Resolution

(verabschiedet auf der Gründungskonferenz der GAM am 13.08.2011 in Osnabrück)

Feindbild Islamkritik 2.0
Wie erneut die Grenzen zur Verzerrung und Diffamierung überschritten werden

Die Teilnehmer der Gründungskonferenz der Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte (GAM) verurteilen die abscheulichen und feigen Terroranschläge von Oslo und Utøya vom 22. Juli 2011 und bekunden allen Hinterbliebenen und Angehörigen ihr Beileid und ihre Anteilnahme.

Gleichzeitig wenden sie sich gegen den perfiden Versuch bestimmter politischer Kräfte und zahlreicher Medien, die norwegische Tragödie dazu zu missbrauchen, die kritische Auseinandersetzung mit der islamischen Weltanschauung und Herrschaftspraxis pauschal zu verleumden und tendenziell zu kriminalisieren. Der Grundtenor lautet: Es gibt nur „rechtspopulistische“, xenophobe „Islamfeindschaft“ - legitime fortschrittlich-emanzipatorische Islamkritik scheidet als Denkmöglichkeit aus. Auf diese Weise soll ein „Feindbild Islamkritik“ dogmatisiert werden, um berechtigte und begründete Bedenken gegen das vormodern-antimenschenrechtliche (antiaufklärerische) Weltbild und Herrschaftskonzept des orthodoxen und radikalisierten Islam zu ersticken. Die damit verfolgte Wirkungsabsicht ist ebenso infam wie  durchsichtig: Wer aufgrund von Erfahrungen, Informationen und eigenständiger Verstandestätigkeit islamkritische Gedanken hegt, soll sich moralisch unrein fühlen. Wenn dieser kalkulierte Effekt nicht gleich fruchtet, soll er zumindest Angst verspüren, nicht als „rassistisch“, „islamaphob“, „fremdenfeindlich“ etc. zu gelten und infolgedessen seine Gedanken in der Öffentlichkeit lieber verbergen.

Doch diesem Gesinnungsdruck setzen wir folgende Grundposition entgegen: Wer angesichts der überwältigenden Faktenlage immer noch den Islam und die sich auf ihn gründende Herrschaftslehre und Praxis verharmlost und schönfärbt, der offenbart damit nicht nur seine eigenen intellektuellen und moralischen Defizite, sondern setzt sich überdies ins transitorische Unrecht. Denn: Wenn die Wahrheit – auch gegen die heute noch herrschenden Medien - von der sich ausbreitenden Einstellungsmehrheit getragen wird, „wird sie unwiderstehlich; selbst die Regierungen werden von ihr fortgerissen, und kein Mensch hat den Mut, allein unvernünftig zu sein. Die Torheit hat nur dann Macht, wenn sie die Menge hinter sich hat, und der Betrug triumphiert nur dann, wenn viele Lobredner, Anstifter und Helfershelfer dahinterstehen. Nur in verblendeten und vernunftberaubten Nationen besitzen die religiösen und politischen Tyrannen unumschränkte Gewalt.“ (Du Marsais/Holbach: Essay über die Vorurteile, S. 69f.).

In diesem Sinne stellen wir fest:

1) Die Opferwahl und die Tatausführung des Attentäters Anders Breivik zeigt eindeutig, dass er primär als anti(kultur)marxistischer, rechtsradikaler und christlich-kreuzzüglerischer Tempelritter (heiliger Krieger) mit einer psychopathischen Persönlichkeitsstruktur gehandelt hat und nicht als „Islamfeind“. Wie die meisten rechten „Anti-Muslime“ ist Breivik kein Islamkritiker, sondern ein ultrakonservativer Verteidiger des ethno-nationalen Stammesgebiets, in das Muslime und andere Zuwanderer - unabhängig von ihrer soziokulturellen Grundorientierung und weltanschaulichen Ausrichtung - als Störfaktoren der Volkshomogenität einfach nicht hineinpassen. Insofern aber die Muslime in ihrem Stammesterritorium verbleiben, haben rechte „Kulturverteidiger“ nichts gegen die autoritären, repressiven, antidemokratischen, patriarchalischen, antimenschenrechtlichen Grundprinzipien und Normen der islamischen Herrschaftskultur einzuwenden. Im Gegenteil: Christlich-abendländischer und islamischer ‚Konservatismus’ eint
a) die jeweils kulturspezifisch artikulierte Ausrichtung auf eine autoritär-hierarchische, antiemanzipatorische, religiös legitimierte Herrschaftsordnung,
b) der Hass auf säkulare Kräfte und „Kulturmarxisten - wobei die Existenz der Masse kulturrelativistischer Pseudolinker als Alibi aufgegriffen, zu einem trüben „neurechten“ Feindbild verrührt und die genuine marxistische Kritik an religiöser (einschließlich islamischer) Herrschaftskultur entweder aus Dummheit oder Demagogie einfach ausgeblendet wird, sowie
c) die völlige Verkennung der postmodernen globalen Verwertungsstrategie des internationalen Großkapitals als Grundursache des anomischen „Multikulturalismus“, wie er jetzt in englischen Großstädten brennt und lodert.
Die Inszenierung dieser rechtskonservativen Territorialverteidigung gegen Muslime und andere Zuwanderergruppen als „Islamkritik“ ist nichts weiter als ein Manipulationsprodukt der spätkapitalistischen Medien zwecks Einschüchterung nichtkonservativer säkularer Bevölkerungskreise.

2) Anders Breivik ist als anti(kultur)marxistischer Kreuzzügler nur eine reaktive (abendländische) Kopie des islamischen Djihadisten. Im Vergleich aber zur Quantität des islamisch motivierten Terrorismus ist er nur ein schwarzer Schwan. Denn bei aller berechtigten Abscheu vor dieser grauenhaften Tat: Im Vergleich zur Größe, Kontinuität und Alltäglichkeit des islamisch inspirierten Terrorismus sowie zum Staatsterrorismus allein nur der iranischen Gottesdiktatur verblasst selbst dieser schreckliche Massenmord. Etwa zum selben Zeitpunkt, als die Medien Anders Breivik in einer groß angelegten Kampagne zu einem „Islamkritiker“ stilisierten, wurde bekannt, dass die Al-Shabaab-Milizen in Somalia nicht nur die Auslieferung von Hilfsgütern behindern, sondern unbotmäßige Viehhirten öffentlich köpfen und anschließend deren Leichen auf offenen Geländewagen durch die Stadt fahren, um die Bevölkerung einzuschüchtern. Dieser islamistische Alltagsterror, der in ähnlicher Form auch massenhaft in islamistisch besetzten Gebieten in Pakistan und Afghanistan an der Tagesordnung ist oder zum Beispiel auch in Nigeria von den dortigen Islamisten mit dem erhellenden Namen Boko Haram (Bildung verboten) praktiziert wird, ist das Produkt nicht von einem isolierten psychopathischen Einzeltäter, sondern das Resultat eines islamspezifisch codierten Sozialsystems. Diese und viele weitere Sachverhalte geflissentlich zu unterschlagen bzw. „wegzukommentieren“, während gleichzeitig die Tat eines isolierten Einzelnen als Anlass für eine bodenlos verallgemeinernde Hetzkampagne missbraucht wird, zeugt von einer Verlumptheit mancher Medien, wie sie in besonders brutaler Weise gerade in England ans Tageslicht kam.

3) Ebenso auffallend wie entlarvend ist die groteske Doppelmoral, die von zahlreichen Politikern und Medienleuten praktiziert wird. Angesichts der unübersehbaren Fülle von Schandtaten mit islamischem Täterhintergrund beständig darum besorgt, bloß keinen Generalverdacht gegen Muslime aufkommen zu lassen, wird nun hemmungslos pauschal etikettiert, verdächtigt und denunziert. Während in mccarthyistischer Akribie danach gefahndet wird, welche Internetseiten Anders Breivik besucht hat, um daraus zum Teil perfide Verdächtigungsszenarien zu konstruieren, fragt keine von diesen demagogischen „Spürnasen“ nach den Quellen der opulenten islamischen Gewaltagenda. Dabei ist die Suchrichtung hier sehr einfach: Koran, Hadithsammlung, Fatwas islamischer Autoritäten, Koranschulen und islamistische Internetseiten, gegenüber deren Anzahl mit widerlichen Inhalten das in der Tat kritikwürdige Internetportal Politically Incorrekt nur eine Träne im Meer darstellt.

Vor diesem Hintergrund rufen wir dazu auf, dass sich die säkular-humanistischen Kräfte, die sich an den Grundprinzipien der Aufklärung sowie den Werten und Normen der kulturellen Moderne orientieren, gegenoffensiv und eigenständig zusammenschließen, sich als eine erneuerte geistig-moralische Bewegung formieren und ihre Überzeugungen und Zielsetzungen auf gesellschaftspolitisch wirksame Weise in die Waagschale werfen. Bilden wir gemeinsam eine Koalition der Vernunft - für eine freie, gerechte und solidarische Gesellschaft, in der Menschen- und Grundrechtsverletzungen von keiner Seite geduldet und verharmlost werden.

