Hartmut Krauss



Zur Kritik der globalkapitalistischen/supranationalen Bevölkerungstransferpolitik



I.

Die Institutionen und Gremien der UN sowie der EU verfolgen schon seit einigen Jahren eine sogenannte migrations- und flüchtlingspolitische Agenda, die systematisch und umfassend auf die im Folgenden umrissenen Ziele konzentriert ist und sich in einem verzweigten Dickicht aus zum größten Teil sehr kryptischen Texten, Abkommen, Deklarationen, Berichten etc. wiederfindet.

Dabei geht es erstens um die mit hehren Phrasen und Parolen als unantastbares Dogma beschworene Umsiedlung eines Teils der Überbevölkerung aus vormodern-rückständigen afrikanischen und islamisch-patriarchalisch geprägten Krisenregionen vorzugsweise nach Europa. Hier soll diese „Umsiedlung“ dazu dienen, das von Schrumpfvergreisung beeinträchtigte Arbeitskräfte- und Konsumentenpotenzial zu stabilisieren. Dabei handelt es sich letztendlich um eine globalkapitalistisch motivierte Agenda ohne Thematisierung der sozialen und kulturellen Destruktivkräfte, die aus dieser „Umlagerung“ von normativ gegensätzlich und dysfunktional geprägten Menschenmassen hervorgehen. Deshalb wird von manchen der nicht so ohne Weiteres von der Hand zu weisende Verdacht geäußert, es ginge den globalkapitalistischen Migrationsstrategen um die – im Endeffekt konterrevolutionär-antiaufklärerische – Auslöschung der europäischen Identität zwecks Erzeugung zukünftiger Generationen von identitätslosen und deshalb leicht manipulier- und beherrschbaren „Einheitsmenschen“. Dazu passt jedenfalls die klare Aussage des ehemaligen französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy am 17. Dezember 2008 in Palaiseau zu führenden EU-Politikern als Vorsitzender des Europäischen Rates: „Was also ist das Ziel? Das Ziel ist die Rassenvermischung! Die Herausforderung der Vermischung der verschiedenen Nationen ist die Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Es ist keine Wahl, es ist eine Verpflichtung. Es ist zwingend. Wir können nicht anders, wir riskieren sonst Konfrontationen mit sehr großen Problemen. Deshalb müssen wir uns wandeln, und werden uns wandeln. Wir werden uns alle zur selben Zeit verändern. Unternehmen, Regierung, Bildung, politische Parteien und wir werden uns diesem Ziel verpflichten. Wenn das nicht vom Volk freiwillig getan wird, dann werden wir staatliche zwingende Maßnahmen anwenden!“1

Auch andere politische Funktionäre des EU-Konstrukts wie der niederländische Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, propagieren offen die Vermischung unterschiedlicher, im Falle der muslimischen Massenzuwanderung: inkompatibler Kulturen mit all ihren Folgen, wobei sie als abgrenzendes Alibi für ihr Ansinnen den Popanz ethnisch absolut homogener Kulturen an die Wand malen, den in dieser Form kaum jemand vertritt. „‚Europäische Kultur und europäisches Erbe‘, so Timmermans, ‚seien lediglich soziale Konstrukte und jeder, der etwas anderes behaupte, sei engstirnig‘, sagte der europäische Politiker in einer Rede beim EU Fundamental Rights Colloquium in 2015“. „Timmermans sprach sich dafür aus, dass in keinem Land und selbst in ‚den entferntesten Plätzen des Planeten‘ homogene Gesellschaften bestehen bleiben. Die Kulturen sollten weltweit vermischt werden. Um dieses Ziel möglichst bald zu erreichen forderte er die Mitglieder des EU-Parlaments dazu auf ihre Anstrengungen zu intensivieren.“2

Um das Ziel der multikulturalistischen Auflösung europäischer Gesellschaften im Interesse globalkapitalistischer Ambitionen durchzusetzen, wird jede Form nationalstaatlicher Zuwanderungskontrolle und -begrenzung als „Abschottung“ diffamiert. So forderte etwa der ehemalige Präsident der EU-Kommission, José Manuel Barroso in einer Ansprache vor der International Bar Association (IBA) in Wien: „Man sollte den einzelnen Nationalstaaten die Einwanderungspolitik aus den Händen nehmen! Internationale Migration sollte der gleichen Art von Regeln unterworfen sein, wie z.B. Luftverschmutzung!“3 Wie abenteuerlich verfehlt diese selbstzerstörerische Ausrichtung ist, erhellt als Kontrast eine Interviewaussage des kuwaitischen Funktionärs Fahad al-Shalami zur Frage, warum die Golfstaaten noch nicht einmal syrische Flüchtlinge aufnehmen: „Kuwait und die Golfstaaten sind sehr teuer und deshalb für Flüchtlinge nicht angemessen. (…) Und letztlich kann man Menschen, die aus einer anderen Atmosphäre und von einem anderen Ort kommen, nicht akzeptieren. Diese Leute haben psychische Probleme, sind traumatisiert. Deshalb könne man sie nicht in die Golfstaaten versetzen“4.

