „jüdisch unterwanderte Demokratie“ usw. Hinzu kommt die Verbindung des Rassendiskurses mit der Legitimation rasseninterner Ungleichheit. „Wer dem ‚Rassengedanken‘ anhängt, muß auch die bessere Rasse innerhalb seiner Rasse, nämlich die Hierarchie der herrschenden Klasse und der Machtelite anerkennen“ (Projekt Ideologie-Theorie 1980, S. 64). Im rassistisch fundierten faschistischen Mythos wird auf diese Weise „die Überwindung des Kapitalismus mit der Liquidierung des Klassenkampfes, mit der Ausrottung der revolutionären Arbeiterbewegung identifiziert. Der faschistische Mythos utilisiert hier die antikapitalistische Sehnsucht der Massen, ... um alle revolutionären Organisationen, alle revolutionären Institutionen, die den Massen in Wirklichkeit zu diesem Ziele verhelfen könnten, zu vernichten. Und verknüpft zugleich die demagogisch versprochene Erfüllung dieser tief in den Massen lebendigen Sehnsucht mit dem Wunsch nach nationaler Größe, nach nationaler Befreiung von der nationalen Erniedrigung“ (Lukács 1989, S. 348).

 

Eine weitere hervorzuhebende Syntheseleistung der Naziideologie ist die Verbindung von„prämodernem  Irrationalismus, Pseudowissenschaftlichkeit, Streben nach technischer Perfektion und Bürokratismus. So reaktiviert und instrumentalisiert der rassistische Diskurs der Nazis die vielschichtigen Ängste prämodern-traditionalistisch sozialisierter Menschen vor den Herausforderungen, Verunsicherungen und Zumutungen der kapitalistischen ‚Moderne‘, indem er die daraus hervorgehenden negativen Affekte auf die jüdische Rasse als verantwortlicher „Erzverderber“ projiziert und damit ‚aktivistisch‘ verarbeitbar macht. „Die Beseitigung der Juden und die Ablehnung der neuen Ordnung waren fortan gleichbedeutend. Diese Tatsache deutet auf einen vormodernen Charakter des Rassismus hin, da er sozusagen eine natürliche Affinität zu antimodernen Strömungen besaß und sich ihnen anpaßte“ (Baumann 1992, S. 76). Die zugleich irrationale und dennoch multifunktional äußerst wirksame rassistische Feindbildkonstruktion - untrennbar verflochten mit der einladenden Selbstdeutung als Avantgarde der „auserwählten“ arisch-germanischen (Herren-)Rasse - wird nun aber gleichzeitig unter Rückgriff auf biologistische Paradigmen und Argumentationsmuster (rassische Zuchtwahl und Auslese) legitimiert, verfeinert und systematisiert. In diesem Sinne lässt sich der Maßnahmekanon von den Nürnberger Rassegesetzen, über die sog. „Euthanasie“ bis hin zur massenweisen Vernichtung „schädlichen“ und „artfremden“ Lebens als „angewandte“, d. h. gesetzlich bestimmte, bürokratisch organisierte und technisch perfekt vollzogene „Biologie“ interpretieren. „Die Entdeckung des jüdischen Virus ist eine der größten Revolutionen der Weltgeschichte. Der Kampf, in dem wir heute stehen, ist von ähnlicher Art wie der von Pasteur und Koch im letzten Jahrhundert. Es gibt unzählige Krankheiten, die vom jüdischen Virus verursacht sind. ... Wir werden unsere Gesundheit nur wiederherstellen, wenn die Juden beseitigt werden“ (so Hitler 1942 zu Himmler; zit. n. ebenda, S. 86). In strategisch-instrumenteller Hinsicht wäre der faschistische Rassismus demnach als Produkt der ‚Moderne‘(7) zu bestimmen. Seiner Intentionalität nach ist er freilich durch und durch prämodern gespeist: Er ist konzentriert auf die Formierung des „treu ergebenen“, kriegerisch-kämpferischen Nazi-Subjekts, die vorgestellt wurde „als züchterische Korrektur des modernen Menschen, der seine Triebe verkümmern ließ“ (Zapata Galindo 1995, S. 117). Es ist demnach gerade diese mentalitätsstrukturelle Verknüpfung von prämoderner autoritär-militaristischer Wert- und Normorientierung einerseits und (modern-industrialistischer) Geprägtheit durch die kapitalistischen Leistungsstandards wie kalkulatorische Rationalität, Effizienzdenken und „technische Machbarkeit“ (8) , die die Hervorbringung faschistischer Subjektivität ermöglicht hat. „Erst die Kombination aus wilhelminischer Härteprägung und technoider Funktionsprägung bringt Menschen hervor, die Härte, Indifferenz gegenüber anderen und logistische Rationalität zugleich besitzen, Männer (und Frauen, H. K.) der Praxis, die die Vernichtungsmaschinerie der Konzentrationslager organisieren konnten“ (Welzer 1993, S. 365).

 

Der „Faschismus an der Macht“ konstituiert schließlich ein praktisch-barbarisches, durch Indienstnahme ‚moderner‘ Hilfsmittel und Verfahren perfektioniertes System der sklavischen Ausbeutung, Unterdrückung und Vernichtung ideologisch stigmatisierter Menschengruppen. Dabei bildet die rassistische Begründung der qualitativen Ungleichheit von Menschen und Völkern den legitimatorischen Kern mit der entscheidenden Konsequenz, „daß den Untermenschen gegenüber jede moralische Hemmung, jedes sittliche Gebot aufhört, daß ihnen gegenüber alles erlaubt ist“ (Lukács 1989, S. 369). Damit ist ein wesentliches Wirkungsmoment der massenhaften sittlichen Verrohung und moralischen Zersetzung des deutschen Volkes bezeichnet, das den Nazis erlaubte, „große Massen an ihren Untaten mitschuldig zu machen, sie durch Propaganda, Druck, Terror, Angst vor Denunziation etc. in die Mitarbeit an der Barbarisierung hineinzuziehen“ (ebenda).

 

V. Kollaboration zwischen Nationalsozialismus und Islamismus

Im Rahmen einer der größten demagogischen Kampagnen der letzten Zeit wurde von Seiten der Islamapologetik eine verleumderisch-absurde Gleichsetzung von „Islamfeindschaft“ und Antisemitismus vorgenommen. Dieser Propagandafeldzug hatte nicht zuletzt die Funktion, die tatsächliche Synthese von Islam und Judenhass zu verschleiern bzw. von dieser abzulenken.

Die Basis bildet hier a) die koranische Verdammung der Juden (zum Beispiel Sure 5, 59ff.) sowie b) die paradigmatische antijüdische Gewalt- und Vernichtungspolitik Mohammeds. In dem Maße, wie sich Juden anschickten, den Status von demütig Tribut zahlenden Dhimmis zu verlassen und auf von Muslimen beanspruchtem Gebiet ‚eigenmächtig’ zu siedeln, wurde der tradierte antijüdische Einstellungsgrund mit modernem Antisemitismus ‚aufgeladen’. Die ägyptische Muslimbruderschaft, die in den 30er und 40er Jahren des 20. Jahrhunderts zu einer Massenbewegung anwuchs und ihrerseits ideologische Einflüsse des europäischen Faschismus aufnahm, mobilisierte von Beginn an gegen „Kreuzfahrer und Juden“. Ihr herausragender Ideologe Sayid Qutb brandmarkte in seinem Hauptwerk „Soziale Gerechtigkeit im Islam“ Freimaurerei und Kommunismus als jüdisches Machwerk und sah die fortwährende Rolle der Juden in der Verschwörung gegen den Islam. Ihr erstes Ziel der umfassenden Weltzerstörung bestehe darin, die Religion zu eliminieren und alle antiislamischen Kräfte zu vereinen.