Osnabrück, August 2011

 

Zu den Attentaten in Norwegen siehe auch:

http://www.hintergrund-verlag.de/texte-islam-die-demagogische-ausbeutung-einer-abscheulichen-wahnsinnstat-28-7-2011.html

http://www.atheisten-info.at/infos/info0545.html

 

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Gabi Schmidt

Köln, den 01. November 2008
AZ Landtag NRW Inge Howe (MdL), Wahlenberg, vom 12.11.2008 I.3/14-P-2008-18321-00
Petition


Zur Gewährleistung der ungehinderten Umsetzung des Eigenprofils staatlicher Schulen in Nordrhein-Westfalen, hier: Konzept Kopftuchfreie Schule


Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, stellen fest, dass die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 13. Oktober 2008, wie sie im Auftrag des Schulministeriums (1) in der Angelegenheit des schulinternen Verbots von Kopfbedeckungen an der Düsseldorfer Anne-Frank-Realschule Ausdruck fand, einige wichtige pädagogische Argumente nicht berücksichtigt sowie Grundrechte aller an dieser Schule Lernenden und Lehrenden verletzt.
Indem der Schulleiter daran gehindert wurde, pflichtgemäß (§ 3 Absatz 1 Schulgesetz NRW) den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben in eigener Verantwortung zu gestalten, ist in nicht statthafter Weise die ebenda festgeschriebene beratende Funktion der Schulaufsicht (Bezirksregierung) überschritten worden.
Wir bitten Sie daher, die zu gewährleistende Eigenverantwortung der Schulleiter wie gesetzlich vorgesehen wiederherzustellen, was eben lokal durchaus ein kopfbedeckungsfreies, sprich eben auch kopftuchfreies Klassenzimmer und kopftuchfreie sonstige Schulveranstaltungen bedeuten kann. Bitte ziehen Sie auch die in den Anlagen aufgeführten integrationspolitischen und pädagogischen Gesichtspunkte unserer Petition in Ihre Betrachtungen mit ein.
Anlage
Gleichberechtigung von Frau und Mann, Mädchen und Junge gerade auch unabhängig von der Ethnie oder Religion des Elternhauses ist ein wesentliches Grundrecht im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat.
Hijab, Niqab, Tschador und Burka sind Kennzeichen für Gender‑Apartheid und Unterdrückung von Frauen und Mädchen, die ’reine’, verschleierte Muslimas von weitem kenntlich machen und sie von den ’unreinen’ Muslimas und Nichtmusliminnen abgrenzen. Dies verstößt jedoch gegen das eingangs genannte Verfassungsprinzip.
Neben den feministischen Argumenten der Kopftuchdebatte, wie sie von den Frauenrechtlerinnen Alice Schwarzer, Necla Kelek oder Seyran Ateş vorgetragen wurden, stimmen wir dem Ansatz der in der Beratung von Migrantinnen und Migranten tätigen, türkisch-kurdischen Schriftstellerin und Kopftuchgegnerin Sonja Fatma Bläser zu, die eben auch die Position der Männer berücksichtigt. Bläser ist der Ansicht, dass der orthodoxe Islam Männer zu unmündigen, triebgesteuerten Wesen erklärt, die sich nicht gegen die angeblich angeborenen sündigen Reize und teuflischen Verführungskünste von unverschleierten Mädchen und Frauen wehren könnten. So müssten nach islamischer Doktrin ehrbare Frauen und Mädchen wenigstens ihre Haare bedecken, um die ihnen angeblich wesensgemäße, Sitten gefährdende Ausstrahlung abzuschirmen.
Anders als in der säkular oder christlich-säkular geprägten bundesdeutschen oder mitteleuropäischen Gesellschaft gelten in konservativen muslimischen Clans Töchter mit erreichter Menarche als reife Frau. Das Kopftuchgebot diskreditiert daher nach fundamentalistischer Denkweise bereits kleine Mädchen als Verführerinnen, degradiert sie zum bloßen Sexualobjekt und baut bei muslimischen Klassenkameradinnen, die ihre Haare nicht bedecken, hohen Konformitätsdruck auf, ein Kopftuch zu tragen, weil sie sonst ’keine rechtgläubigen, Allah wohlgefälligen Muslima’ seien, ihre ’Religion beleidigen’ und ihren Eltern ’Schande bereiten’ würden(2). Die (sozial)pädagogische Praxis zeigt beispielsweise, dass wenige Kopftücher im Klassenraum ausreichen, um einen unbefangenen Umgang der Schülerinnen und Schüler miteinander, gerade über ethno-religiöse Grenzen hinweg, zu verhindern.
Sofort übernehmen die muslimischen männlichen Klassenkameraden die Rolle des Sittenwächters und üben permanente Kontrolle über die ’rechtgläubigen’ Mädchen aus (vergl. Fußnote 3). Der Drittklässler beispielsweise kann seine drei Jahre ältere Schwester stark verunsichern und zugleich kränken, in dem er ihr auf dem Schulhof zuruft: ’Die Jungen schauen dir hinterher’, was beileibe nicht nur ein Kompliment ist, sondern den Vorwurf beinhaltet, sich unsittlich verhalten zu haben. Kein verschleiertes Mädchen wird sich freiwillig neben einen Klassenkameraden setzen, ganz unabhängig davon, ob er Muslim ist oder nicht. Nimmt die Anzahl der Kopftücher zu, häufen sich üblicherweise auch in Deutschland die Abmeldungen vom Schwimm- und Sexualkundeunterricht, es gibt die ersten Abmeldungen vom Kunstunterricht, viele Schülerinnen dürfen nicht mehr an Klassenfahrten teilnehmen(3). Nichtmuslimische Mädchen, säkulare Muslimas und Kinder ex‑muslimischer Eltern werden durch die vermeintlich ’tugendhaften, ehrbaren’ Mitschülerinnen regelmäßig ausgegrenzt und beispielsweise als für die Hölle bestimmt diskriminiert. Solchen frevelhaften Frauen oder Mitschülerinnen braucht man nach dem Verhaltensdogmatismus von Sunna und Scharia, der alle Musliminnen und Muslime von klein auf prägt, keinerlei Respekt entgegen zu bringen, der Klassenfrieden und das Lernklima sind auf Dauer gestört.
Das Tragen dieses ideologisch aufgeladenen islamischen Konfliktstoffs Kopftuch behindert daher einen fairen, gleichberechtigten Umgang miteinander. Es ist das äußerlich erkennbare Symbol für die Unterwerfung unter die Regeln des wortwörtlich zu verstehenden, nicht interpretierbaren Koran, der Sunna-Tradition und der ewigen Scharia und ein festes Versprechen, nur Allah und seiner islamischen Doktrin zu gehorchen(4). Die Kopftuchträgerinnen und Befürworterinnen und Befürworter des Schleiers tolerieren oder fördern gar unter fragwürdiger Berufung auf Artikel 4 GG Religionsfreiheit(5) hierarchische Weltbilder, die sowohl gegen den Gleichheitsgrundsatz von Art. 3 GG verstoßen, patriarchalisches Rollenverhalten und Gender-Apartheid einfordern und den Grundrechtsanspruch von nicht religiösen Bürgerinnen und Bürger sowie Ex-Musliminnen und Ex‑Muslimen missachten. Auch die Freiheit von Religion und der Schutz vor psychischer und physischer Gewalt religiöser Radikaler ist unter Art. 4 GG subsumiert und von der Verfassung garantiert.
Apostatinnen und Apostaten sind nicht unter Lebensgefahr vor einem menschenverachtenden, theokratischen Islam aus ihrer Heimat geflohen, um hier im Exil erleben zu müssen, wie muslimische Fundamentalistinnen und Fundamentalisten sich auch im säkularen Europa die Deutungsmacht über eine Weltreligion anmaßen, den Anhängerinnen und Anhängern vorschreiben, nach welchen Richtlinien und Prinzipien sie ihren Alltag gestalten müssten und wie sie sich als ’Rechtgläubige’ zu kleiden hätten. Im Namen der ’Religionsfreiheit’ und der ’Menschenrechte’, die sie als Theokraten letztlich (’legalistisch’) einzuschränken trachten, erwarten die (männlichen) Vertreter der Islamverbände (Vertreterinnen gibt es nicht auf Leitungsebene) von der Aufnahmegesellschaft selbstschädigende Toleranz und verlangen unter Berufung darauf, dass ’Integration keine Einbahnstraße’ sei, schariakompatible Sonderrechte wie Abmeldung der Kinder vom Schwimmunterricht und Sexualkundeunterricht, ’islamische’ Kleidungsnormen, Verhaltensweisen wie Frauen nicht die Hand zu geben. Der Hijab, wie man die islamische Bedeckung für die Haare auch nennt, verstößt damit wie jede extremere Art der Verhüllung (Tschador, Burka, Niqab) sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen Werte, Normen und Erkenntnisse der Aufklärung.