Im Gegensatz zu dieser ungeschminkten kuwaitischen Abschottungserklärung forderte der Sondergesandte für Migration und Entwicklung beim UNO-Generalsekretär, Peter Sutherland, „in einem Interview Anfang Oktober 2015 eine Einwanderung nach Deutschland von mindestens einer Million pro Jahr und plädierte dafür, ‚Erinnerungen und Bilder unseres eigenen Landes abzuschaffen.‘“5 (Also ein ganz offener Aufruf zur Zerstörung europäischer Identität in ihrer jeweils nationalspezifischen Form als notwendiges Gegenstück zum beabsichtigten Bevölkerungstransfer sowie zur Schaffung eines EU-bürokratischen Herrschaftssystems.)

Bereits 2000 hatte die Abteilung Bevölkerungsfragen der Vereinten Nationen unter dem Leitwort „Bestandserhaltungsmigration“ eine Auslagerung der Überbevölkerung von den vormodern-rückständigen Ländern Asiens und Afrikas in das schrumpfvergreisende Europa als zentrale Strategie empfohlen. Dabei bezieht sich der Begriff „Bestandserhaltungsmigration“ „auf die Zuwanderung aus dem Ausland, die benötigt wird, um den Bevölkerungsrückgang, das Schrumpfen der Erwerbsbevölkerung sowie die allgemeine Überalterung der Bevölkerung auszugleichen.“6 In diesem Kontext wurden für eine Reihe von Ländern, deren Fruchtbarkeitsziffern allesamt unter dem Bestandserhaltungsniveau liegen, die Höhe der zur Bestandserhaltung erforderlichen Zuwanderung errechnet und die möglichen Auswirkungen dieser Zuwanderung auf den Umfang und die Altersstruktur der Bevölkerung untersucht. Im Szenario IV, das darauf abzielt, die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre) konstant zu halten, läge demnach in der Perspektive 2000-2050 die Gesamtzahl der Einwanderer nach Deutschland bei 24 Millionen (bzw. 487.00 pro Jahr).

In einem Dokument der EU-Kommission mit dem Titel „The 2015 Ageing Report“ wird eine Gesamt-Nettoeinwanderung in die EU von 55 Millionen Menschen bis 2060 prognostiziert7.

Zweitens soll dieser Umsiedlungsprozess von einem bislang oftmals chaotisch-irregulären Geschehen in einen geordneten, legalisierten, möglichst reibungslosen und im Endeffekt quantitativ ausgeweiteten Vorgang überführt werden, wie bereits der Name sagt: „Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“, der zusätzlich mit einer Lenkung von Flüchtlingsströmen flankiert werden soll. Unter Hinweis auf die Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der EU wird in einer Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2018 allein im Hinblick auf die Quantität der Umsiedlung von Flüchtlingen auf die Tatsache bzw. konkrete Vorgabe verwiesen, „dass die EU mindestens 20% der jährlichen Prognose über den weltweiten Neuansiedlungsbedarf neu ansiedeln muss“. George Soros hatte zudem in einem Artikel mit dem Titel „Wiederaufbau des Asylsystems vom 26. September 2015 folgendes diktiert: „Erstens muss die EU auf absehbare Zeit jährlich mindestens eine Million Asylbewerber aufnehmen. (…) Die EU sollte für jedes der ersten beiden Jahre 15.000 Euro … pro Asylbewerber bereitstellen, um die Kosten für Unterkunft, Gesundheitsversorgung und Bildung zu decken und die Aufnahme von Flüchtlinge für die Mitgliedstaaten attraktiver zu gestalten. (…) Ebenso so wichtig ist es, dass sowohl Staaten als auch Asylbewerber ihre Präferenzen mit möglichst geringem Zwang äußern können. Flüchtlinge dort unterzubringen, wo sie hinwollen – und wo sie gebraucht werden – ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Erfolg.“8

Laut dem „regionalen Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa“ vom 26. Juni 2018, das sich in seiner Mitteilung wiederum auf das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) berief, werden allein 2019 knapp 1,4 Millionen Menschen eine Umsiedlung in Länder ohne Krieg und Verfolgung benötigen. D.h. dass bei Neuansiedlungen ein Bedarfsanstieg von 17 Prozent erwartet wird. Hervorzuheben ist hier darüber hinaus die folgende Aussage in dieser offiziellen Mitteilung, die erneut die Abwiegelungspropaganda der deutschen Verfechter des Migrationspaktes Lügen straft, wonach die Pakte keine Zunahme der Migrationsströme bedeuten: „Im September 2016 haben mit der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten alle UN-Mitgliedsstaaten die Notwendigkeit anerkannt, Neuansiedlungen auszuweiten“9 (Hervorhebung von mir, H.K.).

Grundsätzlich wird den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen „die Verabschiedung detaillierter nationaler und subnationaler Aktionspläne“ empfohlen. Vor diesem Hintergrund ist der Hinweis darauf, die Globalen Pakte für Migration und für Flüchtlinge begründeten keine rechtlichen Verpflichtungen nach nationalem oder internationalem Recht lediglich Schall und Rauch zur Narkotisierung der Öffentlichkeit. Warum lautet die stets wiederkehrende Standardformel in diesen angeblich völlig unverbindlichen Papieren „Wir verpflichten uns“? Tatsächlich fungieren diese Richtlinien der UN sowie der EU für die Unterzeichnerstaaten als „soft law“, das dann auf nationaler Ebene zunächst in regierungspolitisch gestütztes Gewohnheitsrecht und später in „hard law“ umgesetzt werden soll.