 

Die antijüdisch bestärkte Wesensverwandtschaft zwischen faschistischem und islamistischem Totalitarismus fand bereits in der Kollaboration der Nazis mit dem extrem judenfeindlichen Mufti von Jerusalem, Amin el-Husseini, einen aufschlussreichen Ausdruck. Seit 1921 im Amt, war el-Husseini als oberster Religionsführer und exponierter Repräsentant des palästinensischen Nationalismus schon in den 1920er Jahren sowohl für antijüdische Pogrome als auch für Repressionsmaßnahmen gegen nonkonforme Palästinenser verantwortlich und agierte von Beginn an als begeisterter Anhänger des Nationalsozialismus. „Nach seiner Beteiligung an einem prodeutschen Putsch 1941 in Bagdad gelangte er nach Berlin , von wo aus er sich mit einem Stab von sechzig Arabern für den Nationalsozialismus und die islamische Welt verdient zu machen suchte“ (Küntzel 2002, S. 39).

In einem Vortrag vor den Imamen der bosnischen SS-Division am 4. Oktober 1944 fasste el-Husseini die seines Erachtens wichtigsten Berührungspunkte zwischen islamischer und nationalsozialistischer Weltanschauung wie folgt zusammen:

1. Monotheismus -Einheit der Führung, Führerprinzip.

2. Sinn für Gehorsam und Disziplin.

3. Der Kampf und die Ehre, im Kampf zu fallen.

4. Die Gemeinschaft nach dem Motto: Gemeinnutz geht vor Eigennutz.

5. Hochschätzung der Mutterschaft und Verbot der Abtreibung.

6. Verhältnis zu den Juden - ‚In der Bekämpfung des Judentums nähern sich der Islam und der N.S. einander sehr.‘

7. Verherrlichung der Arbeit und des Schaffens: ‚Der Islam schützt und würdigt die Arbeit, welche sie auch sein mag‘.

Der Mufti unterstreicht in dieser Rede in seltener Klarheit die herrschaftsfunktionale, auf autoritäre Subjektformierung ausgerichtete und aggressiv-kämpferische Grundbestimmung der islamischen Weltanschauungsdoktrin, in der die rituellen und spirituellen Aspekte – im Gegensatz zu den pseudowissenschaftlichen Behauptungen der theologischen und orientalistischen Verdunkelungsdiskurse - unselbständig-untergeordnete Teilkomponenten des „islamischen Systems“ bilden:

„Die verschiedenen Kulte des Islams dienen zur Erziehung der Ordnung, des Gehorsams und der Disziplin. Z.B. das Gebet ist eine ausgezeichnete Übung in diesem Sinne (…) Das Gebet müssen die Moslime in geordneten Reihen unter Führung des Imams wie geordnete Soldaten unter Führung ihres Vorgesetzten verrichten (…) Es ist richtig das Gebet der Moslime als eine tägliche militärische Demonstration vor Gott zu bezeichnen. Die anderen Kulte des Islams, wie das Fasten und die Pilgerfahrt dienen ebenfalls zur Erziehung der Ordnung, der Disziplin und des Gehorsams“ (Höpp 2004, S. 220).

„Der Kampf ist eine der Hauptgebote des Islams. Jeder Moslem betrachtet den Kampf als die Krönung seiner Taten für seinen Glauben. Zahlreiche Verse des Korans fordern die Moslime zum Kampf und zur Aufopferung von Gut und Blut für ihre Idee auf. Für den Kampf in diesem Sinne sind keine Grenzen des Alters und des Geschlechts gezogen. Jeder der die Kraft und die Möglichkeit besitzt muss kämpfen (…) Die höchste Ehre für einen Moslem und seine Angehörigen ist, wenn er im Kampfe fällt und erleben deshalb nicht selten, dass Moslime sich in den Tod gestürzt haben, um als gefallene zu sterben. Dabei sind die kühnsten Taten im Kampf gegen den Feind vollbracht worden“ (ebenda).

 

Himmler seinerseits schwärmte für den Islam als „kriegergerechte“ Religion. Sein Enthusiasmus für den - gegenüber dem Christentum - „heldischeren“ Islam bedingt auch sein Bemühen um die Seelsorge der muslimischen Soldaten sowie die Rücksichtnahme auf die islamischen Vorschriften. Dementsprechend werden a) Truppenimame, ausgewählt von einem Hauptvertrauensmann des Muftis, zugelassen; b) deren Bekleidung festgelegt (Feze); c) die Richtlinien der weltanschaulich-geistigen Erziehung der muslimischen Divisionsangehörigen mit dem Mufti abgestimmt und d) islamgerechte Verpflegung ohne Schweinefleisch und Alkohol zugelassen. Explizit verbat sich Himmler die unter deutschen Soldaten üblichen Witze über die muslimischen Freiwilligen. (Vgl. Gensicke 2007).

 

Mit zahlreichen Schreiben und Interventionen war der Mufti darum bemüht, die Auswanderung von Juden aus Bulgarien, Rumänien und Ungarn nach Palästina zu verhindern und fungierte damit als aktiver Handlanger der nazistischen Judenausrottung. Ihm ging es darum, dass möglichst viele Juden vor der hitlerfaschistischen Kriegsniederlage getötet werden sollten. „Der Mufti war ein ausgemachter Feind der Juden und machte keinen Hehl daraus, dass er sie am liebsten alle umgebracht sähe“, schrieb der deutsche Legationsrat Melchers. (9)

 

Die Nazis ihrerseits honorierten den antisemitischen Islamismus in Form von Waffenlieferungen und Finanzmitteln und unterstützten damit entscheidend den „palästinensischen Aufstand“ (1937-39) gegen den Teilungsplan der britischen Peel-Kommission. „Der Mufti von Jerusalem agierte im damaligen britischen Mandatsgebiet wie ein lokaler Statthalter des Nationalsozialismus. Mit Waffen und Parolen feuerten Hitlers Agenten den antizionistischen Kampf der Muslimbrüder in Palästina und damit auch den der Muslimbrüder in Ägypten mit an. Davon aber wurde der Islamismus bis in die Gegenwart hinein geprägt“ (Küntzel 2002, S. 101). In dem Maße nämlich, wie die Siegermächte nach 1945 den Mufti ungeschoren davon kommen ließen und damit in den Augen der arabischen Muslime auch moralisch amnestierten, „wurde für einen Großteil der arabischen Welt auch der Nationalsozialismus und dessen Antisemitismus rehabilitiert“ (ebenda, S. 146f.). So konnte und kann es nicht verwundern, daß Ägypten nach 1945 zu einer Heimstatt von mehreren Tausend Naziverbrechern wurde, Holocaustleugnung in der arabischen Welt zu einer Art politisch-kulturellem Volkssport geworden ist (10) und Adolf Hitlers „Mein Kampf“ 1999 „auf der Bestsellerliste im palästinensischen Autonomiegebiet auf Platz sechs rangierte“ (ebenda, S.117).