Kein Kind käme von selbst auf die Idee ein Kopftuch zu tragen. Mit enormer Energie wird Generation für Generation und Mädchen für Mädchen dieses äußerlich überdeutlich sichtbare Kennzeichen der eigenen religiösen Selbstaufwertung bei gleichzeitiger Stigmatisierung von Menschen in Gruppen verschiedener (Minder‑)Wertigkeit initiiert und zementiert. Nicht zu vernachlässigen ist die Rolle der sich ’wohlanständig, islamkonform’ verhaltenden Eltern, die ihrer Tochter das Kopftuch erfolgreich antrainiert haben. Nur weil sie sich dem strengen, orthodoxen Verhaltenskodex von Koran und Sunna kritiklos unterwerfen, steigen sie im Ansehen der Großfamilie und der ethno‑religiösen Community. Sie werden folglich großen Wert darauf legen, dass auch die jüngeren Familienmitglieder nicht aus der Reihe tanzen und die Regeln von Koran und Sunna widerspruchslos internalisieren, das gilt besonders für die angeblich moralisch vulnerablen, von Entehrung bedrohten Töchter(6).
Unter dem Dogma der Freiwilligkeit (“Es gibt keinen Zwang im Glauben“, Koran 2:256, d. h. wer sich dennoch gegängelt fühlt, glaubt eben nicht stark genug) muss das Individuum Strategien entwickeln, sich das Unterworfen‑Sein schönzulügen. Die Zahl der ihr Kopftuch “freiwillig“ tragenden Mädchen und Frauen darf uns nicht verwundern. Zum ’Club‑Ausweis’ islamischer Ehrbarkeit, Gottesfürchtigkeit und Glaubenstreue (halal; Dar al‑Islam / adil düzen) gehört nämlich zwingend die Verachtung und der heilige Ekel gegenüber allem Nichtislamischen (haram; Dar al‑Harb / batil düzen)(7). Von klein auf wird jedem Menschen in konservativen muslimischen Familien und in allen Koranschulen mit geradezu militärischem Drill panische Angst vor der Hölle antrainiert. So wird das Kopftuch attraktiv, zumal nach islamischer Glaubenslehre das für Frauen und Mädchen prinzipiell nur schwer zugängliche Paradies (angebliche lebenslange ethische Unvollkommenheit und moralische Verwundbarkeit) mit einem Schleier, vielleicht, doch in greifbarere Nähe rückt(8).
“Wer seine Tochter nicht schlägt, schlägt sein Knie“, d. h.: Wer seine Tochter nicht bei jedem Regelverstoß verprügelt, wird sich später schwere Vorwürfe machen, so lautet ein türkisches Sprichwort, das die Selbstverständlichkeit der körperlichen Züchtigung bei Regelverstößen kennzeichnet(9). Grundsätzlich werden wir das Kopftuch als Symbol und Indiz des Verbotes zu widersprechen deuten können. Im Sinne der schwarzen Pädagogik wird das Kopftuch zur mnemotechnischen Stütze, die islamische Pflichtenlehre einzuhalten(10), was auch säkulare Muslime und Nichtmuslime manipuliert und niemanden von uns unbefangen lässt.
Zum Selbstverständnis moderner Pädagogik gehört die Erziehung zum Aushalten von Ambiguitäten, Widersprüchen, zur Reflexion und gegebenenfalls zur Gegenfrage und zur couragierten Widerrede. Ein solches textiles Zeichen des kritiklosen Hinnehmens und Erduldens entspricht dem Auftrag der modernen Schule und Bildung kaum. In der kulturellen Moderne hat jedes Mädchen und jeder Junge, jede Frau und jeder Mann das Recht auf eine individuelle Biographie. Für Musliminnen und Muslime orthodoxer Milieus ist diese Freiheit nahezu unerreichbar. Im islamisch geprägten Teil der Welt stellt sich bis heute zuallererst nicht die Frage nach dem individuellen Profil, den individuellen Vorlieben und Talenten, sondern die der Zugehörigkeit zum Kollektiv der Umma, der Geschlechtsklasse, der Großfamilie und der (islamischen) Nation (Stichwort Beleidigung/Herabsetzung des Türkentums).
Zum (grundgesetzlich garantierten) Recht auf die ‘Freiheit‘ das Kopftuch anzulegen gehört jedoch immer auch das Recht auf die Freiheit, ohne Furcht – wenigstens stundenweise – darauf verzichten zu können, um es später je nach Befindlichkeit ohne Skrupel wieder anzuziehen. Freiheit, so wie viele säkulare Musliminnen und Muslime von Dr. Necla Kelek, Serap Çileli und Fatma Bläser bis zu Professor Bassam Tibi sie verstehen, ist die Möglichkeit, ohne Zwang, Angst vor Bestrafung oder Ausgrenzung und ohne Bevormundung zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten wählen zu können.
Gänzlich kopftuchfreie koedukative Kindergärten und Schulen, in denen sich nicht nur Erzieherinnen und Lehrerinnen, sondern auch die Mädchen unverschleiert bewegen dürfen (französisches Modell), sind sicherlich für alle Schülerinnen und ihre männlichen Klassenkameraden (unabhängig von einer Religion oder Nichtreligion) ideale Lern- und Experimentierfelder des Erarbeitens von Gender-Rollen und Handlungsspielräumen, die gerade den Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden aus konservativen Familien mit muslimischem Migrationshintergrund sowie zum Islam konvertierten autochthonen Eltern ansonsten offensichtlich gänzlich fehlen würden.
Wie beispielsweise Frau Mina Ahadi, Frau Arzu Toker und Frau Fatma Bläser, die den Konformitätsdruck in orthodoxen muslimischen Familien aus eigener Erfahrung kennen, vertreten auch wir die Meinung, dass die Mädchen in solchen Milieus sich nicht gegen das Tragen von Kopftüchern wehren können. Wir würden als Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen auch gerne neun- und zehnjährige Schülerinnen, bei Südländerinnen setzt die Pubertät nämlich meist früher ein, für einige Stunden von der Verantwortung entlasten, “allein vor Gott“ (Balaban, LAGA) zu stehen und angeblich ohne Druck und völlig selbstbestimmt zu entscheiden, wie man sich islamkonform kleidet. Außerhalb des Schulgeländes und außerhalb von schulischen Veranstaltungen können die Schülerinnen ihre Haare ja bedecken, müssen es aber nicht.
In unserer Funktion als hier mitzeichnende (Sozial‑)Pädagoginnen und (Sozial‑)Pädagogen sehen wir uns der Tradition von Aufklärung und Humanismus verpflichtet, die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler zu jungen Demokratinnen und Demokraten zu erziehen, die den Mut haben, sich ihres eigenen kritischen Verstandes zu bedienen (Immanuel Kant: sapere aude). Sie sollen in der Lage sein, autonom zu handeln und zu aufgeschlossenen, selbstbewussten und kritisch-kosmopolitischen Demokratinnen und Demokraten gebildet werden, die das notwendige Rüstzeug besitzen, sich in einem ihren Neigungen, Fähigkeiten und Wünschen entsprechenden Berufs- und Privatleben verwirklichen zu können.
Es besteht keine Vorschrift oder kein Gesetz, dass die Rektorin oder der Rektor an seiner Schule Kopftücher dulden muss, solange sie oder er durch eine im Schulprogramm festgeschriebene Kleiderordnung die pädagogischen Ziele, die er im Rahmen der gesetzlichen Regeln in eigener Verantwortung festsetzen soll (Schulgesetz NRW § 3 Abs. 1), nicht außer Kraft setzt.
Gabi Schmidt, Sozialpädagogin
Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge
Verwendete Literatur
Krauss, Hartmut: Islam, Islamismus, muslimische Gegengesellschaft. Eine kritische Bestandsaufnahme, Hintergrund Verlag, Osnabrück 2008