Drittens sticht bei Durchsicht der entsprechenden Dokumente ins Auge, dass nur die (gegenüber jeglicher kritischer Betrachtung entzogenen) Migranten und Flüchtlinge als Subjekte von Rechten angesehen werden. Die Einwohner/Staatsbürger der Aufnahmeländer, also nach der „reinen bürgerlichen Lehre“ der demokratische Souverän, werden dagegen als rechtloses und zur passiven Hinnahme des Migrationsgeschehens verurteiltes Objekt gesetzt und als bloße Störvariable betrachtet, die es systematisch zu domestizieren gilt. Zu diesem Zweck werden zwei Grundstrategien angewandt: Zum einen die politisch-medial vorgegebene einzig legitime Sichtweise, dass Zuwanderung/Migration und Flüchtlingsaufnahme oder präziser: Bevölkerungstransfer etwas unhinterfragbar und kritiklos hinzunehmendes Positives sei und zum anderen die Etablierung eines Abschreckungs-, Schmäh- und Diffamierungsdiskurses, in und mit dem Kritik an massenhafter Zuwanderung von weltanschaulich-normativ zu großen Teilen gegensätzlich geprägten Gruppen mit vormodern-antiemanzipatorischen Grundeinstellungen per se als „rassistisch“, „fremdenfeindlich“, „islamophob“, rechtsradikal bis rechtpopulistisch etc. systematisch verleumdet wird10.

Das vielfältig artikulierte Grunddogma der internationalen Kaste der Umsiedlungsbetreiber lautet, dass nichtselektive (inhaltsabstrakte) Massenzuwanderung „den Aufnahmegesellschaften einen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen verschafft und ein Motor des Wirtschaftswachstums (und) der Innovation sein kann“. Dabei bleibt völlig ausgeblendet bzw. wird sorgfältig unterschlagen, welche Menschenmassen mit welchen normativen Orientierungen, Bewusstseinsformen, Einstellungen, Verhaltensweisen etc. unter dem Deckmantel eines neu erfundenen „Menschenrechts auf Migration“ umgesiedelt werden sollen und was für Konsequenzen dieses Umsiedlungsgroßprojekt für die Aufnahmegesellschaften in sozialökonomischer und sozikultureller Hinsicht mit sich bringt.

Dementsprechend folgt das Europäische Parlament in der genannten Entschließung dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und seinem Bericht „Migration zum Nutzen aller gestalten“ und „unterstützt rückhaltlos, dass sich eine positive Sichtweise der Migration langfristig durchsetzt und fordert EU- und internationale Informationskampagnen, durch die Aufmerksamkeit auf Belege gelenkt und ein Gegengewicht zu rassistischen und fremdenfeindlichen Tendenzen in unseren Gesellschaften geschaffen wird“ (S. 10). Es geht folglich um die Gleichschaltung der öffentlich-rechtlichen Medien sowie möglichst der Gesamtheit der meinungsbildenden Apparate und des gesamten Bildungswesen einschließlich der funktional erforderlichen ideologischen Anpassung und Zurichtung der dort Beschäftigten und Staatsbediensteten im Sinne der verordneten Migrations- und Umsiedlungsstrategie.

In einem informellen Papier mit dem Titel „Europäisches Rahmenabkommen zur Förderung der Toleranz“11, das im September 2013 veröffentlicht und dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments präsentiert wurde, wurde bereits eine Orientierung festgelegt, die sich dann auch im „Globalen Pakt für Migration“ wiederfindet:

A. Die Regierungen sollen sicherstellen, „dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (Fernsehen und Radio) einen bestimmten Prozentsatz ihrer Programme der Förderung eines Klimas der Toleranz (…) widmen.“ (Wobei „Toleranz“ im Kontext des globalkapitalistischen Migrationsdiskurses „unkritische Akzeptanz des verordneten Migrationsgeschehens und dessen Folgen“ bedeutet.) Zudem sollen die Regierungen alle Massenmedien ermutigen, sowohl öffentliche als auch private, „einen ethischen Verhaltenskodex anzunehmen, der die Verbreitung von Intoleranz verhindert und von einer Beschwerdekommission der Massenmedien überwacht wird.“

B. Die Regierungen werden dazu angehalten sicherzustellen, dass die Schulen „von der Grundschule an Kurse einführen, die die Schüler ermutigen, Vielfalt zu akzeptieren, und ein Klima der Toleranz gegenüber den Qualitäten und Kulturen anderer fördern.“ Anstatt also die eigene Identität der europäischen Schüler im Sinne der verallgemeinerungsfähigen Prinzipien und Werte der Aufklärung, der Säkularität und der Menschenrechte zu stärken und freiheitlich-antitotalitäre Grundüberzeugungen im Sinne eines humanistischen Universalismus zu vermitteln, sollen die Heranwachsenden ab der Grundschule einem kulturrelativistischen Brainwashing ausgesetzt werden, um sie so zu selbstbewusstseinsschwachen und konformen Untertanen des globalkapitalistischen Umbaus europäischer Gesellschaften in regressive multikulturalistische Stammesgesellschaften ohne weltanschaulich-normativen Wertekern zu erziehen.