 

Mit zahlreichen Schreiben und Interventionen war der Mufti darum bemüht, die Auswanderung von Juden aus Bulgarien, Rumänien und Ungarn nach Palästina zu verhindern und fungierte damit als aktiver Handlanger der nazistischen Judenausrottung. Ihm ging es darum, dass möglichst viele Juden vor der hitlerfaschistischen Kriegsniederlage getötet werden sollten. „Der Mufti war ein ausgemachter Feind der Juden und machte keinen Hehl daraus, dass er sie am liebsten alle umgebracht sähe“, schrieb der deutsche Legationsrat Melchers. (11)

 

Die Nazis ihrerseits honorierten den antisemitischen Islamismus in Form von Waffenlieferungen und Finanzmitteln und unterstützten damit entscheidend den „palästinensischen Aufstand“ (1937-39) gegen den Teilungsplan der britischen Peel-Kommission. „Der Mufti von Jerusalem agierte im damaligen britischen Mandatsgebiet wie ein lokaler Statthalter des Nationalsozialismus. Mit Waffen und Parolen feuerten Hitlers Agenten den antizionistischen Kampf der Muslimbrüder in Palästina und damit auch den der Muslimbrüder in Ägypten mit an. Davon aber wurde der Islamismus bis in die Gegenwart hinein geprägt“ (Küntzel 2002, S. 101). In dem Maße nämlich, wie die Siegermächte nach 1945 den Mufti ungeschoren davon kommen ließen und damit in den Augen der arabischen Muslime auch moralisch amnestierten, „wurde für einen Großteil der arabischen Welt auch der Nationalsozialismus und dessen Antisemitismus rehabilitiert“ (ebenda, S. 146f.). So konnte und kann es nicht verwundern, daß Ägypten nach 1945 zu einer Heimstatt von mehreren Tausend Naziverbrechern wurde, Holocaustleugnung in der arabischen Welt zu einer Art politisch-kulturellem Volkssport geworden ist (12) und Adolf Hitlers „Mein Kampf“ 1999 „auf der Bestsellerliste im palästinensischen Autonomiegebiet auf Platz sechs rangierte“ (ebenda, S.117).

 

Aus der Perspektive einer herrschaftskritisch-emanzipatorischen Gesellschaftswissenschaft ist demnach festzustellen: Bereits schon in Gestalt des orthodox-konservativen Gesetzesislam tritt uns eine wirkungsmächtige, fremdkulturell entstandene (außereuropäische/nichtwestliche) Form eines expansiven Irrationalismus entgegen, die legitimationsideologisch auf die Verteidigung bzw. Wiederherstellung vormoderner Herrschaftsverhältnisse abzielt. Wir haben es hier unter veränderten historischen Rahmenbedingungen mit einer externen Neuauflage der ‚Zerstörung der Vernunft’ zu tun.
Es gibt durchaus eine auf ein totalitäres Resultat hinauslaufende Konvergenz zwischen der irrationalistisch-lebensphilosophischen und der irrationalistisch-islamischen Zerstörung der Vernunft: Militante Bekämpfung der Vernunft im Namen des Mythos hier, Djihad (umfassende multioperative Anstrengung) gegen die säkulare Lebensordnung dort. Faschismus und Islamismus geht es im Endeffekt um die Liquidierung der kulturellen Moderne (als antifeudal-revolutionäres Kulturerbe) und um die dazu passende Heranzüchtung einer brutal-militanten Subjektivität (Frontkämpfer, Djihadist): „der Faschismus will den Typus eines durch nichts gehemmten, vor nichts zurückschreckenden brutalen Landsknechts hochzüchten“ (Lukács 1974, S. 202). Der Islamismus zielt ab auf den hingebungsvollen Gottesknecht, der über Berge von Leichen ins Paradies einzieht. In beiden Fällen geht es um den „heldische(n) Mensch der Ehre, der sich jedem Befehl stellt“ (ebd. S. 207). Der Befehl geht vom „Führer“ bzw. einem charismatischen Gottmenschen (Propheten) aus. Auch der nationalsozialistische Führer steht im Zeichen des Religiösen: „Was der Führer, was die nationalsozialistische Bewegung will“, so Lukács, „ ist eben eine religiöse Offenbarung. Krieck verficht mit großer Energie, dass eine solche auch heute möglich sei. ‚Gott spricht aber unmittelbar in uns im völkischen Aufbruch’“ (ebd. S. 208).

 

Der Reinrassigkeit als totalitärem Druckmittel im faschistischen Terrorstaat entspricht die Rechtgläubigkeit als totalitärem Druckmittel im gottesherrschaftlichen Terrorstaat. In beiden Fällen maßt sich der totalitäre Terrorstaat das Recht an, in sämtliche Lebensäußerungen des Individuums nach Belieben einzugreifen. Die persönlichen Rechtsgarantien, die vormals von der bürgerlich-antifeudalen Bewegung erkämpft worden waren, vernichtete der faschistische Terrorstaat (Rosenberg: Recht ist das, was arische Männer für Recht befinden), während der islamistische Terrorstaat direkt an der grundlegende Gottesknechtschaftslehre des orthodoxen Gesetzesislam anknüpfen kann. In seiner Selbstsicht betrachtet sich der faschistische Terrorstaat als „auf deutscher Sittlichkeit beruhender Weltanschauungsstaat“ (Lukács 1974a, S. 184), während sich der islamistische Terrorstaat als auf gottesherrschaftlicher Sittlichkeit beruhender religiöser Ordnungsstaat inszeniert. Der faschistische Führer ist der Vollstrecker des auf Rassenreinheit bedachten völkischen Gesamtwillens, der islamische Imam ist der Überwacher und Vollstrecker des göttlichen Willens gegenüber seinen knechtschaftlichen menschlichen Geschöpfen. Wenn Lukács schreibt, dass die ‚germanische Demokratie’ den widerwärtigen Typus eines Menschenschlages erzieht, der grenzenlos servil nach oben, ebenso grenzenlos grausam tyrannisch nach unten ist (ebd. S. 186), so gilt das Eins zu Eins auch für die islamistische Diktatur. Wie in allen totalitären Diktaturen werden die Menschen in beiden Fällen vor die Wahl gestellt, entweder korrupte Henker oder Objekte der Tortur zu sein. Es sollte deshalb nicht schwer fallen, auch im Falle des neuen islamistischen Totalitarismus gemäß der bekannten Maxime zu handeln: „Wehret den Anfängen“.