1. http://www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/pressemitteilungen/newsarchiv/2008/10Oktober/132_2008.php

2. Krauss, 316: “Das Bestreben dieser islamisch dominierten Überwachungsinstanzen zielt dann zunächst auf die möglichst lückenlose Durchsetzung der islamischen Verhaltensvorschriften im Sinne der Da’wa, d. h. dem Aufruf zur Einhaltung des islamischen Sittengesetzes. Unter den Bedingungen einer nichtislamischen bzw. ’ungläubigen’ Fremdkultur bedeutet das, »dass die Da’wa zuallererst bei uns selbst beginnt, danach die Familie und die Verwandten erfasst und anschließend Nachbarn, Freunde und Fremde mit einbezieht« (Zentrum Demokratische Kultur 2003, S. 159). Konkret wird die Da’wa über ein soziales Netzwerk subtiler Einschüchterung, Drucksetzung und Zwangsausübung realisiert, um z. B. Jugendliche zum Moscheebesuch zu bewegen, Mädchen und Frauen zur Verschleierung zu verpflichten …, generell Kontakte mit der Aufnahmegesellschaft so weit wie möglich zu unterlassen etc.“

3. So sagt zum Beispiel der marokkanische Schriftsteller Ben Jelloun: "Das Kopftuch ist die Ablehnung des Laizismus. Duldet man es, sagt der Vater oder der Bruder der Schülerin am nächsten Tag: Du nimmst nicht am Musik- und Malunterricht teil, denn das verdirbt die Sitten. Du darfst bestimmte literarische Texte nicht lesen, denn sie sind anstößig. Und so fort.“ Quelle unter Fußnote 17 bei
http://www.kritische-islamkonferenz.de/Kraussktv.pdf

4. Dementsprechend hält ein beträchtlicher Teil der Jugendlichen mit (muslimischem) Migrationshintergrund in Deutschland den Hamburger ’Ehrenmord’ an Morsal O. für nachvollziehbar und legitim
http://www.abendblatt.de/daten/2008/05/23/884743.html

5. Krauss: S. 288 - 290

6. Nach dem Grundsatz des Namus‑Prinzips: ’Die Reinheit der Frauen ist die Ehre der Männer
http://de.wikipedia.org/wiki/Namus

7. Kelek zur integrationsverweigernden Großfamilie
http://www.focus.de/auto/neuwagen/deutschland-deutsche-gelten-als-unrein_aid_212816.html

8. Frauen würden ein höheres Risiko haben, nicht ins Paradies zu kommen, so erwähnen die Hadithen bei al-Buchari, Band 4 Buch 54, Nr. 464: “Ich warf einen Blick in die Hölle, und siehe da, die Mehrzahl ihrer Bewohner waren Frauen.“ Leicht nachvollziehbar, dass derlei Nähe zur Hölle den weiblichen Eifer, das Kopftuch zu tragen, beflügelt

9. Jahresbericht von Maria Böhmer, Integrationsbeauftragte der Bundesregierung: “türkische Migrantenkinder mit Misshandlungen und schweren Züchtigungen in den Familien: 44,5 Prozent“
http://www.stern.de/politik/deutschland/zwischenruf/:Zwischenruf-Die-Bombe/634119.html

10. So zitiert as‑Sistani “»Eine Frau weiß, dass weibliche Anstößigkeit zu niedrigem Selbstwert und damit zur Degradierung ihrer Person führt, darum lehrt sie dies ihrer Tochter«“ und schreibt dazu “Mit anderen Worten: Die Frau neigt von Natur aus zu Keuschheit und Anstand; das Bedecken ihres Körpers verschafft ihr Ehre und verbessert ihre Position in den Augen von Männern.“
http://www.najaf.org/lang/5/index.htm Kapitel 9: Frauen

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Edward von Roy

Mönchengladbach
An den Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
10. August 2011
Pet 3-17-04-580-027008


Petition: Kein deutscher Panzerverkauf an repressives Regime
Der geplante deutsche Verkauf von Leopard-Panzern an den saudi-arabischen Unrechtsstaat ist grundgesetzwidrig und sofort zu stoppen.


Im Juli 2011 wurde der Öffentlichkeit bekannt, dass die Bundesrepublik Deutschland zweihundert Kampfpanzer des Typs Leopard 2A7+ an Saudi-Arabien verkaufen will.(1) Die religiöse Diktatur wendet permanent höchste Gewalt gegen Regierungskritiker bzw. Religionskritiker, Menschenrechtler und Journalisten an; elementarste Grundrechte wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau sind im Gottesstaat per Gewohnheitsrecht und Verfassung außer Kraft gesetzt.(2)Ohne Genehmigung ihres Wali (männlicher Vormund) darf eine Frau das Land nicht verlassen, in den Städten ein Auto zu fahren ist ihr untersagt, Kontakt zu Nicht-Mahrams (nichtverwandten Männern bzw. dem Ehemann) ist ihr verboten, sie muss Hidschab (Schleier) tragen.
Sicherlich leidet die Exportnation Deutschland an Massenarbeitslosigkeit, doch sind nach dem Grundsatz der Unantastbarkeit der menschlichen Würde (GG Art. 1) innerhalb des Geltungsbereichs des deutschen Grundgesetzes Arbeitsplätze nicht durch Waffen- oder Panzerexport an Diktaturen zu sichern, auch nicht im Namen des Dialogs mit dem Islam.
Das freiheitlich-demokratische soldatische Leitbild der Bundeswehr, der Staatsbürger in Uniform, basiert als dem Grundgesetz verpflichtet auf der am 10.12.1948 festgestellten Universalität der Menschenrechte (AEMR). Im Sinne der grundgesetztreuen und AEMR-basierten „Inneren Führung“ der Bundeswehr ist die saudische Armee, die einen kulturell gegenmodernen, kulturrassistischen und geheiligt misogynen Staat verteidigt, nicht soldatisch.(3)Sofern sie nicht der verstärkten Umsetzung der allgemeinen Menschenrechte dient und damit dem Abbau der kulturrassistischen Scharia, ironisiert eine jede wirtschaftspolitische oder militärische Kooperation Deutschlands mit einer islamischen Diktatur das Grundgesetz und stellt seine Nachhaltigkeit aufs Spiel. Während wissenschaftliche oder kulturelle Kooperation noch der langfristigen nahöstlichen Demokratisierung dienen könnte, ist der folternde und Auspeitschungen anordnende Gottesstaat(4)auch von Deutschland aus nicht militärisch aufzurüsten.
Saudi-Arabien könnte deutsche Panzer nicht lediglich zur Niederschlagung von Aufständen im eigenen Land oder im benachbarten Bahrain einsetzen. Es griff 2010 mit achtzehn Luftschlägen Dörfer der schiitischen Minderheit des Jemen an,(5)was einen Krieg oder Stellvertreterkrieg zwischen Saudi-Arabien und dem Iran darstellen mag,(6)der jederzeit eskalieren kann. 10 bis 15 % der Bevölkerung Saudi-Arabiens sind Schiiten. Selbst in Bahrain trug die bürgerkriegsartige Situation vom März 2011 Züge eines sunnitisch-schiitischen Konflikts,(7)während sich die saudische Armee mit 1000 Soldaten zum „Friedenmachen“ einsetzen ließ und deutsche Panzer wahrscheinlich genutzt hätte.
Dass die Bundesregierung im Juli 2011 nicht bereit ist,(8)dem Souverän, sprich dem Deutschen Volk, mitzuteilen, ob 44 der bei KMW (Krauss-Maffei Wegmann) und Rheinmetall produzierten Panzer bereits an die wahhabitisch-hanbalitische Diktatur verkauft worden sind und ob die durch eine (elitär offensichtlich unerwünschte) Indiskretion bekannt gewordene Anzahl der insgesamt zweihundert Panzer zeitnah an einen der repressivsten Staaten der Erde geliefert werden soll, ist verfassungswidrig.
Hinterzimmer-Kartelle aus Schwerindustrie und Regierungsstellen haben in ein massenhaft hinrichtendes, radikal-religiöses (antirationales, wissenschaftsfeindliches) und bewusst frauenfeindliches System keine Panzer zu liefern. Die im Sinne der AEMR beklagenswerte Tatsache, dass es in Riad keine Transparenz und Pressefreiheit gibt, scheint sich im Nebelschleier der Panzerverkäufe auch auf den Lieferanten Deutschland auszudehnen, was nicht akzeptabel ist, auch nicht im Namen des Dialogs der Kulturen oder Religionen.
Der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion hielt die Kampfpanzerlieferung nachvollziehbarerweise bereits für illegal,(9)auch wenn in bzw. um (Bahrain) eine stabil eingespielte Diktatur die demokratische Mikrostruktur das „Krisengebiet“ (Mützenich, Beck) ist und die Macht der finanzstarken Allahkraten mit oder ohne Leopard-Panzer (leider) nicht „kriselt“. Der auf totalitärer Harmonie (Sunnagehorsam) und Seelenrettung (Schariapraxis) beruhende saudi-arabische Staat köpft schließlich nicht krisenhaft, sondern selbstbewusst und gelassen. Wie Artikel 1 der Verfassung klarstellt, ist der Islam Staatsreligion und haben Gottes (Allahs) Buch und die prophetischen Befehle (Sunna) höchsten Verfassungsrang.(10)
Die Lieferung ist sofort abzustoppen, der klandestine Panzerdeal des Jahres 2011 ist transparent zu machen

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Edward von Roy
Diplom-Sozialpädagoge (FH)
Gabi Schmidt
Sozialpädagogin