C. Gefordert werden in diesem „Europäischen Rahmenabkommen für Toleranz“ darüber hinaus „Schulungen und Sensibilisierungskurse für Toleranz“ insbesondere für einschlägige Berufsgruppen: „Es ist besonders wichtig, die Fortbildung von Rechtsanwälten (einschließlich Richtern und Strafverfolgungspersonal), Verwaltern, Polizeibeamten, Ärzten usw. sicherzustellen.“ Die Bildungsministerien sollen entsprechende Unterrichtsmaterialien entwickeln und bereitstellen, um den Bedürfnissen der neuen ideologischen Toleranz(um)erziehung gerecht zu werden. „Die Instruktoren werden in einer Weise geschult, die sie befähigt, andere in Toleranzbewusstseinskursen zu schulen.“

D. Abgerundet wird diese ideologische Formierungsoffensive durch folgende Festlegung: „Die Produktion von Büchern, Theaterstücken, Zeitungsberichten, Zeitschriftenartikeln, Filmen und Fernsehsendungen – die ein Klima der Toleranz fördern – wird gefördert und gegebenenfalls von der Regierung subventioniert.“

E. Verknüpft und abgesichert werden soll diese ideologische Gleichschaltungsstrategie mit einer gezielten Kriminalisierung kritischer Einstellungen gegenüber der verordneten Migrations- und Flüchtlingspolitik sowie gegenüber kontranormativ eingestellten Umsiedlergruppen, wobei a) zwischen tatsächlicher rassistischer Hetze seitens kleiner rechtsextremistischer Gruppen und begründeter/legitimer Ablehnung nicht unterschieden, sondern aus diskriminierungsstrategischen Gründen gezielt vermengt wird und b) muslimische Hetze und Hasspropaganda gegen Ungläubige sowie deutschenfeindliche Einstellungsmuster von Migranten völlig ausgeblendet werden. In diesem Rahmen sollen Tatbestände, die angeblich „Intoleranz“ ausdrücken, als neue Delikte in europäische Strafgesetzbücher eingehen. „Verletzbare“ und benachteiligte Gruppen sollen – ganz im Sinne der muslimischen Opferstrategie – unter besonderen Schutz gestellt werden und eine Vorzugsbehandlung erhalten. Zudem wird die Einrichtung einer „Toleranzüberwachungskommission“ mit dem Namen „National Tolerance Monitoring Commission“ anvisiert, um die Einhaltung der verordneten undifferenziert promigrantischen Sichtweise allseitig sicherzustellen.

Analog zur Besetzung und gleichzeitigen Sinnentstellung von Begriffen (semantische Verfälschung) wie sie von den Nationalsozialisten und Stalinisten praktiziert wurde, gehen auch die Protagonisten und Befürworter der globalkapitalistischen Umsiedlungspolitik vor. So wird der Toleranzbegriff zu einem doppelseitigen Codewort umgemodelt, um einerseits die eigene Verteidigung und Schönfärbung repressiver Herrschaftskulturen moralisch zu rechtfertigen (Selbsterhöhung) und andererseits begründete Kritik an diesen pauschal zu verleumden und zu stigmatisieren (Abwertung).

Dieser ideologischen Verzerrung ist mit Nachdruck entgegenzuhalten, dass etwa Kritik am Islam keine Artikulation von „Intoleranz“ oder gar „Rassismus“ ist, sondern Ausdruck einer analytischen Erkenntnis und emanzipatorischen Haltung gegenüber einer grund- und menschenrechtswidrigen Weltanschauung, die auf einer irrational-monotheistischen Prämisse beruht12.

Ebenso ist „Vielfalt“ kein Wert an sich, sondern im Gegenteil gesellschaftsschädlich, wenn es sich dabei um die konfliktreiche Zusammenballung gegensätzlicher (aufgeklärter und unaufgeklärter; säkularer und antisäkularer; menschenrechtlicher und theokratischer etc.) Lebensweisen und Verhaltensmodelle auf engem Raum handelt und deshalb so zu vielfältigen sozialökonomischen und soziokulturellen Belastungen und Verwerfungen führt.

Auch „Offenheit“ ist an sich nichts Positives, nämlich dann nicht, wenn sie prinzipien- und kriterienlos erfolgt und damit letztendlich selbstzerstörerisch Jenen einen unbeschränkten Zugang gewährt und Ausbreitungsmöglichkeiten bietet, die einer freiheitlich-säkularen Lebens-, Werte- und Normordnung feindlich gegenüberstehen und sich auf Kosten und zu Lasten der „Ungläubigen“ in Europa und Deutschland mit mehr oder minder offener oder verdeckter Islamisierungsabsicht erweitert reproduzieren wollen13.

II.