 

VI. Inhaltliche und strukturelle Parallelen zwischen Faschismus und Islamismus als Varianten totalitärer Bewegung

Trotz ihrer verschiedenartigen kulturhistorischen und gesellschaftsstrukturellen Rahmenbedingungen weisen Faschismus (betrachtet am Beispiel des deutschen ‚Nationalsozialismus‘) und Islamismus (in Gestalt einer länderübergreifenden Bewegung sowie in Form nationalspezifischer Regime) eine deutliche inhaltliche und strukturelle Wesensverwandtschaft auf. Entgegen dem verbreiteten ‚differenztheoretischen‘ Dogma der ‚Unvergleichbarkeit‘ von jeweils nur ‚spezifisch‘ zu begreifenden sozialen Machtsstrukturen, Denkformen, Handlungsmustern etc. schließt eine am dialektischen Konzept des Verhältnisses von Allgemeinem und Besonderem orientierte Untersuchung gerade die Herausarbeitung der ‚kulturübergreifenden‘ Merkmale totalitärer Herrschaftsausübung und -begründung bzw. die Aufdeckung der polykulturellen Verankerung repressiv-antihumanistischer Herrschaftsreproduktion explizit ein. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind in dieser Perspektive folgende Parallelen zwischen Faschismus und islamischem Fundamentalismus erkennbar:

1) Sowohl das faschistische/nationalsozialistische als auch das islamistische Denken ist durch einen ebenso ausgeprägten wie zentralen Haß auf die Juden geprägt. Dabei entspringt dieser ‚eliminatorische Antisemitismus‘ in beiden Fällen einer personifizierenden Verschwörungsideologie, die alle Übel der ‚Moderne‘ dem unterstellten jüdischen Weltherrschaftsstreben anlastet. Der Unterschied besteht darin, daß der faschistische Antisemitismus primär biologistisch-rassistisch unterlegt ist, während der islamistische Fundamentalismus das Jüdische als besonders destruktive Form der ‚Ungläubigkeit‘ inszeniert. Doch selbst Hitler adaptiert auch das Religiöse zur Begründung des Antisemitismus (13): „Mein Gefühl als Christ führt mich als Kämpfer zu meinem Herrn und Heiland. Es führt mich zu jenem Mann, der einst in der Einsamkeit, umgeben nur von wenigen Gefolgsleuten, die Juden als das erkannte, was sie waren und der die Männer zum Kampf gegen sie zusammenrief und der, bei Gott!, am größten war nicht als Leidensmann sondern als Kämpfer. In grenzenloser Liebe, als Christ und als Mann lese ich die Stelle, die erzählt, wie der Herr sich endlich erhob in seiner Macht und die Geisel nahm, um die Brut der Nattern und Vipern aus dem Tempel zu treiben. Wie großartig war dieser Kampf um die Welt gegen das jüdische Gift“ (zit. n. Riedl 1997, S 72).

 

Ganz im Sinne von auch antijüdisch aufgeladenen verschwörungsideologischen Wahnvorstellungen gründeten Osama Bin Ladin und der ehemalige ägyptische Muslimbruder und Generalsekretär der ägyptischen Terrororganisation Gihad, Aiman Az-Zawahiri, gegen Ende der neunziger Jahre die „Globale Islamistische Kampffront gegen Juden und Kreuzritter“. Aktuell zeichnet sich auf der Basis einer antisemitischen, antizionistischen und antiamerikanischen Gesinnungskonvergenz zunehmend eine Zusammenarbeit zwischen europäischem Rechtsextremismus und islamischen Fundamentalismus ab. So brüstete sich z. B. der aus der Schweiz stammende und zum Islam konvertierte Rechtsextremist Achmed Huber in einem Fernsehinterview damit, daß die europäischen Rechtsextremisten „auch den Segen der Islamischen Republik Iran (haben), deren oberster geistlicher Führer..., Ayatollah Khamenei, vor einigen Monaten auf einer Palästinakonferenz in Teheran sich in aller Form gegen die Behauptung der Zionisten über den sog. Holocaust geäußert hat und die Muslime gewarnt hat, sie sollen nicht alles glauben.“ Angesichts dieser evidenten Gesinnungskumpanei konnte es auch nicht überraschen, daß der NPD-Vorsitzende Voigt an der Seite von Horst Mahler auf einer öffentlichen Hetzveranstaltung islamistischer Kräfte an der TU Berlin Solidaritätsadressen absonderte oder jetzt die deutschen Neonazis für Ahmadinedschad auf die Straße gehen und den iranischen Gottesstaat um Spenden anbetteln.

 

2) Obgleich aus unterschiedlichen gesellschaftlichen und kulturellen Bedingungskontexten hervorgegangen, sind Faschismus und Islamismus gleichermaßen als reaktionär-regressive Antwort auf eine gesamtgesellschaftlich wirksame Krisenerfahrung anzusehen. Dabei werden die ökonomischen, sozialen, politischen und kulturellen (ideell-normativen) Krisenerscheinungen ‚kausalmechanisch‘ als Abweichung von einem ‚idealen‘ herrschaftlichen Ordnungsmodell interpretiert, das es neu durchzusetzen bzw. zu reinstallieren gilt (Weltdiktatur der arischen-germanischen Herrenrasse; Reetablierung der islamischen Gottesherrschaft als globale Wiederherstellung der medinesischen Ursprungsgemeinde im Sinne der salafistischen Utopie).

 

3) Faschismus und Islamismus eint die aggressiv-militante Abwehr bzw. Bekämpfung der grundlegenden Aspekte der kulturellen ‚Moderne‘ wie Menschenrechte, Vernunftprinzip, Volkssouveränität, Rechtstaatlichkeit, Idee des ‚freien‘ Individuums, demokratisch-kritische Öffentlichkeit, das Konzept herrschaftsfreier Selbstvergesellschaftung etc. Dieser selektive herrschaftsideologische Antimodernismus schließt aber in beiden Fällen durchaus die systematisch-strategische Nutzung des von der ökonomischen und technologischen ‚Moderne‘ bereitgestellten Ensembles zweckrationaler Mittel ein. Gerade diese Verknüpfung von ‚prämodern‘-traditionalistisch inspirierter Herrschaftsideologie und ‚modernen‘ Tätigkeitsmitteln, Strategien, Kommunikationstechniken, Waffen etc. bildet ja das zentrale Wesensattribut totalitärer Bewegungen/Regime.

 

4) Der Auf- und Ausbau sowohl der faschistischen als auch der islamistischen Ideologie erfolgt auf der ‚anknüpfungsfähigen‘ Grundlage kulturspezifisch vorgefundener konservativer Ideen und Kulturmuster. In beiden Fällen bedeutet das die selektive und radikalisierende Rezeption und Verbindung von religiösem, feudalistisch-despotischem und militaristischem Ideenmaterial mit Aspekten kapitalistisch-industrialistisch-bürokratischer Modernität einschließlich der herrschaftsstrategischen Teilhabe an der legalen und illegalen privatwirtschaftlichen Ökonomie. Ebenso wie der deutsche Faschismus im sog. „Jungkonservatismus“ der Zwischenkriegszeit seine weltanschauliche Wegbahnung vorfindet (14), beruht der islamische Fundamentalismus auf der umfassenden geistigen Vorarbeit des traditionalistischen Schari’a-Islam. Entsprechend urteilt auch der arabo-islamische Philosoph Mohammed Abd al-Djabiri: „Ich übertreibe nicht sondern stelle nur Tatsachen fest, wenn ich sage, daß der Einfluß des Wahhabismus seit 1747 auf alle arabischen Länder den Einfluß der Französischen Revolution auf den europäischen Kontinent weit übertrifft ... Selbst dort, wo die Aufklärung auf den islamischen Orient einwirken konnte, überschritt sie nie den Kreis der modernen Eliten, die weit schwächer als die traditionellen Eliten sind. Was die Masse der arabischen Muslime anbelangt, so weiß sie nicht, was Aufklärung und demokratische Staatsbürgerschaft bedeuten. Diese Massen sind daran gewöhnt, als Ra’iyya/Schafherde zu gelten, die von einem Ra’i (Hirten) oder Zaim Batal (heroischen Führer) träumt“ (zit. n. Tibi 1999, S. 90). Genau so wie es in Nazi-Deutschland das Phänomen des „backing Hitler“ gegeben hat, existiert heute das Phänomen des „backing islamism“ in weiten Teilen der islamischen Welt.