1a. Video, YouTube: Der Prototyp des Leopard 2A7+, erstmalig vorgestellt bei der ILÜ 2010 auf dem TrpÜbPl Munster, nach: Soldatenglück
http://soldatenglueck.de/2011/07/02/60504/deutschlands-rustungsschmiede-kmw-verkauft-200-kampfpanzer-leopard-2-a7-an-saudi-arabien-video/
2b. Die von der saudischen Presse boykottierte Journalistin und Frauenrechtsaktivistin Wajeha Al-Huwaider vergleicht die Lage der Frau in Saudi-Arabien mit der Lage der Gefangenen von Guantánamo:
Anyone who examines and analyzes the lives of the prisoners in Guantanamo, and compares them to the lives of the Arab women – particularly in the Gulf states, and especially in Yemen, Oman and Saudi Arabia – will discover that there are very many similarities
http://www.memri.org/report/en/0/0/0/0/0/0/1805.htm
3. aus: Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (sog. Soldatengesetz) § 8 Eintreten für die demokratische Grundordnung
Der Soldat muss die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten.
http://www.gesetze-im-internet.de/sg/index.html
4. Die Behörden inhaftierten 2010 mehr als 100 Personen unter Berufung auf Sicherheitsbelange. Tausende Menschen, die in den vergangenen Jahren aus Sicherheitsgründen festgenommen worden waren, befanden sich noch immer in Haft, unter ihnen auch gewaltlose politische Gefangene. Ihre Rechtslage und ihre Haftbedingungen blieben im Dunkeln. Mindestens zwei Häftlinge starben in Gewahrsam, möglicherweise infolge von Folter. Es kamen neue Informationen über Foltermethoden und andere Misshandlungen gegen Häftlinge, die aus Gründen der Sicherheit inhaftiert waren, ans Licht. Gerichte verhängten erneut grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen, die auch ausgeführt wurden, vor allem Auspeitschungen. (…) Saudi-arabische Streitkräfte, die in den Konflikt im Norden des Jemen eingriffen, führten Angriffe aus, die willkürlich und unangemessen erschienen. Sie führten zu Toten und Verletzten in der Zivilbevölkerung und verstießen damit gegen das humanitäre Völkerrecht.
aus: amnesty international, Länderberichte 2010
http://www.amnesty.de/laenderbericht/saudi-arabien
5. The al-Houthi rebels, who belong to Yemen’s Shiite minority, claimed in late January that Saudi warplanes conducted 18 airstrikes on villages inhabited by civilians.
http://www.historyguy.com/Saudi_Yemen_Border_Conflict_2009.htm
6. The commander of U.S. forces in the Middle East, General David Petraeus, says there are indications the domestic conflict in Yemen could become a proxy war between Iran and Saudi Arabia.
http://www.voanews.com/english/news/US-General-Says-Yemen-Could-Become-Iran-Saudi-Proxy-War-82427857.html
7. Die Regierung (…) bat die Nachbarländer um Eingreifen, nachdem Angehörige der schiitischen Mehrheit Polizeiabsperrungen überwunden und Straßensperren errichtet hatten. (…) Die Opposition warnte, der Einsatz der ausländischen Soldaten komme einer Kriegserklärung und einer Besetzung gleich. Die bahrainische Königsfamilie gehört der sunnitischen Glaubensrichtung des Islam an.
aus: manager-magazin, 14.03.2011
http://www.manager-magazin.de/politik/artikel/0,2828,750841,00.html
8. Die Bundesregierung lehnte eine Stellungnahme ab. Sie erteile keine Auskunft über die Entscheidungen des Bundessicherheitsrats und über einzelne Exportgeschäfte, sagte ein Sprecher. Die Saudis hatten zuletzt mit Panzern dem benachbarten Bahrain geholfen, Proteste gegen die autoritäre Führung niederzuschlagen.
Zitiert nach: Frankfurter Rundschau, 04.07.2011
http://www.fr-online.de/politik/deutscher–leopard–fuer-saudi-arabien/-/1472596/8628820/-/index.html
9. Das Gegenteil von Krisengebiet ist stabiles System … Deutschland war zwischen 1934 und 1938 kein Krisengebiet, sondern wurde, als barbarische Diktatur, Jahr für Jahr immer noch stabiler. Eine starke demokratische Gegenbewegung hätte den Nationalsozialismus („krisenhaft“) destabilisieren können. Nicht anders verhält es sich heute mit den Gottesstaaten Iran und Saudi-Arabien: Der Islamkritiker (damit: der Regierungskritiker) gefährdet Eintracht und Ordnung.
Rolf Mützenich: „Deutschland darf keine Waffen, zumal keine Panzer, die auch der inneren Unterdrückung dienen können, an Diktaturen liefern“, sagte er. Dies wäre ein klarer Verstoß gegen die Rüstungsexportrichtlinien, wonach keine Rüstungsgüter in Krisengebiete geliefert werden dürfen. Mützenich wies darauf hin, dass Saudi-Arabien mitgeholfen habe, die Demokratiebewegung in Bahrain niederzuschlagen, und nach der Atombombe strebe. (…) Die Ausfuhrgenehmigung sei „ein Bruch mit der bisherigen Praxis, keine Rüstungsgüter in Krisengebiete zu exportieren“, kritisierte (…) Volker Beck.
Zitiert nach: BILD, 05.07.2011
http://www.bild.de/politik/ausland/panzer/saudi-arabien-kauft-deutsche-leopard-panzer-18679352.bild.html
10. The Kingdom of Saudi Arabia is a sovereign Arab Islamic state with Islam as its religion; God’s Book and the Sunnah of His Prophet, God’s prayers and peace be upon him, are its constitution, Arabic is its language and Riyadh is its capital.
http://www.servat.unibe.ch/icl/sa00000_.html

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dar2

 

Gabi Schmidt

Mönchengladbach
Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Kassel
Hessischer Landtag, Petitionsausschuss
Verwaltungsgerichte
Ordnungsamt der Stadt Frankfurt
06.05.2011

Petition


Verbot der salafistischen Veranstaltung am 07. Mai 2011 in der Frankfurter Innenstadt, Umsetzung des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes


Sehr geehrte Damen und Herren,
der vom Verfassungsschutz beobachtete Islamist Pierre Vogel kündigt für den morgigen Samstag, 07. Mai 2011, eine Großveranstaltung in der Frankfurter Innenstadt an. Das Thema der Kundgebung sei laut Vogels Homepage „Wie steht der Islam zum Terrorismus?“
Die Demokratie hält der Kölner Prediger für sittlich minderwertig gegenüber dem islamischen Gesetz, von Menschen erlassene Vorschriften sind für den Salafisten letztlich nicht wichtig, weshalb er und seine Gruppe Einladung zum Paradies die geltende Ordnung immer wieder kraftvoll ignorieren, indem sie beispielsweise, so geschehen im September 2010 in Mönchengladbach-Eicken, nächtliche und auch ungenehmigte Großgruppengebete auf dem Marktplatz organisierten.(1)
Im Jahr 2010 empfahl Pierre Vogel der Bundeskanzlerin, probeweise und lokal das verfassungswidrige islamische Strafrecht einzuführen.(2)
Um die Relevanz des Predigers zu bewerten, ist ein Blick auf dessen Veranstaltungen zweckmäßig. Zwei Ereignisse des Jahres 2011 seien hier betrachtet, Frankfurt am 20.04. und Koblenz am 29.05. Vogels Ehrengäste beider Tage verweisen auf den von Mumbay (Indien) aus aktiven Salafisten Zakir Naik.
Am 20. April 2011 kamen auf dem Roßmarkt 1500 Sympathisanten der extremistischen Missionare Pierre Vogel und Bilal Philips zusammen.(3)Etwa 1500 Menschen hörten den prominenten Salafisten zu, Menschenrechtsgruppen protestierten unweit davon gegen Islamismus und Scharia. Die behördliche Auflage, die Geschlechter nicht zwangsweise zu trennen, wurde umgangen,(4) für die Geschlechtertrennung sorgte eine Ordnerin:
„Alle Brüder bitte nach ganz links.“
Dem in Jamaika geborenen und in Kanada aufgewachsenen Philips wurde unmittelbar nach dem Auftritt auferlegt, Deutschland innerhalb von drei Tagen zu verlassen.
Bilal Philips hat Einreiseverbot in den USA, 2007 galt er in Australien als Nationales Sicherheitsrisiko und erhielt daher kein Visum. Philips rief in den Neunziger Jahren Konvertiten zum Islam dazu auf, in Bosnien „für die Muslime“ zu kämpfen. Der für seine schwulenfeindlichen Äußerungen bekannte Prediger hält Vorträge an der von Zakir Naik (s. u.) geleiteten Islamic Research Foundation im indischen Mumbai (Bombay). Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) protestierte 2009 dagegen, dass Bilal Philips pauschal Homosexualität mit Pädophilie und Inzest gleichsetzt und als „Bedrohung für die Gesellschaft insgesamt“ zusammenfasst.(5),(6)
Philips soll mehrfach zur Ermordung von Homosexuellen aufgerufen haben.(7)
In Koblenz will Pierre Vogel noch in diesem Monat mit einem anderen international bekannten salafistischen Prediger auftreten, es geht um Abdur Raheem Green (http://www.islamsgreen.org/) aus England. Der aus Daressalam (Tansania) stammende Green ist ein weiterer prominenter Missionar der islamischen Gegenmoderne, die Salafismus genannt wird und welche die Lebensweise der Zeit zwischen 622 und 855 n. Chr. verherrlicht.
Auch Green begründet religiös, dass der Islam mit der Demokratie unvereinbar ist und dass das islamische Rechtssystem, die Scharia, einem jeden von Menschen ersonnenen Gesetz sittlich überlegen sei. Urheber des Islamischen Rechts ist für Salafisten bzw. orthodoxe Muslime Allah, der nicht nur innerseelisch, sondern auch in allen gesetzgeberischen Belangen Regent sein muss, Souverän.
Vor tausenden von Zuhörern predigte Green in Indien:
“Der Islam ist mit der Demokratie nicht kompatibel.”
In Indien ist Abdur Raheem Green vor vier Jahren Gast von Zakir Naik gewesen. Dr. Naik fordert die Todesstrafe für Glaubensabtrünnige und den Hidschab (Schleier(8)) für die Frau.
Die Unverschleierte, so der Mediziner, gerate in Gefahr, vergewaltigt zu werden. Die von ihm so genannte westliche Gesellschaft habe die Frau in den erniedrigten Status einer Konkubine herabgedrückt und verzerre die maskuline Identität in Richtung von hoffnungsloser Sinnsuche und barbarischem Sexkonsum. Erst der Islam hebe die Frau wieder hinauf zu ihrer eigentlichen Bestimmung und wahren femininen Würde. Zakir Naik verachtet die USA („America, the biggest terrorist“), bewundert Osama bin Laden theologisch und betreibt den Fernsehkanal Peace TV, der sich an die Muslime Indiens richtet. Tatsachenfern stellt das „Friedensfernsehen“ die New Yorker Terrorangriffe als antiislamisches Werk der US Regierung dar.(9)
Neben der Wertschätzung der Todesstrafe für Glaubensabtrünnige,
“People who change their religion should face the death penalty”,
fiel der gottesfürchtige Green-Gastgeber Naik durch sein Interesse am Dschihad auf:
„If Osama Bin Laden is terrorizing the enemies of Islam, I am with him. If he is terrorizing America, the biggest terrorist, then I am with him. Every Muslim should be a terrorist.“(10)
Im Januar 2010 wurden bei einer bundesweiten Razzia der Polizei in Privatwohnungen und in wahhabitischen bzw. salafistischen Moscheen gegendemokratisch und frauenfeindlich orientierte Bücher sowie Filme und CDs beschlagnahmt. Darunter war auch die vom saudi-arabischen Islamgelehrten Abd ar-Rahman asch-Schiha (Abdul Rahman al-Sheeha) verfasste Schrift Frauen im Schutz des Islam(11),(12), in der verheirateten männlichen Rechtgläubigen erlaubt wird, ihre widerspenstigen Ehefrauen erst zu ermahnen, dann im Ehebett zu meiden und zuletzt im Namen der Religion
„zu schlagen, ohne zu verletzen, Knochen zu brechen, blaue oder schwarze Flecken auf dem Körper zu hinterlassen, und unter allen Umständen vermeiden, ins Gesicht zu treffen.“
Bereits ein Jahr vor der Razzia war das Buch Frauen im Schutz des Islam durch ein Gremium der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen (15. Januar 2009).
Andere Schriften desselben Klerikers aus Saudi-Arabien wurden noch am 26.12.2010 in Mönchengladbach auf dem Außengelände der zeitweilig einen illegalen Kindergarten betreibenden, an jenem Tag allerdings behördlich versiegelten salafistischen Moschee verteilt.
Religiöses Frauenprügeln ist von Artikel 4 (2) GG Ausübung der Religion nicht gedeckt. Wer derartige Bücher verteilt, braucht die bundesdeutsche Verfassung offensichtlich nicht mehr, sondern will einen anderen Staat. Im Zusammenhang mit den beschlagnahmten Büchern vom Januar 2010 sind in der Presse die Namen Mohammed Ciftci (Braunschweig), Pierre Vogel (Köln) und Sven Lau (Mönchengladbach) genannt worden.
Bis Ende März 2011 war Scheich Muhamed Seyfudin Ciftci spirituelle Autorität beim Verein Einladung zum Paradies (EZP), dessen bekanntester Prediger Pierre Vogel ist. Auch am heutigen Tage verlinkt EZP (Sven Lau, www.ezpmuslimportal.de) zum Braunschweiger Ciftci („Scheikh Abu Anas“), zu Pierre Vogel, zum Al-Tamhid-Verlag (K. Benhsain, Bonn) und zur Islamic Online University (IOU) von Bilal Philips.(13)
Die Hannoversche Allgemeine (HAZ) beruft sich auf Landes- und Bundesverfassungsschützer, die wissen, dass das Ziel des an Ciftcis Braunschweiger „Islamschule“ gelehrten Salafismus die Abkehr von der Demokratie und die Hinwendung zum Gottesstaat ist. „Islamschule“ bietet ein Online-basiertes Fernstudium nach saudi-arabischem Lehrplan an, 200 Studenten sollen dort eingeschrieben sein und den salafistischen bzw. hanbalitisch-wahhabitischen Islam lernen. Ciftcis Scharia-Lehrstätte ist seit Jahren im Visier der niedersächsischen Verfassungsschützer, der im Sommer 2010 geplante Umzug nach Nordrhein-Westfalen (Mönchengladbach) wurde bislang nicht umgesetzt.
Volkssouveränität gelte, so die HAZ weiter, für Salafisten als unsittliche Weltanschauung:
Ziel des dort gelehrten Salafismus sei ein rigider „Gottesstaat“, wie er in der Frühzeit des Islam herrschte. Demokratie gelte für Salafisten dagegen als „falsche Religion“.(14)