Der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ (GMP) nun, der auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 11. und 12. Dezember in Marrakesch (Marokko) beschlossen werden soll, diktiert eine kategorische Leitlinie, mit der Massenmigration bzw. Bevölkerungstransfer von vormodernen, überbevölkerten und rückständigen Weltregionen vorzugsweise nach Europa zur Weltnorm erhoben und mit einem ebenso umfassenden wie unhinterfragbaren Verpflichtungskanon versehen werden soll. Dabei wird Migration von vornherein und per se entgegen realer Ursachen und Folgen als etwas Positives gesetzt, indem die Behauptung aufgestellt und von allen Unterzeichnern geteilt wird, dass Migration „in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert werden können.“

Insgesamt liest sich der Text vor diesem Ausgangsdogma wie eine Liturgie mit der Migration als Heilsgeschehen und den Migranten als Gegenständen der Heilsbringung. Den Bevölkerungen der Zielländer wird dabei suggeriert, dass die umfassende Förderung und Umsorgung der in jeder Hinsicht a prori guten Migranten auch im Interesse des eigenen materiellen und seelischen Heils geschehe. Dabei strotzt der Text von einem unrealistischen Idealismus sowie von einer Realitätsfremdheit, sowohl im Hinblick auf die Herkunfts- als auch bezüglich der Zielländer, dass es einem beinahe die Sprache verschlägt.

Ins Auge springt eine absolute Gegensätzlichkeit der im Text dargelegten Zielorientierungen. So gibt man einerseits vor, die Migrationsursachen minimieren zu wollen (Ziel 2), während der gesamte andere Text dem Motto folgt: Volle Kraft voraus zur Förderung und Unterstützung von Migration als angeblich allseitiger „Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung“.

Die richtige und unterstützungswerte Zielsetzung des Schutzes von Arbeitsmigranten gegenüber menschenrechtswidriger Ausbeutung (Ziel 6) wird nicht an diejenigen Länder adressiert, wo diese repressive Ausbeutung inklusive Freiheitsberaubung am meisten und ausgeprägtesten vorherrscht, nämlich nicht zuletzt in den reichen arabisch-islamischen Golfmonarchien.

Unter dem Wording „Unterstützung von Migranten in prekären Situationen“ geht es den Autoren des Paktes um die Legalisierung illegal ins Aufnahmeland gelangter Migranten (Ziel 7). Das Gleiche gilt für die Zielsetzung, Sanktionen als Antwort auf irreguläre Einreise oder irregulären Aufenthalt zu revidieren/Eliminierung von Abschiebungen. (Wesentlicher Teilaspekt von „Ziel 11: Integriertes, sicheres und koordiniertes Grenzmanagement“.)

Unter dem Ziel 12: „Stärkung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Migrationsverfahren zur Gewährleistung einer angemessenen Prüfung, Bewertung und Weiterverweisung“ werden unter impliziter Zurückdrängung nationalstaatlicher Grenzsicherungssouveränität Mechanismen verlangt, um die möglichst reibungslose Weiterleitung der Migranten auf den entsprechenden Routen zu gewährleisten und den Bedürfnissen der Migranten im Sinne einer umfassend wohlgefälligen Dienstleistung gerecht zu werden.

Um die Kontrollmöglichkeiten der Aufnahmeländer so weit wie möglich zu unterminieren, heißt es unter Ziel 13: „Freiheitsentziehung bei Migranten nur als letztes Mittel und Bemühung um Alternativen“.

Der GMP zielt im Kern darauf ab, 1.) die nationalstaatlichen Souveränitäts- und Selbstbestimmungsrechte im Hinblick auf Quantität und Qualität von Zuwanderung weitgehend auszuhebeln, 2) stattdessen ungehinderte Migration/Umsiedlung – de facto nur nach Europa – als neues „Menschenrecht“ einzuführen sowie umfassend und systematisch zu fördern, dabei 3) die Immigranten/Siedler von vornherein bedingungslos sozialrechtlich – also vor allem in Bezug auf Sozialtransferleistungen, Gesundheitsversorgung etc. – gleichzustellen (Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen ungeachtet ihres Migrationsstatus/Ziel 15) und 4) die einheimischen Bevölkerungen gemäß dieser antidemokratisch aufgenötigten Agenda anzupassen bzw. „ruhigzustellen“.

Verordnet wird in dogmatisch-totalitärer Manier ein als „kultursensibel“ beschönigter, zu absoluter Kritiklosigkeit und allseitiger Hinnahmebereitschaft verpflichteter Umgang mit Migranten, denen stets in allen Situationen unbegrenzter Respekt unabhängig von deren konkreten Verhaltenseigenschaften entgegenzubringen ist. (Siehe Ziel 16) Integration und Inklusion wird als eine interaktive und kommunikative Einbahnstraße vorgestellt, in der Migranten nur als zu fördernde Klienten vorkommen, aber realitätswidrig als problematische Subjekte mit kritik- und sanktionswürdigen Einstellungen und Verhaltensweisen ausgeblendet werden. So wenn zum Beispiel Schulen dazu angehalten werden, „gezielte Mittel für Integrationsaktivitäten bereitstellen, um die Achtung von Vielfalt und Inklusion zu fördern und alle Formen der Diskriminierung, einschließlich Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz, zu verhüten.“ Fast schon müßig zu erwähnen, was in diesem und anderen UN- und EU-Vertragstexten an dieser Stelle niemals mitgemeint ist, nämlich Diskriminierungshaltungen und Handlungen von Seiten insbesondere muslimischer Migranten in Form von Judenfeindlichkeit, Frauenfeindlichkeit, Deutschenfeindlichkeit, Ungläubigenfeindlichkeit und Homosexuellenfeindlichkeit.