 

5) Im Hinblick auf die genetische Konstellation sowie die interessenpolitische Funktionalität ist bereits von Autoren aus dem islamischen Kulturkreis auf die Wesensverwandschaft von Faschismus und Islamismus hingewiesen worden. So rekapituliert N. Ayubi (2002, S. 292) die diesbezüglichen Auffassungen von Husain Amin folgendermaßen:

„Die ‚Islamischen Unternehmensgesellschaften‘ würden die religiösen Bewegungen zur Machtübernahme - gegebenenfalls durch einen Staatsstreich - ermutigen, um den Klassenkonflikt einzudämmen und jeder sozialistischen Perspektive zuvorzukommen, die dieser Konflikt erzeugen könnte. Die Anwendung der Scharia als Zielvorstellung würde die Leute von ihren wirklichen Ausbeutern ablenken, und Nicht-Muslime, gegen die sich ihre Feinseligkeit richtete, würden ihnen als geeigneter ‚Sündenbock‘ dienen. Die Streitereien der Laizisten untereinander über Belanglosigkeiten würde dem theokratisch-kapitalistischen Bündnis eine noch bessere Chance zur Machtübernahme und zur Errichtung ihres eigenen ‚faschistischen‘ Staates der Kleriker und Millionäre verschaffen.“

 

6) Faschismus und Islamismus erstreben und realisieren die Errichtung einer totalitären Diktatur in Gestalt eines absolutistischen Herrschaftssystems, das auf der Anwendung brutalster Gewaltmittel und terroristischer Unterdrückungsmethoden beruht. Bereits in ihrer Vorbereitungs- und Initiierungsphase bedienen sich beide Varianten totalitärer Herrschaftsbewegung mörderisch-terroristischer Praktiken zwecks Liquidierung ihrer realen und vermeintlichen politischen Gegner (15). Während das faschistische Herrschaftssystem primär rassistisch ausgerichtet ist (16), basiert der Islamismus an der Macht auf der totalitären Diktatur der hierarchisch gestuften ‚Rechtgläubigen‘. Die strukturell konvergente Organisation beider Herrschaftssysteme manifestiert sich wiederum in der umfassenden Zerstörung/Ausschließung ‚moderner‘ Systemmerkmale des Gesellschaftsaufbaus wie der Ausmerzung der individualrechtlichen Schutzfunktion des Gesetzes, der normativen Sanktionierung von Willkürherrschaft vermittels der Schaffung von ‚Sonderrechten‘ für die Herrschenden, der Ausschaltung und Eindämmung einer funktionsfähigen ‚kritischen Öffentlichkeit (Beseitigung von Meinungs-, Versammlungs-, Organisations- und Bewegungsfreiheit) sowie nicht zuletzt in der Installierung eines umfassenden Systems von Unterdrückungs-, Überwachungs-, Verfolgungs- und Strafinstitutionen. In Bezug auf die Islamische Republik Iran werden z. B. von Menschenrechtorganisationen schon seit Jahren u. a. folgende Missstände angeprangert: Jahrelange Inhaftierung von „Regimekritikern“ ohne Anklage, Folter und Hinrichtung von politischen Gefangenen, die Zusammenlegung von richterlichen und staatsanwaltlichen Funktionen im politischen Gerichtsverfahren, drakonische Strafen für relative Bagatellvergehen nach Schari’a-Recht wie die Amputation von Gliedmaßen, öffentliche Auspeitschungen und die Vollstreckung von Todesurteilen durch Steinigung. Politische Gefangene wie z. B. Teilnehmer an den Ölarbeiterstreiks im Februar 1997 sahen sich folgenden Foltermethoden ausgesetzt: Langes Stehen; Schläge, u. a. auf die Fußsohlen; Verbrennungen; das Aufhängen von Personen, manchmal an sich drehenden Ventilatoren, extreme Kälte; das Anketten in schmerzhaften Körperhaltungen und Schlafentzug über einen längeren Zeitraum. Einen aufschlussreichen Einblick in die ‚Denkungsart‘ der Protagonisten islamistischer Schreckensherrschaft liefert die folgende Antwort des ehemaligen, von Khomeini persönlich ernannten „Revolutionsrichters“ Khalkhali auf die Frage, ob alle Hingerichteten auch tatsächlich schuldig gewesen seien: „Wenn sie schuldig waren, dann haben sie auch ihre gerechte Strafe bekommen. Wenn sie aber unschuldig waren, werden sie direkt ins Paradies kommen.“(17)

 

7) Die totalitäre Diktatur sowohl des faschistischen als auch des islamistischen Systems erschöpft sich nicht in der terroristischen Schreckensherrschaft gegenüber erklärten inneren und äußeren Feinden/Oppositionellen, sondern äußert sich ebenso nachdrücklich in der repressiven Normierung und Uniformierung des Alltagslebens der bereits unterworfenen Bevölkerung. Dazu gehört die Durchsetzung und strikte Überwachung von Bekleidungsvorschriften, Begrüßungsritualen, Lebensgewohnheiten etc. sowie das Verbot ‚regimewidriger‘ Handlungen (Hören von Auslandsnachrichten, Fernsehen, Tanzmusik, Sport, Besitz bestimmter Literatur etc.) (18). So wurden z. B. laut Amnesty international im Iran 1996 eine Braut und ihre Schwester zu einer hohen Zahl von Peitschenhieben verurteilt, weil sie auf der Hochzeit der Braut mit Männern getanzt hatten. Gegen 127 Hochzeitsgäste wurden Peitschenhiebe oder Geldsstrafen verhängt (19). Wer den strikten Lebensregeln des schiitischen Gesetzes-Islam widerspricht, die theokratische Herrschaftsordnung n Frage stellt oder die Legitimationsmythologie des herrschenden Klerus angreift oder ironisiert, läuft Gefahr, als Apostat gebrandmarkt und zum Tode verurteilt zu werden. Auf „Abtrünnige“ wird sogar von hohen Geistlichen (Großajatollahs) ein Todesdekret erlassen sowie ein hohes Kopfgeld ausgesetzt wie im Fall von Salman Rushdie (durch Khomeini persönlich) oder unlängst im Fall des iranischstämmigen Rappers Shahin Najafi. Handlungsleitend ist hier die folgenden Aussage Khomeinis: „Mitleid mit den Feinden des Islams ist Naivität. Die Entschlossenheit des Islams gegenüber den Feinden Gottes gehört zu den unverrückbaren Prinzipien der islamischen Ordnung. Ich hoffe, dass dies - begleitet vom revolutionären Zorn und Hass auf die Feinde des Islams - den Gefallen Gottes, des Erhabenen, findet“ (zit. n. Schirra 2006, S. 168). Damit setzt sich die totalitäre Herrschaft der von Gott designierten Rechtsgelehrten als eine absolute und geheiligte Gewaltherrschaft gegenüber allen unbotmäßigen, ungehorsamen, unangepassten Kräften.