Die WELT (20.01.2010) schreibt über die gezielt desintegrierende Arbeitsweise der Salafisten:
Sie schwören zwar der Gewalt ab, verfolgen aber unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit und Gesetzestreue antidemokratische Ziele. Mit propagandistischen Mitteln wird versucht, Vorstellungen und Werte in der hiesigen Gesellschaft zu verankern, die nicht nur laufende Dialog- und Integrationsbemühungen untergraben, sondern auch die Gültigkeit geltender Rechtsnormen aushebeln.
Die salafistischen Netzwerke, die von Verfassungsschützern teilweise dem dschihadistischen Spektrum zugerechnet werden, wollen also nicht die wichtige Integration, sondern die Abschottung, die Segregation, ihre Rede von religiöser Toleranz bedeutet geheiligte Frauenentrechtung, und wenn sie Koexistenz sagen, sollten wir Apartheid verstehen.
Salafisten verlangen von ihren Frauen eine extreme Weise der Verschleierung, grundsätzlich gelten Ganzkörperbedeckungen mit Niqab (Gesichtsschleier) als verpflichtend.
Anders als es die jenseitszentrierten Herren Ciftci, Vogel und Lau sehen, ist für uns Säkulare, also auch für die Muslime unter uns, Demokratie keine „falsche Religion“, sondern dient überhaupt nicht der Rettung der Seele. Erst die freiheitlich-demokratische Grundordnung und Lebensweise, die mit dem islamischen Recht nicht möglich ist, schafft die für jeden Einzelnen, auch für jede Frau, zugänglichen Grundrechte und Bürgerrechte.
Viele der Menschen, die der „Einladung zum Paradies“ auf den Leim zu gehen drohen, sind zwischen zwanzig und vierzig Jahre alt. Durch schlechte oder fehlende Schulabschlüsse sowie die allgemein schwierige wirtschaftliche Situation sozial und ökonomisch marginalisiert und von der gesellschaftlichen Teilhabe weitgehend ausgeschlossen, ist es einem hohen Prozentsatz dieser Menschen noch nicht gelungen, in der Gesellschaft sicher Fuß zu fassen. Besteht dann durch angespannte Familienverhältnisse wenig Rückhalt und Zuspruch, ist die Wahrscheinlichkeit einer Sinnkrise groß. Mit seinem manichäischen Schwarz-Weiß-Denken, den einfachen Erklärungsmustern, klaren Regeln, simplen Lösungen und nicht zuletzt durch die scheinbare Aufwertung des verletzten Egos bieten salafistische Netzwerke jungen Leuten, die nach Orientierung, Rechtleitung und Anerkennung suchen, einen aus Sicht der Angeworbenen plausiblen Ausweg aus ihrer Misere an. Jetzt gehört man zu Allahs auserwähltem Volk und steht als Rechtgläubiger endlich auf der Seite der Gewinner.(15)
Doch auch angehende Akademiker fallen in das Beuteschema der Missionare, vor allem weibliche Studierende. Vor zehn bis zwölf Monaten lagen Werbeflyer von Einladung zum Paradies in den Fluren und Aufenthaltsräumen der Hochschule Niederrhein aus, einer eigentlich zur weltanschaulichen Neutralität verpflichteten Institution.
Insbesondere Kinder und Jugendliche sind davor zu bewahren, von den Salafisten angeworben zu werden.
Im Mai 2010 ist ein zwölfjähriges Kind in einer Mönchengladbacher Arztpraxis von einem erwachsenen Islamisten, der religiöse Kleidung trug, zu sportlichen und erlebnisorientierten Veranstaltungen angeworben worden, dem Jungen wurde eine Visitenkarte von Einladung zum Paradies (EZP) zugesteckt.(16)
EZP betrieb am Nachmittag des 09.04.2011 in der Innenstadt von Mönchengladbach (MG Rheydt, Marienplatz) einen überdachten Infotisch. Dort fanden sich gegen 17:20 Uhr zwei Mädchen im Alter von schätzungsweise elf und sechs Jahren ein, die sich mindestens zwanzig Minuten lang mit den Aktivisten unterhielten und das ausliegende Informationsmaterial gemeinsam betrachteten. Bei dem sonnigen, warmen Wetter brachte ein Salafist ein Tablett mit Eisbechern heran, die Missionare und auch die beiden Kinder erhielten jeweils ein Eis. Das Anwerben von Kindern und Jugendlichen, die nicht in Begleitung ihrer Eltern sind, ist niemandem erlaubt und sollte allen erwiesenermaßen verfassungsfeindlichen Gruppen erst recht nicht gestattet werden.
Mit dieser Petition fordern wir die Abgeordneten des Hessischen Landtages, die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth, die Frankfurter Stadtverwaltung und die Ratsmitglieder der Stadt Frankfurt dazu auf, deutlich zu sagen, dass eine an der Scharia orientierte Missionsveranstaltung auf dem Frankfurter Roßmarkt untersagt werden soll.
In Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz sollte die Stadt Frankfurt dafür Sorge tragen, dass Kindern und Jugendlichen am 07.05.2011 der Zutritt zur Veranstaltung Pierre Vogels verunmöglicht wird.
Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz beinhaltet, Gefährdungen möglichst nicht entstehen zu lassen (struktureller Jugendschutz), über Gefährdungen aufzuklären und zur Bewältigung anzuleiten (erzieherischer Jugendschutz), den Umgang mit Gefährdungen zu regeln (gesetzlicher Jugendschutz).(17)
Hessische Landesregierung und Frankfurter Stadtverwaltung sollten die Öffentlichkeit aktiv und fundiert über den Salafismus informieren, jene jugendgefährdende, menschenfeindliche und dezidiert frauenverachtende Strömung des fundamentalistischen Islam.
Die Adressaten dieses Briefes sollen dazu beitragen, dass eine derartig misogyne und demokratiefeindliche Gruppe wie Einladung zum Paradies auf dem Frankfurter Stadtgebiet und im Bundesland Hessen in den nächsten Jahren keinen Infotisch aufstellen oder ähnliche Aktivitäten im öffentlichen Raum sowie in städtischen Einrichtungen durchführen darf.
Der Verein, in dem Pierre Vogel Mitglied ist, nennt sich Einladung zum Paradies und beansprucht die Deutungshoheit zum Islam. Alle anders ausgerichteten Muslime befinden sich demzufolge einem Irrweg, muslimische Säkulare wie Bassam Tibi oder Necla Kelek droht die Zuschreibung der Apostasie.
Für alle säkularen muslimisch geprägten Demokraten müssen wir uns einsetzen. Den Kindern und Enkelkindern sowohl der Konvertiten zum Islam als auch der muslimisch sozialisierten Einwanderer der Sechziger und Siebziger Jahre haben wir den Weg in die kulturelle Moderne offen zu halten. Frauenrechtlerinnen, gerade denen mit einem so genannten islamischen Migrationshintergrund, dürfen wir nicht in den Rücken fallen, indem wir zum Salafismus schweigen bzw. ihm Werbung ermöglichen.
Integration bleibt unsere wichtigste Aufgabe. Es ist unser Ziel, Bürgerinnen und Bürger zu integrieren: In den Arbeitsmarkt, in die Frauen und Atheisten gleich behandelnde Solidargemeinschaft, in Sprachfähigkeit und Sprachkultur. Hier wird deutlich: Wir integrieren in die universellen Menschenrechte (AEMR, 10.12.1948), nicht in die Scharia. Wir integrieren in das Grundgesetz, nicht in die religiös begründete Segregation und die Geschlechterapartheid des islamischen Fundamentalismus.
Der Adressat dieser Petition muss die für den morgigen Samstag (07.05.2011) geplante salafistische Kundgebung verbieten, denn der Kinder und Jugendschutz ist nicht zu gewährleisten, die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger kann nicht garantiert werden, da am selben Tag in Frankfurt ein sehr großes Fußballspiel stattfindet und weil das erträgliche Maß, das eine freiheitliche Demokratie dulden kann und muss, überschritten ist.
Das vielfache gegendemokratische Reden Pierre Vogels und seiner von ihm geschätzten Gastredner Philips und Green, die Aggressivität seiner Ordner und Sympathisanten, ein Fotograf erhielt einen Schlag auf den Hinterkopf,(18)sowie das Umgehen mehrerer behördlicher Auflagen lassen die für morgen geplante Durchführung der Veranstaltung „Wie steht der Islam zum Terrorismus?“ nicht zu, eine Genehmigung der EZP-Kundgebung ist zu versagen.
Mit freundlichen Grüßen
Gabi Schmidt
Sozialpädagogin
Edward von Roy
Diplom-Sozialpädagoge (FH)