Ganz im Einklang mit dem genannten Papier „Europäisches Rahmenabkommen zur Förderung der Toleranz“ wird in Ziel 17 eine Richtlinie vorgegeben, welche die Medien im Sinne einer einseitig positiven und zugleich einzig korrekten Berichterstattung über Migration und Migranten festlegen soll. Eine kritische Reflexion der Migrationsbewegungen und Siedlungsprojekte sowie deren Ursachen und Folgen , aber auch eine an Fakten orientierte Analyse und Bewertung der importierten Subjektivität der Migranten, ihrer oftmals gegensätzlichen Einstellungen, normativen Orientierungen und Verhaltensweisen zur Kultur der europäischen Aufnahmeländer, wird in die Verdachtszone des Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit und der Hasspropaganda gerückt. Damit wird letztendlich entgegen den wohlfeilen Verlautbarungen des Vertragstextes eine freie, wahrheitsorientierte und demokratisch-chancengleiche Debatte von vornherein sabotiert und vergiftet. So verpflichten sich die Unterzeichner des Paktes unter Ziel 17 zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration. Diese „Gestaltung der Wahrnehmung von Migration“ wird aber durchgängig einzig und allein als positiv normiert und zugelassen und ist deshalb eklatant realitätswidrig, widerspricht also der eigenen angeblichen Orientierung an Fakten. Zudem wird legitime Kritik von vornherein komplett ausgeblendet und darf nur in dieser folgenden „schmutzigen“ Form vorkommen, da ansonsten die Migration- und Migrantenliturgie gestört würde. Im Vertragstext heißt es in diesem Sinne: „Wir verpflichten uns (…) alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen und Äußerungen, Handlungen und Ausprägungen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz gegenüber allen Migranten zu verurteilen und zu bekämpfen.“ (Was hier unseriöser Weise fehlt, ist die Kehrseite der Medaille, nämlich die Verpflichtung, alle Formen der Diskriminierung Einheimischer durch – insbesondere islamisch geprägte – Migranten zu beseitigen und Äußerungen, Handlungen und Ausprägungen von religiös-herrenmenschlicher Herabsetzung, Diskriminierung von Einheimischen, Juden, Christen, Atheisten, Agnostikern, Gewalt und sexuelle Übergriffe gegenüber einheimischen Frauen, Ungläubigenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz gegenüber Nichtmuslimen zu verurteilen und zu bekämpfen.

Vor dem Hintergrund der bereits jetzt politisch-medial sehr häufig praktizierten Gleichsetzung aller Formen von Kritik mit „Rassismus“, „Fremdenfeindlichkeit“ etc. ist die folgende Drohung mit Strafverfolgung und Aufbau eines Denunziantensystems sehr ernst zu nehmen: „Wir werden (…) Rechtsvorschriften erlassen, umsetzen oder aufrechterhalten, die Hassstraftaten und schwerere Hassstraftaten, die sich gegen Migranten richten, unter Strafe stellen, und Strafverfolgungs- und andere Beamte darin schulen, solche Straftaten und andere Gewalttaten, die sich gegen Migranten richten, zu erkennen, zu verhindern und darauf zu reagieren.“ Zugleich werden die Migranten dazu ermuntert, „jede Aufstachelung zu Gewalt gegen Migranten anzuzeigen, indem sie über vorhandene Rechtsbehelfsmechanismen informiert werden, und sicherstellen, dass diejenigen, die sich aktiv an der Begehung einer Hassstraftat gegen Migranten beteiligen, im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Rechenschaft gezogen werden“. Auf diese Weise kann jede kritische Reaktion auf kritikwürdige Verhaltensweisen von Migranten dazu missbraucht werden, sie als Alibi für das verlogen-denunzierende Anzeigen einer angeblichen „Hassstraftat“ zu instrumentalisieren.

Zur vorsorglichen Absicherung der verordneten positiven Berichterstattung über Migration und Migranten wird Medien, die sich nicht an die vorgegebenen Sprachregelungen und „ethischen Standards“ halten, ganz offen die Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung angedroht.

In Deutschland wurde diese im vorliegenden UN-Migrationspakt umrissene Etablierung einer repressiven Gleichschaltung und Einschüchterung von Zivilgesellschaft und Medien im Interesse der verordneten Migrationsagenda bereits im „Impulspapier der Migrant*innenorganisationen zur Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft. Wie interkulturelle Öffnung gelingen kann!“ unter der ehemaligen Staatsministerin Aydan Özuguz vorweggenommen. Um innerhalb der einheimischen Bevölkerung gegenüber den muslimischen Migranten und deren vormodern-repressiven und grundrechtswidrigen „Sittlichkeit“ ein „kultursensibles“, also kritiklos akzeptierendes Verhalten durchzusetzen, wurde bereits dort eine Ausweitung der Antidiskriminierungsregeln verlangt; d.h. eine stärkere Repression und Ächtung von Islamkritik. Gelingen soll das durch den „Ausbau von Antidiskriminierungsbehörden zu Kompetenzzentren der interkulturellen Öffnung“14.