 

8) Faschismus und Islamismus beinhalten gleichermaßen ein zwangsharmonisch-autoritäres Konzept der Gemeinschaftlichkeit, das letztlich auf die Auslöschung der Individualität und der kritisch-reflexiven Widerständigkeit des Einzelnen hinausläuft. Die Ausschaltung einer kritischen Öffentlichkeit, die Unterdrückung der Ansatzmöglichkeiten zur Bildung einer legalen Sphäre autonomer Selbstvergesellschaftung sowie die repressive Normierung des Alltagslebens zerstören in summa die relative (potentiell produktive) Differenz zwischen Individuum und Sozium bzw. zwischen unmittelbarer Lebenswelt und Gesamtgesellschaft. Sowohl in der rassistisch bestimmten (blutideologisch begründeten) „Volksgemeinschaft“  als auch in der umma der „Rechtgläubigen“ fungieren die Individuen damit lediglich als funktionale Kettenglieder im totalitären Räderwerk für die vermeintlich „höhere“ Sache. Dabei wird die abverlangte Selbstaufopferung und Gefolgschaftstreue in Form der Beteiligung an Massenorganisationen, Kundgebungen, offiziellen Ritualen, Aufmärschen zwecks Huldigung der Führerpersönlichkeiten etc. mit der Gewährung von Zugehörigkeitsgefühlen und -symbolen belohnt.

 

9) Sowohl die faschistische als auch die islamistische Legitimations- und Mobilisierungsideologie strapaziert die Denkfigur der eliminatorischen Reinigung von jüdischen, fremdrassigen (nichtarischen), westlichen, modernen, säkular-humanistischen etc. Einflüssen, was in beiden Fällen neben einer systematischen Stigmatisierungs-, Unterdrückungs- und Ausgrenzungspraxis letztendlich auf eine mörderische Vernichtung hinausläuft.

 

10) Beide Varianten totalitärer Herrschaftsorganisation zielen im Endeffekt auf die vollständige Beseitigung der Möglichkeit praktisch-kritischer Tätigkeit bzw. gesellschaftsverändernder Praxis in emanzipatorischer Absicht. Eine Alternative zur bestehenden absolutistischen Diktatur kann und darf nicht existieren. Deshalb wird jeder noch so rudimentäre (kulturelle, theoretische, politische, organisatorische etc.) Ansatz zur Formierung einer progressiven Verarbeitung und Bewältigung der gesellschaftlichen Widersprüche und Krisentendenzen im Keim erstickt. bzw. blutig verfolgt (20).

 

11) Eine wesentliche Komponente des faschistischen wie auch des islamistischen Denkens bildet die Glorifizierung männlich-kriegerischer Tugenden und Charaktereigenschaften in Form des skrupellosen „Frontkämpfergeistes“ der Kriegsfreiwilligen bzw. der Bereitschaft zur fanatischen Teilnahme am „Heiligen Krieg“. Der Kernaspekt dieser radikalisierten Kriegerehre ist die Kultivierung des Opfertodes bzw. des Märtyrertums, die Mord in Verbindung mit Selbstauslöschung emphatisch bejaht oder sogar sakralisiert.

 

12) Beide Realisierungsformen totalitärer Bewegung finden eine wesentliche Rekrutierungsbasis ihrer Anhängerschaft in der Existenz einer Gruppierung entwurzelter Krieger, die aufgrund ihres erlernten militärischen Handwerks und ihrer spezifischen Sozialisation das geeignete Personal für terroristische Operationen und bewaffnete Kampfeinsätze abgeben. So konnte die frühe Bewegung des deutschen Faschismus auf die Freikorps und die Vaterländischen Vereine zurückgreifen, während sich die terroristische Speerspitze des Islamismus in erheblichem Umfang aus den multinationalen Teilnehmern des antisowjetischen Afghanistankrieges rekrutierte.

 

Zwar ist die Monstrosität der faschistischen Verbrechen insbesondere in Gestalt des Holocaust bislang ohne vergleichbares Beispiel geblieben, aber es wäre verfehlt, daraus etwa eine vergleichsweise Harmlosigkeit des Islamismus abzuleiten. Der Unterschied besteht hier nämlich nicht in der antihumanistisch-barbarischen Antriebsenergie (21), sondern lediglich in der unterschiedlichen Verfügungsmöglichkeit über Machtmittel und Zerstörungsressourcen. Spätestens die Anschläge in den USA vom 11. September 2001 sollten schlaglichtartig verdeutlicht haben, wozu fundamentalistisch inspirierte Religionsfanatiker fähig sein könnten, wenn sie in den Besitz moderner Massenvernichtungsmittel gerieten und den Dschihad mit ABC-Waffen zu führen in der Lage wären (22). Ein Heiliger Krieg mit Nuklearwaffen würde die höchste und menschheitsgeschichtlich wohl letzte Form der Synthese von prämoderner Gesinnung und technologischer Moderne darstellen. Zu den mittlerweile akkumulierten globalen Kosten unvollendeter Aufklärung zählt demnach, dass ein Grauen nach Auschwitz wieder denkbar geworden ist.

 

Literaturliste:

 

Antes, Peter: Ethik und Politik im Islam. In: Antes, Peter u .a.: Der Islam. Religion - Ethik - Politik. Stuttgart Berlin Köln 1991, S. 58-97.

 

Arendt, Hannah: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. I. Antisemitismus II. Imperialismus III. Totale Herrschaft. Ungekürzte Ausgabe. 4. Aufl. München 1995.

 

Ayubi, Nazih: Politischer Islam. Religion und Politik in der arabischen Welt. Freiburg 2002.

 

Baumann, Zygmunt: Dialektik der Ordnung. Die Moderne und der Holocaust. Hamburg 1992.

 

Gensicke, Klaus: Der Mufti von Jerusalem und die Nationalsozialisten. Eine politische Biographie Amin-el-Husseinis. Mit einem Vorwort von Matthias Küntzel. Darmstadt 2007

 

Gopal, Jaya: Gabriels Einflüsterungen. Eine historisch-kritische Bestandsaufnahme des Islam. 2. erweiterte Auflage Freiburg 2006.

 

Höpp, Gerhard (Hrsg.): Mufti-Papiere. Briefe, Memoranden, Reden und Aufrufe Amīn al-Husainīs aus dem Exil, 1940 - 1945. Studien 16. 2. Aufl. Berlin 2004.

 

Kohlhammer, Siegfried: Die Feinde und die Freunde des Islam, Göttingen 1996.

 

Krauss, Hartmut: Faschismus und Fundamentalismus. Varianten totalitärer Bewegung im Spannungsfeld zwischen ‚prämoderner’ Herrschaftskultur und kapitalistischer ‚Moderne’. Osnabrück 2003.

 

Küntzel, Mattthias: Djihad und Judenhaß. Über den neuen antijüdischen Krieg. Freiburg 2002.

 

Laqueur, Walter: Die globale Bedrohung. Neue Gefahren des Terrorismus. München 2001.