Quellen
1l. Rheinische Post, 10.09.2010, von Jan Drebes und Gabi Peters
http://www.rp-online.de/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/Salafisten-Demos-in-Gladbach_aid_905274.html
2l. „Ein Jahr Scharia, für Ehrenmord gibt es die Todesstrafe, für Klauen und Raub gibt es die Hand ab, da wollen wir mal gucken, wie das Ganze sich nach einem Jahr entwickelt“
BürgerZeitung Mönchengladbach
http://www.bz-mg.de/stadtbezirk-nord/eicken/salafisten-post-und-schroeren-fordern-innenminister-ralf-jager-spd-soll-tatig-werden.html
DER TAGESSPIEGEL, 20.12.2010, vom Ulrich Kraetzer
http://www.tagesspiegel.de/politik/radikaler-rueckschlag/3637256.html
3l. FOCUS, 20.04.2011
Nach Ansicht von Hessens Innenminister Rhein und dem Verfassungsschutz tragen radikal-islamische Prediger wie der deutsche Konvertit Vogel zur Radikalisierung junger Muslime bei. Ihre Thesen verbreiten durften sie dennoch.
http://www.focus.de/politik/deutschland/kundgebung-umstrittene-islam-prediger-sprechen-in-frankfurt_aid_620324.html
DER SPIEGEL, 21.04.2011
Die Sicherheitskräfte greifen durch: Der radikalislamistische Prediger Bilal Philips wird aus Deutschland ausgewiesen. Die Polizei habe ihm eine entsprechende Verfügung der Frankfurter Ausländerbehörde am Mittwochabend übergeben, teilte Polizeisprecher Jürgen Linker mit. Bilal, der als Hassprediger gilt, hatte zuvor mit dem salafistischen Konvertiten Pierre Vogel bei einer umstrittenen Veranstaltung zum Thema „Islam – die missverstandene Religion“ in der Frankfurter Innenstadt vor rund 1500 Menschen gesprochen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,758369,00.html
4l. Frankfurter Rundschau Stefan Behr, 20.04.2011:
Das Verwaltungsgericht hatte zur Auflage gemacht, dass Männer und Frauen nicht voneinander getrennt werden dürfen. Aber die muss keiner trennen. Das macht das Publikum schon selbst. Rechts von der Bühne stehen die Frauen. Links von der Bühne stehen die Männer. Funktioniert bestens. Nur ganz hinten, wo das eher unorthodoxere Publikum steht, hilft eine Ordnerin sanft nach: „Alle Brüder bitte nach ganz links.“
http://www.fr-online.de/frankfurt/duestere-fronten/-/1472798/8365316/-/index.html
Süddeutsche, 21.04.2011
Trotz zahlreicher Proteste sind die radikalislamistischen Prediger Pierre Vogel und Bilal Philips in der Bankenstadt Frankfurt aufgetreten. Vor rund 1500 Menschen – streng getrennt nach Männern und Frauen – sprachen sie an diesem Mittwoch auf dem Roßmarkt in der Innenstadt etwa zwei Stunden über den „Islam – die missverstandene Religion“
http://www.sueddeutsche.de/politik/nach-auftritt-in-frankfurt-schwulenhassender-islam-prediger-ausgewiesen-1.1087848
5l. DER TAGESSPIEGEL, 11.06.2009
Der ebenfalls von der Moschee angekündigte Vortrag des islamistischen Konvertiten und Ex-Profiboxers Pierre Vogel findet offenbar statt. Die Al-Nur-Moschee gilt in Sicherheitskreisen als potenzieller Durchlauferhitzer für Muslime, die sich radikalisieren.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/hassprediger-kommt-doch-nicht/1534432.html
6. The consequence of AIDS is enough to prove that homosexuality is evil and dangerous to society.
The Prophet cursed men who imitated women and women who imitated men. The Western fashion industry is controlled by homosexuals who attempt to blur the distinction between males and females in order to make their behavior more acceptable. (Bilal Philips)
http://www.hidayat.org/blog/2007/03/09/islam-and-homosexuality/
7. LSVD: In einem 18-minütigen, im Internet zugänglichen Video rechtfertigt Philips die Tötung Homosexueller.
http://www.lsvd.de/1178.0.html
Predigt von Bilal Philips zum Thema Homosexualität, ab Minute 16:00.
http://www.youtube.com/watch?v=AerCqUUxiUo
8. Hidschab
The four major Sunni schools of thought (Hanafi, Shafi’i, Maliki and Hanbali) hold that entire body of the woman, except her face and hands – though a few clerics say face, hands – is part of her awrah, that is, the parts of her body that must be covered during prayer and in public settings.
http://en.wikipedia.org/wiki/Hijab#Dress_code_required_by_hijab
Hidschab oder Hijab (ḥiǧāb ‚Vorhang‘) ist der arabische Name einer islamisch begründeten Körperbedeckung für Frauen, die nicht nur den Kopf, sondern auch den Körper als Ganzes bedeckt. In Saudi-Arabien ist das Tragen des Hidschab Pflicht, Zuwiderhandlungen werden bestraft. …
Rechtsgelehrte wie z. B. Sayyid Abul Ala Maududi oder der ehemalige Vorsitzende der saudischen Ulama, Abd al-Aziz ibn Baz, vertreten hingegen einen strengeren Standpunkt. Nach ihrer Ansicht müssen auch Gesicht und Hände bedeckt werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hidschab
In den Staaten Saudi-Arabien und Iran ist der Hidschab für Frauen aufgrund staatlicher Gesetze verpflichtend. Bei Nichtbeachtung der Vorschrift drohen empfindliche Strafen (u. a. Züchtigungen). In vielen muslimischen Staaten besteht für Muslimas praktisch die Verpflichtung zum Hidschab, etwa im Jemen, im Oman und den anderen kleinen Golfstaaten sowie in Afghanistan und neuerdings, nach der Machteroberung durch die Hamas 2007, auch im Gaza-Streifen, wo Frauen ohne Kopftuch bedroht werden. Im Irak werden Frauen, die kein Kopftuch tragen, oder sonst „unislamisch“ gekleidet sind, zunehmend Opfer von Gewalttaten bis hin zu Mord. Auch Angehörige anderer Glaubensrichtungen, etwa Christinnen, werden zum Tragen des Kopftuchs gezwungen.
Begründet wird der Zwang zum Hidschab mit der koranischen Vorschrift, das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten. Nach klassischem islamischen Recht (scharia) sind Zwangsmittel dazu nicht nur erlaubt, sondern Pflicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hidschab#Hidschab_als_Zwang
9. Hassprediger Zakar Naik (Peace TV. Mumbai / Bombay, India) bewundert Osama bin Laden theologisch und fordert den weiblichen Schleier. In: THE TIMES (The Sunday Times), 30.05.2010. David Leppard: Muslim preacher of hate is let into Britain
Zakir Naik, an Indian televangelist described as a “hate-monger” by moderate Muslims and one Tory MP, says western women make themselves “more susceptible to rape” by wearing revealing clothing. … According to reports in the Indian media, his organisation, the Islamic Research Foundation in Mumbai, was where Rahil Abdul Rehman Sheikh, suspected of being commander of a series of train bombings in Mumbai, and other alleged terrorists spent much of their time before the attacks. …
Zakir Naik: “Western society has actually degraded [women] to the status of concubines, mistresses and social butterflies, who are mere tools in the hands of pleasure seekers and sex marketeers”
“People who change their religion should face the death penalty”
http://www.timesonline.co.uk/tol/news/politics/article7140235.ece
10. Zakir Naik und der heilige Krieg der al-Qaida:
http://wikiislam.net/wiki/Rebuttals_to_Zakir_Naik#Support_for_Osama_Bin_Laden
Dr. Zakir Naik interviews Abdur Raheem Green
http://www.grandestrategy.com/2010/03/dr-zakir-naik-interviews-abdur-raheem.html
11 Verfassungsschutz Baden-Württemberg zum Buch Frauen im Schutz des Islam (Abd ar-Rahman asch-Schiha) – Indiziertes Buch liegt an Informationsständen und bei Vorträgen in Baden-Württemberg aus
http://www.verfassungsschutz-bw.de/index.php?option=com_content&view=article&id=921:082009-indiziertes-buch-liegt-an-informationsstaenden-und-bei-vortraegen-in-baden-wuerttemberg-aus&catid=201:meldung&Itemid=327
WELT-online vom 20. Januar 2010 – Polizei stellt frauenfeindliche Islam-Bücher sicher
http://www.welt.de/politik/deutschland/article5921859/Polizei-stellt-frauenfeindliche-Islam-Buecher-sicher.html
12 If that doesn’t work, he can „leave the wife’s bed.“ Finally, he may „beat“ her, though it must be without „hurting, breaking a bone, leaving blue or black marks on the body and avoiding hitting the face, at any cost.“ …
Such appalling recommendations, drawn from the book „Woman in the Shade of Islam“ by Saudi scholar Abdul Rahman al-Sheha, The notion of using physical punishment as a „disciplinary action,“ as Sheha suggests, especially for „controlling or mastering women“ or others who „enjoy being beaten,“ is common throughout the Muslim world.
http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/content/article/2006/10/20/AR2006102001261.html
13 Sven Lau (EZP) verlinkt am 06.05.2011 zur Islamic Online University (IOU) von Bilal Philips
http://www.ezpmuslimportal.de/index.php?option=com_weblinks&view=category&id=2&Itemid=94&lang=de
http://www.islamiconlineuniversity.com/
14 Hannoversche Allgemeine vom 03. August 2010 – Umstrittene Islamschule in Braunschweig plant Umzug nach NRW
http://www.haz.de/layout/set/gallery/layout/set/gallery/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Umstrittene-Islamschule-in-Braunschweig-plant-Umzug-nach-NRW
15 Diese deutsch- oder auch türkischsprachige Propaganda fällt dort, wo Jugendliche Identitätskrisen durchleben, auf fruchtbaren Boden: Mit Filmen, Vorträgen und Texten werden aufgrund ihrer einfachen, widerspruchsfreien und totalitären Aussagen gerade bei Jugendlichen immer wieder neue Anhänger für das salafistische Wertesystem gewonnen. Die Integration in salafistische Gemeinschaften wird dabei von einem Radikalisierungsprozess begleitet, der in mehreren Stufen verläuft und dazu führen kann, dass sich Einzelne zur Begehung von Gewalttaten entschließen (Jihadisierung).
Quelle: Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg 2009, Seite 37-38
http://www.sicherheitsforum-bw.de/x_loads/vsbericht_bw_2009.pdf
16 Gabi Peters, Tina Stockhausen: Islamisten werben Jugendliche an. Rheinische Post, 06.08.2010.
„Der Junge war allein da, und meine Mitarbeiterin hörte, wie der Mann ihn einlud vorbeizukommen“, erzählt sie. „Es gebe dort tolle Sachen. So könne er zum Beispiel Boxen lernen.“ Die Visitenkarte vom Verein „Einladung ins Paradies“ (EZP), die der Mann dem Zwölfjährigen zusteckte, nahm sie an sich.
http://www.rp-online.de/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/Islamisten-werben-Jugendliche-an_aid_890623.html
17 Gesetzliche Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz
Sigmar Roll (überarbeitete Fassung, Stand: 01.01.2011).
http://www.familienhandbuch.phase4.de/rechtsfragen/kinderrechte/gesetzliche-regelungen-zum-kinder-und-jugendschutz
18 Journal Frankfurt, 21.04.2011
Fotografen hatten hier nichts zu lachen: Rüde Ordner schreckten nicht davor zurück, die Presseleute anzugreifen, ein Fotograf erhielt einen Schlag auf den Hinterkopf. Andere wurden verbal bedroht.
http://www.journal-frankfurt.de/?src=journal_news_einzel&rubrik=2&id=12978
Frankfurter Rundschau, 20.04.2011, Stefan Behr:
Ein paar Meter weiter streitet sich eine verschleierte Frau mit den Polizisten, die sie kontrollieren wollen. „Islam – der Weg ins Paradies“ steht auf ihrem Schild. „Wir brauchen hier eine Frau an der Kontrolle, eine Polizistin“, brüllt ein Polizist in Richtung seiner Kollegen.
http://www.fr-online.de/frankfurt/duestere-fronten/-/1472798/8365316/-/index.html

 

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