Der von den UN- und EU-Strategen beabsichtigte Umbau der europäischen Gesellschaften in Aufnahme- und Versorgungsstationen entwicklungsblockierter, überbevölkerter und in vormodernen Herrschaftsstrukturen verharrender Länder erfordert demnach folgerichtig die Errichtung eines pseudomoralisch verbrämten Gesinnungszuchthauses, in dem kritische Reflexion, Information und Aufklärung weitgehend ausgemerzt ist.

Was mit dem gesamten politisch-medialen Geschwurbel um „Buntheit“, „Weltoffenheit“, „Diversität“ im Einklang mit den UN-Deklarationen schönfärberisch vernebelt werden soll, ist Folgendes: Der eigentliche Wesenskern der gesamten konfliktbeladenen Auseinandersetzung um Zuwanderung, Flüchtlingspolitik, Integration etc. liegt in dem objektiven Gegensatz zwischen europäischer säkular-demokratischer Lebenskultur einerseits und vormoderner, insbesondere orientalischer islamisch-gottesherrschaftlicher Lebenskultur andererseits. In Gestalt der Masseneinwanderungsschübe von hauptsächlich Muslimen wird dieser Antagonismus enorm verschärft.

Völlig missachtet wird dabei das Konzept der verträglichen Migrationsrate (Collier 2014): Je höher der Grad der soziokulturellen und qualifikatorischen Differenz der Einwanderer zur Aufnahmegesellschaft ist, desto niedriger sollte/muss die Zahl der Einwanderer sein, um sozialverträglich „absorbiert“ bzw. integriert werden zu können. Daraus folgt: Je größer die Anzahl von bildungsfernen und vormodern sozialisierten Zuwanderern mit starker kulturell-normativ gegensätzlicher Prägung ist, desto negativer schlägt die gesamtgesellschaftliche Auswirkung zu Buche15.

Obwohl man nicht alle Muslime über einen Kamm scheren kann, ist deshalb doch realistisch davon auszugehen, dass ein Großteil sozialisatorisch durch die orthodox-islamischen Weltanschauungsinhalte und Normvorgaben geprägt ist und entsprechende Bewusstseins- und Verhaltensformen aufweist, die sich nicht so leicht von der subjektiven „Festplatte“ löschen lassen. Hinzu kommt, dass die orthodox-islamischen Mainstreamakteure auf den Auf- und Ausbau gegengesellschaftlicher Sozialräume bedacht sind, in denen die grund- und menschenrechtswidrigen, antisäkularen und antiemanzipatorischen Vorgaben des Islam tradiert, verinnerlicht und reproduziert werden können.

So bedeutet auch die Zusammenführung islamischer Familien in Deutschland entgegen einseitig romantisierender und moralistischer Klischees schlicht und ergreifend die mit vielfältigen negativen Effekten behaftete Ansiedlung islamisch-patriarchalischer Sozialisationsagenturen. Damit erhöht sich im Endeffekt das Potenzial von Menschen, die einer säkular-demokratischen und menschenrechtlich ausgerichteten Gesellschafts- und Lebensordnung distanziert bis ablehnend und feindlich gegenüberstehen und ein kontranormatives Überzeugungs- und Verhaltenssystem mitbringen. Die erweiterte Reproduktion dieser vormodern und religiös-antiemanzipatorischen Überzeugungs- und Verhaltenskultur untergräbt und zersetzt mittel- und langfristig die Grundlagen der säkular-freiheitlichen Identität der europäischen Zivilisation.

Zwar bekräftigt der Globale Pakt „das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln.“ Und formal-rhetorisch großzügig klingend wird den Staaten sogar zugestanden, innerhalb ihres Hoheitsbereichs zwischen regulärem und irregulärem Migrationsstatus zu unterscheiden. Doch postwendend wird die Katze aus dem Sack gelassen und erklärt, worum es wirklich geht, nämlich um „die Festlegung der gesetzgeberischen und politischen Maßnahmen (der Unterzeichnerstaaten, H.K.) zur Umsetzung des Globalen Paktes.“ D.h. Der Globale Pakt ist nicht unmittelbar rechtsverbindlich, aber er fungiert als autoritatives Leitlinienpapier für gesetzgeberische und politische Maßnahmen der einzelnen Länder und ist somit durchaus in einem höheren, nämlich überstaatlich-koordinierenden Sinn verbindlich. In der Diktion des Auswärtigen Amtes: „Beide Pakte sind als rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend konzipiert.“16

Dementsprechend enthält der Vertragstext auch sehr detaillierte Kontroll- und Überwachungsfestlegungen. So soll der UN-Generalsekretär alle zwei Jahre über die Umsetzung des Globalen Paktes Bericht erstatten. Zudem wird ein „Überprüfungsforum Internationale Migration“ etabliert, das ab 2022 alle vier Jahre stattfinden soll. Generell lautet die Verpflichtungserklärung der Unterzeichnerstaaten: „Wir werden den Stand der Umsetzung des Globalen Paktes auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene im Rahmen der Vereinten Nationen mittels eines von den Staaten gelenkten Ansatzes und unter Beteiligung aller relevanten Interessenträger überprüfen.“ Weiter heißt es: „Wir legen allen Mitgliedstaaten nahe, so bald wie möglich ambitionierte nationale Strategien zur Umsetzung des Globalen Paktes zu entwickeln und die Fortschritte auf nationaler Ebene regelmäßig und auf inklusive Weise zu überprüfen, beispielsweise durch die freiwillige Ausarbeitung und Anwendung eines nationalen Umsetzungsplans.“

Auch vor diesem ausgefeilten und stark bekräftigten Kontroll-Hintergrund wird deutlich, dass die Beschwichtigungslitanei, der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ sei ein rechtsunverbindliches Papier ohne nationale Relevanz und Konsequenz, reine Fake-Propaganda zur Täuschung der Öffentlichkeit ist.