 

Ley, Michael, Schoeps, Julius H. (Hrsg.): Der Nationalsozialismus als politische Religion, Bodenheim b. Mainz 1997.

 

Linz, Juan J.: Totalitäre und autoritäre Regime (Herausgegeben von Raimund Krämer), Berlin 2000.

 

Lukács, Georg: Die Zerstörung der Vernunft. Band II. Irrationalismus und Imperialismus. Darmstadt und Neuwied 1974.

Lukács, Georg: Die Zerstörung der Vernunft. Band III. Irrationalismus und Soziologie. Darmstadt und Neuwied 1974a.

 

Lukács, Georg: Zur Kritik der faschistischen Ideologie, Berlin und Weimar 1989.

 

Medebb, Abdelwahab: Die Krankheit des Islam. Heidelberg 2002.

 

Projekt Ideologie-Theorie: Faschismus und Ideologie 1, Berlin (West) 1980.

 

Rashid, Ahmed: Taliban. Afghanistans Gotteskrieger und der Dschihad. München 2001.

 

Riedl, Joachim: Der lange Schatten des Kreuzes. Von Golgotha zur Svastika. In: Ley, Michael, Schoeps, Julius H. (Hrsg.) 1997, S. 53-73.

 

Rodinson, Maxime: Islam und Kapitalismus. Frankfurt am Main 1986.

 

Petzold, Joachim: Konservative Theoretiker des deutschen Faschismus. Jungkonservative Ideologen in der Weimarer Republik als geistige Wegbereiter der faschistischen Diktatur. 2., überarbeitete und ergänzte Auflage. Berlin 1982.

 

Schirra, Bruno: Iran. Sprengstoff für Europa. Berlin 2006.

 

Steinberg, Guido: Saudi-Arabien: Politik Geschichte Religion. München 2004.

 

Tibi, Bassam: Die Krise des modernen Islams. Eine vorindustrielle Kultur im wissenschaftlich-technischen Zeitalter. Erweiterte Ausgabe. Frankfurt am Main 1991.

 

Tibi, Bassam: Im Schatten Allahs. Der Islam und die Menschenrechte. München 1999. 2. Auflage.

 

Welzer, Harald: Härte und Rollendistanz. Zur Sozialpsychologie des Verwaltungsmassenmordes. In: Leviathan, Zeitschrift für Sozialwissenschaft, 21(1993)3, S. 358-373.

 

Zapata Galindo, Martha: Triumph des Willens zur Macht. Zur Nietzsche-Rezeption im NS-Staat. Hamburg 1995.

 

 

1. „Zugespitzt könnte man sagen, daß ein vollkommenes totalitäres System nur existieren kann, wenn es die Formulierung und Interpretation des ideologischen Erbes uneingeschränkt kontrolliert“ (Linz 2000, S. 35).

2. Die psychische Korruption besteht in dem „Angebot“, durch ostentative Konformität/Systembejahung ‚Zugehörigkeit‘ zu erreichen und zu bewahren bzw. ‚Ausschließung‘ zu vermeiden. „Bloß nicht negativ auffallen und ausgestoßen werden“.

3. Nicht erst der aufmüpfige, sondern bereits der auf seine Privatsphäre konzentrierte, nach innen gerichtete Mensch wird seitens der totalitären Herrschaftsträger als Bedrohung bzw. destabilisierendes Element empfunden.

4. Die ökonomischen Verhältnisse der mittelalterlichen islamischen Gesellschaften lassen sich nicht eindeutig in das Marxsche Schema der ‚öko-nomischen Gesellschaftsformationen’ einordnen. Rodinson (1986) spricht hier von der Koordinierung verschiedener Produktionsweisen bzw. von der Koexistenz unterschiedlicher „präkapitalistischer Ausbeutungssysteme“.

5. Insofern alle gläubigen Muslime den Koran als unmittelbares Gotteswort ansehen, sind sie alle rigoros schriftgläubig, so dass der Fundamentalismusbegriff - ursprünglich festgemacht am buchstabentreuen Glauben an den Text der Bibel - im islamischen Zusammenhang keine Trennschärfe besitzt. Im Sinne einer vergleichenden religionskritischen Wissenschaft bezeichnet der Fundamentalismusbegriff eine kompromisslos-puristische und ausgeprägt anti-liberale Verfechtung der orthodoxen Glaubenslehre.

6. Die Unfähigkeit zu einer selbstkritischen Analyse der eigenen Herrschaftskultur ergibt sich nicht zuletzt aus der kulturspezifisch strikten Verknüpfung von außengeleiteter Selbstachtung und Gruppenehre (Umma, Stamm, Familie). Die Ehrung oder Entehrung des autoritär-hierarchisch gegliederten Kollektivs bedeutet gleichzeitig immer auch eine Ehrung oder Entehrung des Einzelnen. Das Aufdecken von Schwächen, Fehlern, Missständen etc. der eigenen Bezugsgemeinschaft würde in diesem normativen Kontext tendenziell als ‚Schande’ oder ‚Netzbeschmutzung angesehen, als Anschlag auf die Selbstachtung der Gruppe wie jedes einzelnen Gruppenmitglieds gewertet, folglich negativ sanktioniert und damit tunlichst unterlassen. In Verbindung mit dem ausgeprägten muslimischen Überlegenheitsgefühl ist zudem das Eingeständnis, dass andere Kulturen etwas besser können, möglichst zu vermeiden, da eine solche Erkenntnis das eigene Ehr- und Selbstwertgefühl verletzen würde. „Die oft von muslimischer Seite vorgetragenen Behauptungen, dass der Westen alle wesentlichen zivilisatorischen Errungenschaften letztlich der islamischen Zivilisation verdanke, gehören wohl auch in diesen Zusammenhang, die Ehre des Kollektivs zu verteidigen“ (Kohlhammer 1996, S. 171). D. h. der muslimische Schande-Ehre-Komplex wirkt in Verbindung mit dem religiösen Überlegenheitsgefühl als strukturelle Lernbarriere.

7. Auschwitz „war auch eine sachlich-nüchterne Ausweitung des modernen Fabriksystems. Statt Güter zu produzieren, wurden hier aus dem Rohstoff Mensch Leichen produziert, die man in Einheiten pro Tag säuberlich in Schaubildern festhalten konnte. (...) Über das weitverzweigte europäische Eisenbahnnetz wurde der neuartige Rohstoff herangeschafft wie normales Frachtgut. In den Gaskammern starben die Opfer im Blausäuregas der weltweit führenden Chemieindustrie. Ingenieure entwarfen die Krematorien; die Bürokratie arbeitete mit einem Elan und einer Effizienz, um die rückständige Länder sie hätten beneiden können“ (Feingold; zit. n. Welzer 1993, S. 364).

8. „Wenn man einen Sozialcharakter des ersten Drittels dieses Jahrhunderts zu konzipieren versucht, dann muß man sich vergegenwärtigen, welche Rolle die jeweils neuesten Errungenschaften der Technik, der Autorennen, der Atlantiküberquerungen, die Hochhäuser und Brückenkonstruktionen, Geschwindigkeit, Stromlinie, technische Eleganz und Effizienz in den Wir-Idealen der Industriegesellschaften spielen - die Weltausstellungen führten die größten Ingenieurleistungen der Nationen vor und die Helden der zwanziger und dreißiger Jahre hießen eben nicht nur v. Richthofen, sondern Lindbergh, Rosemeyer und Carraciola“ (Welzer 1993, S. 364f.).

9. Zit. n. Gensicke 2007, S. 107.

10. So konnte man z. B. am 29. April 2002 in der zweitgrößten, von der Regierung kontrollierten Tageszeitung Ägyptens „Al Akhbar“ folgenden Kommentar des Kolumnisten Fatma Abdalah Mahmoud lesen: „Hinsichtlich des Schwindels mit dem Holocaust haben viele französische Studien bewiesen, daß dies nichts als Fabrikation, Lüge und Betrug ist. Ich aber beschwere mich bei Hitler und erkläre ihm vom tiefsten Grunde meines Herzens: ‚Wenn du es nur getan hättest, mein Bruder, wenn es doch nur wirklich geschehen wäre, so daß die Welt ohne ihr /der Juden/ Übel und ihre Sünde erleichtert aufseufzen könnte‘“ (zit. n. Küntzel 2002, S. 63). Es ist nicht „Armut“, sondern dieses politisch-kulturelle Gesinnungsklima, das Djihadisten wie Mohammed Atta oder Hamas-Terroristen sowie Millionen ihrer Sympathisanten hervorbringt.

11. Zit. n. Gensicke 2007, S. 107.

12. So konnte man z. B. am 29. April 2002 in der zweitgrößten, von der Regierung kontrollierten Tageszeitung Ägyptens „Al Akhbar“ folgenden Kommentar des Kolumnisten Fatma Abdalah Mahmoud lesen: „Hinsichtlich des Schwindels mit dem Holocaust haben viele französische Studien bewiesen, daß dies nichts als Fabrikation, Lüge und Betrug ist. Ich aber beschwere mich bei Hitler und erkläre ihm vom tiefsten Grunde meines Herzens: ‚Wenn du es nur getan hättest, mein Bruder, wenn es doch nur wirklich geschehen wäre, so daß die Welt ohne ihr /der Juden/ Übel und ihre Sünde erleichtert aufseufzen könnte‘“ (zit. n. Küntzel 2002, S. 63). Es ist nicht „Armut“, sondern dieses politisch-kulturelle Gesinnungsklima, das Djihadisten wie Mohammed Atta oder Hamas-Terroristen sowie Millionen ihrer Sympathisanten hervorbringt.

13. Goebbles schrieb in sein Tagebuch: „Der Jude ist wohl der Antichrist der Weltgeschichte“.

14. Die Jungkonservativen „schufen das theoretische Fundament, von dem aus das Ziel und die Grenzen faschistischer Demagogie bestimmt werden konnten. ... Hitler und seine Anhänger fanden die demagogische Form, die auf beträchtliche Volksteile, insbesondere das Kleinbürgertum und die Bauernschaft, anziehend wirkte. Moeller van den Bruck und sein Kreis bestimmten die reale Substanz dieser Demagogie, indem sie mit letzter Konsequenz den Chauvinismus zum Dreh- und Angelpunkt faschistischer Ideologie entwickelten und die sozialen Konsequenzen davon ableiteten“ (Petzold 1982, S. 124).

15. Während die „frühfaschistische“ Bewegung z. B. in Form der „Antibolschewistischen Liga“ E. Stadlers während der Novemberrevolution in Deutschland als gedungene konterrevolutionäre Mordbande des deutschen Großkapitals agierte (vgl. Petzold 1982, S. 42-48), richten sich die mörderischen Aktionen der islamistischen Terrorgruppen etwa in Algerien gegen einheimische kritisch-demokratische Intellektuelle, ausländische ‚Ungläubige‘, „unislamische“ Einheimische und Teile der Landbevölkerung, die sich der Eintreibung fundamentalistischer Schutzgelder widersetzen.

16. „Die weiße Rasse kann aber ihre Stellung nur dann praktisch aufrechterhalten, wenn die Verschiedenartigkeit des Lebensstandards in der Welt aufrechterhalten bleibt“ (Hitler zit. n. Marcuse 1998, S. 102).

17. Quelle: Verfolgung durch den Gottesstaat - Menschen und ihre Rechte im Iran - Iranische Flüchtlinge in Deutschland, Erster Teil, von Kazem Hashemi und Javad Adineh - PRO ASYL, Deutschland, 1998. http//www.proasyl.de/lit/iran/iran1.htm

18. Zwecks Überwachung der Einhaltung der islamistischen Normen/Vorschriften wurde in einigen Ländern wie im Iran, Sudan, Saudi-Arabien und Afghanistan eigens eine ‚Religionspolizei‘ geschaffen. RAWA, die Revolutionäre Vereinigung der Frauen Afghanistans, dokumentiert detailliert die rigiden Einschränkungen, die unter der Talibanherrschaft galten. Vgl. HINTERGRUND III-2001, S. 34-36.

19. Quelle: http://www.amnesty.de/berichte/mde13/anliegen.htm

20. Der erste Schritt im Konstituierungsprozeß der iranischen Diktatur des schiitischen Klerus „war die Übernahme der bis dahin weitgehend selbstverwalteten Fernseh- und Radioanstalten durch Khomeini-Anhänger. Binnen weniger Stunden wurden die Sender einer totalen Zensur unterworfen. Redakteure und Mitarbeiter, die nicht bereit waren, sich dieser neuen Zensur zu beugen, wurden als Konterrevolutionäre aus dem Weg geräumt. Die Arbeit von Frauen in den Fernseh- und Rundfunkanstalten wurde weitgehend eingeschränkt. Frauen, die sich weigerten, sich der islamischen Kleiderordnung zu unterwerfen, wurden vorbehaltlos entlassen“.

Quelle: Verfolgung durch den Gottesstaat - Menschen und ihre Rechte im Iran - Iranische Flüchtlinge in Deutschland, Erster Teil, von Kazem Hashemi und Javad Adineh - PRO ASYL, Deutschland, 1998. http//www.proasyl.de/lit/iran/iran1.htm

21. „Menschen, die fähig sind, eine Klasse einheimischer Schulkinder und deren Lehrer in einem algerischen Dorf umzubringen, würden keinen Moment lang zögern, Hunderttausende von Menschen eines anderen Volkes oder einer anderen Rasse zu töten, wenn sie die Mittel dazu besäßen. Falls sie zutiefst religiös wären, würden sie es für ein Gebot Gottes halten, den ungläubigen Feind ein für allemal zu vernichten“ (Laqueur 2001, S. 105).

22. Für Bin Laden ist es eine heilige islamische Pflicht, nukleare und chemische Waffen zu erwerben und gegen die ‚Ungläubigen‘ einzusetzen. „Es wäre für Muslime eine Sünde, nicht zu versuchen, in den Besitz von Waffen zu gelangen, die Ungläubige davon abhalten können, Muslimen Schaden zuzufügen. Feindschaft gegenüber Amerika ist unsere religiöse Pflicht, und wir hoffen, dafür von Gott belohnt zu werden“ (zit. n. Rashid 2001, S. 230).

Warum wird der Islam kritisiert?

 

Kollaboration Nazis/Mufti von Jerusalem

Einheimischer und islamischer Rechtsextremismus

Islamischer Totalitarismus am Beispiel des Iran/Judenfeindschaft/Antisemitismus

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