(Zur Einordnung und den herrschaftsstrategischen Ursachen der globalkapitalistischen Migrationsagenda siehe http://www.gam-online.de/text-globkap.html)

Fazit

Die vorliegenden migrations- und flüchtlingspolitischen Erklärungen, Abkommen, Verträge etc. missachten weitestgehend die autochthonen Bevölkerungen der anvisierten Aufnahmeländer als Rechtssubjekte und behandeln sie de facto als bloße Anpassungs- und Unterwerfungsobjekte von fremdbestimmten Bevölkerungstransfermaßnahmen. Damit wird gegen wesentliche internationale Rechtsgrundsätze verstoßen, so zum Beispiel gegen Artikel 3, 6 und 7 der Entschließung der UN-Menschenrechtskommission vom 17. April 199817.

Demgegenüber sind folgende handlungsleitenden Rechtspositionen offensiv zur Geltung zu bringen:

Die Staatsbürger/innen europäischer Nationen, die gemeinsam den demokratischen Souverän bilden, haben das Recht und im Hinblick auf die Wertegrundlagen aufgeklärter und anhand rationaler Standards gebildeter Gesellschaften auch die moralische Pflicht, für den kulturhistorisch gewachsenen Erhalt und damit für die zukünftige soziokulturelle Reproduktion der freiheitlichen, säkular-demokratischen Gesellschafts- und Werteordnung einzutreten.

Dieses grundlegende Recht schließt weitere Rechte explizit ein, nämlich

1. das Recht auf Abwehr einer nichtauswählenden und aufgenötigten Masseneinwanderung von Menschengruppen, die gemäß ihrer weltanschaulich-normativen Prägung und Handlungsorientierung einer säkular-demokratischen Gesellschafts- und Werteordnung ablehnend bis feindlich gegenüberstehen, grundrechtswidrige und zum Teil auch kriminelle Sozialmilieus generieren und reproduzieren sowie obendrein die Sozialsysteme nachhaltig belasten.

2. das Recht auf Widerstand gegen wie auch immer verbrämte Migrationsdiktate in zuvor umrissener Quantität und Qualität, die den einheimischen Staatsbürgern/innen von nationalen Regierungen und supranationalen Instanzen auf undemokratische Weise und entgegen dem Auftrag zum Schutz der säkular-demokratischen Lebensordnung aufgezwungen werden und weiterhin aufgezwungen werden sollen. (Siehe bereits Artikel 2 und 3 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 als Basisprinzipien.)

3. das Recht (und im Grunde die Pflicht aufgeklärter Bürger/innen) auf Kritik und Ablehnung von weltanschaulich-normativ gegensätzlichen orientierten und gesinnten Zuwanderergruppen und deren einheimischen Unterstützern, ohne dafür demagogisch als „Rassist“, „Fremdenfeind“, „Nazi“ etc. diskriminiert zu werden.

11-2018



Literatur

Beck, Friederike: Die geheime Migrationsagenda. Wie elitäre Netzwerke mithilfe von EU, UNO, superreichen Stiftungen und NGOs Europa zerstören wollen. Rottenburg 2016.

Krauss, Hartmut: Der Islam als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung. Ein analytischer Leitfaden. Osnabrück 2013.

Marxismus gegen Islamisierung: Von einer schonungslosen Lageeinschätzung zu einer Neuausrichtung der Arbeiterinnenbewegung. Osnabrück 2018.

Murray, Douglas: Der Selbstmord Europas. Immigration, Identität, Islam. München 2018.

4 Zit. n. Murray 2018, S. 172.

5 Marxismus gegen Islamisierung 2018, S. 32.

6 http://www.un.org/esa/population/publications/migration/execsumGerman.pdf

7 Vgl. Beck 2016, S. 56.

8 https://www.project-syndicate.org/commentary/rebuilding-refugee-asylum-system-by-george-soros-2015-09/german

10 Als Gegenposition siehe folgenden Aufruf: http://www.gam-online.de/text-Islam%20und%20seine%20Komplizen.html

11 http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/libe/dv/11_revframework_statute_/11_revframework_statute_en.pdf Der Text wurde im Auftrag des European Council on Tolerance and Reconciliation (Europäischer Rat für Toleranz und Versöhnung) verfasst. Dieser bezeichnet sich als internationale NGO.

12 Vgl. hierzu Krauss 2013.

13 Vgl. hierzu http://www.hintergrund-verlag.de/texte-islam-hartmut-krauss-islamisierung-als-reales-phaenomen.html

14 http://www.gam-online.de/text-Unterwerfung.html

16 https://www.welt.de/politik/deutschland/plus184409944/Stefan-Aust-Der-Migrationspakt-eine-Einladung-an-alle.html


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